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   BGH, 26.09.1995 - X ZR 46/93   

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https://dejure.org/1995,3510
BGH, 26.09.1995 - X ZR 46/93 (https://dejure.org/1995,3510)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1995 - X ZR 46/93 (https://dejure.org/1995,3510)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1995 - X ZR 46/93 (https://dejure.org/1995,3510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch für eine nicht wie vereinbart gelieferte Abwasserbehandlungsanlage - Mangelhaftigkeit eines Werkes bei Untauglichkeit zu dem von den Parteien vorausgesetzten Verbrauch oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft - Garantie eines Lieferanten einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633
    Mangelhaftigkeit einer Abwasserbehandlungsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1748 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 340
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus BGH, 26.09.1995 - X ZR 46/93
    Entspricht seine Leistung nicht diesen Anforderungen, so ist sie fehlerhaft, und zwar unabhängig davon, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten worden sind (vgl. BGHZ 91, 206, 212 m.w.N.; BGH WM 1995, 672 [BGH 19.01.1995 - VII ZR 131/93] = NJW-RR 1995, 472).
  • BGH, 11.10.1994 - X ZR 30/93

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer Vertragsänderung

    Auszug aus BGH, 26.09.1995 - X ZR 46/93
    Von einer nachträglichen Vertrags, deren Inhalt und Umfang die Beklagte zu beweisen hätte (vgl. BGH NJW 1995, 49, 50 ff. = WM 1995, 81, 83 ff.), kann damit nicht ausgegangen werden.
  • BGH, 19.01.1995 - VII ZR 131/93

    Umfang der Gewährleistung des Unternehmers; Schallschutzmangel bei einer

    Auszug aus BGH, 26.09.1995 - X ZR 46/93
    Entspricht seine Leistung nicht diesen Anforderungen, so ist sie fehlerhaft, und zwar unabhängig davon, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten worden sind (vgl. BGHZ 91, 206, 212 m.w.N.; BGH WM 1995, 672 [BGH 19.01.1995 - VII ZR 131/93] = NJW-RR 1995, 472).
  • OLG Hamm, 27.09.2012 - 17 U 170/11

    Begriff des Werkmangels

    Auch das diesen Regeln entsprechende Werk ist mangelhaft, wenn es nicht den Beschaffenheitsvereinbarungen (vgl. BGH NJW 1998, 2814, 2815; NJW-RR 1996, 340 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 46) oder den erkennbaren Bedürfnissen des Bestellers (BGH NZBau 2002, 611, 612; BGHZ 139, 16, 18 = MDR 1998, 1026 f; BGHZ 91, 206, 212; BGH NJW-RR 1995, 472; Münchener Kommentar/Busche, § 633 BGB, Rn. 22) entspricht oder es sonst in seiner Gebrauchsfähigkeit eingeschränkt ist (BGHZ 48, 310, 311; OLG Frankfurt NJW 1983, 456, 457); denn geschuldet ist der vertraglich vereinbarte Erfolg, nicht bloß ein den Regeln der Technik entsprechendes Werk (vgl. zum Ganzen auch Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 6. Teil, Rn. 4).
  • OLG Saarbrücken, 13.10.2011 - 8 U 298/07

    Werkvertrag: Voraussetzungen der Einbeziehung der VOB/B; Restwerklohnanspruch

    Soweit es darüber hinaus aufgrund dieser Zeugenaussagen, der Schilderung des Sachverständigen M. sowie der Ausführungen des Sachverständigen W. feststeht, dass auch nach Behebung der durch die lockeren Windrispenbänder verursachten Geräuschprobleme in der Reithalle erheblich störende Geräusche, verursacht durch das Vibrieren der einschaligen Lichtwellplatten bei Wind aufgetreten sind, hat die Klägerin für diesen Mangel deshalb im Rahmen der vertraglichen Gewährleistung ohne Weiteres einzustehen, unabhängig davon, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten worden sind (vgl. BGH BauR 1984, 510 ff.; NJW-RR 1996, 340 ff.; NJW 2008, 511 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 8 U 82/09

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits auf Schadensersatz wegen

    Der Bauunternehmer schuldet nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BauR 95, 230, 231; NJW-RR 96, 340; NJW-RR 96, 789, 790) ein dauerhaft mangelfreies, zweckgerechtes Werk.
  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 154/00

    Anforderungen an die Substantiierung von Parteivortrag; Eigene Sachkunde des

    Im Rahmen der getroffenen Vereinbarung schuldet der Auftragnehmer ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk (vgl. Sen.Urt. v. 28.9.1995 - X ZR 46/93, NJW-RR 1996, 340; BGHZ 139, 244, 247).
  • OLG München, 30.01.2020 - 20 U 4425/19

    Berufung, Beschaffenheit, Werkleistung, Beschaffenheitsvereinbarung, Gutachten,

    Auch das diesen Regeln entsprechende Werk ist mangelhaft, wenn es nicht den Beschaffenheitsvereinbarungen (vgl. BGH, NJW 1998, 2814, 2815; BGH, NJW-RR 1996, 340) oder den erkennbaren Bedürfnissen des Bestellers entspricht oder es sonst in seiner Gebrauchsfähigkeit eingeschränkt ist; denn geschuldet ist der vertraglich vereinbarte Erfolg, nicht bloß ein den Regeln der Technik entsprechendes Werk (vgl. zum Ganzen OLG Hamm, NJW 2013, 545 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 15.12.2005 - 13 U 1911/05

    Umfang der Sanierungspflicht eines Altbaus

    Die Beklagte schuldete nicht nur einen im Zeitpunkt der Ausführung der Sanierungsleistungen vorhandenen Pinselputz und Anstrich, sondern die Leistung musste dauerhaft mangelfrei und funktionstauglich sein (BGH BauR 2001, 823; 2000, 411; 95, 230; 87, 207; NJW-RR 1996, 340; 789, 790).
  • OLG Bremen, 09.07.2004 - 4 U 64/03

    Mängelhaftung des Auftragnehmers aufgrund Anscheinsbeweises

    Ausschlaggebend ist allein, ob der Leistungsmangel den angestrebten Erfolg beeinträchtigt (BGH NJW-RR 1997, 688; NJW-RR 1996, 340; BauR 1, 995, 230; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 787; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 669; Ingenstau/Korbion/Wirth, VOB/A+B, 14. Aufl., Rn. 102a; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rn. 1513; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB/B 10. Aufl., § 13 Rn. 30).
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