Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 27.04.1995 - 4 S 176/94   

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https://dejure.org/1995,7236
LG Itzehoe, 27.04.1995 - 4 S 176/94 (https://dejure.org/1995,7236)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 27.04.1995 - 4 S 176/94 (https://dejure.org/1995,7236)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 27. April 1995 - 4 S 176/94 (https://dejure.org/1995,7236)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Taubenzucht in ländlicher Gegend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs gegenüber einem Eigentümer eines Grundstückes auf Unterlassung der Taubenhaltung aus immissionsschutzrechtlichen Gründen; Ausgestaltung der nachbarrechtlichen Qualifizierung der mit einer Taubenzucht einhergehenden ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Taubenhaltung des Nachbarn - Unterlassungsansprüche

  • gaius.legal

    Taubenzucht in ländlicher Gegend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Besteht eine Duldungspflicht bei wesentlicher, aber ortsüblicher Einwirkung (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB)?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2642 (Ls.)
  • NJW-RR 1995, 979
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 09.12.1988 - 4 U 130/87

    Haltung von Tauben; Einschränkung der Freiflugzeiten von Tauben; Anwendbarkeit

    Auszug aus LG Itzehoe, 27.04.1995 - 4 S 176/94
    Dies betrifft vorliegend nicht nur die vom Grundstück des Beklagten ausgehenden Geräusche, sondern überdies auch diejenigen Einwirkungen, die entstehen, wenn die Tauben das Grundstück der Kläger überfliegen (vgl. OLG Gelle ZMR 89, S. 150).
  • LG München II, 10.12.1991 - 2 S 864/91
    Auszug aus LG Itzehoe, 27.04.1995 - 4 S 176/94
    Die Rechtsprechung ist zu dieser Frage uneinheitlich: Während das Oberlandesgericht Celle in der vorzitierten Entscheidung die zulässige Höchstzahl freifliegender Tauben mit nur 20 Tieren beziffert, begrenzt das Landgericht München (NJW-RR 92, S. 462) die Zahl auf 105 flugfähige Tauben; das Landgericht Paderborn beanstandete in seiner nichtveröffentlichen Entscheidung vom 14. Februar 1995 (2 0 257/94) nicht den umfang eines Gesamtbestandes von 160 Tauben.
  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben

    Das Oberlandesgericht Oldenburg hat danach 35 frei fliegende (und zusätzlich 60 fest sitzende) Tauben für zulässig gehalten, das Landgericht München II (NJW-RR 1992, 462) sogar 105 Tauben, wobei die Flugzeit auf täglich eine Stunde festgesetzt wurde, das Landgericht Itzehoe (NJW-RR 1995, 979 m. w. N.) ca. 100 Flugtauben, das Oberlandesgericht Celle (NJW-RR 1989, 783) 20 Tauben bei einem Freiflug von zweimal täglich jeweils 1 Stunde, das Landgericht Hamburg (DWW 1991, 339 unter Hinweis auf OLG Hamm MDR 1988, 966 = DWW 1989, 257) lediglich 10 Tauben, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass im letztgenannten Fall die Beeinträchtigung durch die Taubenhaltung rund um die Uhr zu verzeichnen war, während es hier lediglich um kurze Freiflugphasen geht (vgl. zur Taubenhaltung insgesamt auch die Rechtsprechungsnachweise bei Stollenwerk ZMR 1993, 445).
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