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   OLG Düsseldorf, 31.03.1995 - 22 U 162/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4513
OLG Düsseldorf, 31.03.1995 - 22 U 162/94 (https://dejure.org/1995,4513)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.1995 - 22 U 162/94 (https://dejure.org/1995,4513)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 1995 - 22 U 162/94 (https://dejure.org/1995,4513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baumangel: Unbrauchbarer Bodenbelag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhaft verlegter Bodenbelag: Welche Rechte hat der Besteller? (IBR 1995, 296)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 305
  • BauR 1995, 848
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Frankfurt/Main, 15.05.2013 - 20 O 263/10
    Wegen dieser bautechnischen Umstände konnten die Parteien nicht davon ausgehen, dass ein Umbau der Garage überhaupt vertretbar und möglich war, so dass auch aus diesem Grunde eine Aufforderung zur Mangelbeseitigung sinnwidrig erschienen wäre (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 31.3.1995, 22 U 162/94 = BauR 1995, 848; Pastor in Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 2182 a. E.).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2006 - 22 U 76/06

    Schadensersatz wegen mangelhafter Werkleistung - Beweislast wegen Verschulden zu

    Der Kläger kann von der Beklagten im Wege des sog. großen Schadensersatzes die Rückzahlung des für die Lieferung und den Einbau des Bodenmaterials gezahlten Werklohns und die Kosten der Beseitigung und Entsorgung des Materials verlangen (vgl. Senat, NJW-RR 1996, 305).
  • OLG Rostock, 25.11.2002 - 3 U 10/02

    Wandelung durch Bezugnahme auf § 13 VOB/B ausgeschlossen

    Den Klägern steht gemäß § 635 BGB a.F. ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zu, nachdem sie im Laufe des erstinstanzlichen Rechtsstreits zulässigerweise ihr Gewährleistungsverlangen von Wandelung auf großen Schadensersatz umgestellt haben (OLG Hamm NJW-RR 1998, 1031; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 305).
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