Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.06.1995 - 22 W 20/95   

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https://dejure.org/1995,1835
OLG Köln, 22.06.1995 - 22 W 20/95 (https://dejure.org/1995,1835)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.1995 - 22 W 20/95 (https://dejure.org/1995,1835)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 22 W 20/95 (https://dejure.org/1995,1835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 485 ABS. II

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung eines selbstständigen Beweissicherungsverfahrens durch Einholung eines Sachverständigengutachtens; Mängel an einer Sitzgarnitur in Form der Bildung von Wellen und Falten auf den Sitzkissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 2
    Rechtliches Interesse am selbständigen Beweisverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 573
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 14.02.1992 - 16 W 5/92

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1995 - 22 W 20/95
    Eine Verschärfung der gegenüber dem früheren Rechtszustand geltenden Voraussetzungen für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens war nämlich mit der Neuregelung durch § 485 Abs. 2 ZPO nicht beabsichtigt (Kammergericht NJW-RR 1992, 574; OLG Zweibrücken MDR 1992 1178, 1179, OLG Celle BauR 1992 405, 406).

    Die Zulässigkeit des Verfahrens kann nicht von der Schlüssigkeit des Vorbringens zur Sache oder gar der Beurteilung der Begründetheit einer etwaigen Klage abhängen (so schon zu § 485 ZPO a.F. LG Braunschweig ZMR 1986, 171; Stein-Jonas-Leipold 20. Aufl., § 487 Rdnr. 3; OLG Celle BauR 1992 405, 407).

    Eine Kostenentscheidung ist im selbständigen Beweisverfahren, auch in der Beschwerdeinstanz nicht zu treffen (vgl. OLG Celle, BauR 1992, 405, 407).

  • OLG Zweibrücken, 10.09.1992 - 7 W 59/92

    Rechtliches Interesse; Beweissicherungsverfahren; Eilverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1995 - 22 W 20/95
    Eine Verschärfung der gegenüber dem früheren Rechtszustand geltenden Voraussetzungen für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens war nämlich mit der Neuregelung durch § 485 Abs. 2 ZPO nicht beabsichtigt (Kammergericht NJW-RR 1992, 574; OLG Zweibrücken MDR 1992 1178, 1179, OLG Celle BauR 1992 405, 406).
  • KG, 06.12.1991 - 24 W 2604/91

    Selbständiges Beweisverfahren; rechtliches Interesse an Begutachtung

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.1995 - 22 W 20/95
    Eine Verschärfung der gegenüber dem früheren Rechtszustand geltenden Voraussetzungen für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens war nämlich mit der Neuregelung durch § 485 Abs. 2 ZPO nicht beabsichtigt (Kammergericht NJW-RR 1992, 574; OLG Zweibrücken MDR 1992 1178, 1179, OLG Celle BauR 1992 405, 406).
  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Dabei kann es sich nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, daß der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (vgl. OLG Köln NJW-RR 1996, 573, 574; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1725, 1726).
  • OLG Celle, 10.05.2011 - 8 W 27/11

    Selbständiges Beweisverfahren im Rahmen der privaten Unfallversicherung

    Für das rechtliche Interesse an der Durchführung eines solchen Verfahrens kommt es grundsätzlich nicht auf die Erfolgsaussichten des späteren Prozesses an (vgl. z. B. OLG Köln, NJW-RR 1996, 573).
  • OLG Naumburg, 25.05.2000 - 13 W 16/00

    Streit über eine Werklohnforderung; Beantragung der Einholung eines schriftlichen

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  • OLG Oldenburg, 14.05.2008 - 5 W 31/08

    Anspruch auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung

    Das rechtliche Interesse kann dem Antragsteller nur abgesprochen werden, wenn es evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH NJW 2004, 3488. OLG Köln NJW-RR 1996, 573, 574. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1725, 1726).
  • OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05

    Selbständiges Beweisverfahren bei Ansprüchen aus privater Unfallversicherung

    Ein rechtliches Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens kann nur dann verneint werden, wenn evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, NJW 2004, 3488; NJW 2000, 960, 961; OLG Köln, NJW-RR 1996, 573, 574; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 68; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1725, 1726).
  • OLG Köln, 20.07.2009 - 22 W 38/09

    Zulässigkeit einer Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren

    Lediglich in völlig eindeutigen Fällen, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann, kann das für einen Beweissicherungsantrag gemäß § 485 Abs. 2 ZPO erforderliche rechtliche Interesse des Antragstellers verneint und der Antrag deshalb zurückgewiesen werden (vgl. BGH a.a.O. sowie OLG Köln NJW-RR 1996, 573, 574; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1725, 1726).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1998 - 7 W 52/98

    Selbständiges Beweisverfahren; Zulässigkeit des Antrags ; Rechtliches Interesse;

    Nur wenn klar auf der Hand liegt, daß der behauptete Anspruch nicht bestehen kann, läßt sich das rechtliche Interesse verneinen (OLG Köln, NJW-RR 1996, 573/574).
  • OLG Saarbrücken, 13.09.2004 - 4 W 166/04

    Anforderungen an selbständiges Beweisverfahren - Schadenersatz wegen fehlerhafter

    Denn nur dann, wenn die Erfolglosigkeit der Rechtsverfolgung für jeden vernünftigen Betrachter evident auf der Hand liegt, ist das Gericht gehalten, zur Schonung der Ressourcen von einer sinnlosen Beweiserhebung abzusehen (OLG Celle, NJW-RR 2000, 1100; OLG Köln, NJW-RR 1996, 573, 774; OLG Bamberg, NJW-RR 1995, 893; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 485 Rdn. 7a; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 485 Rdn. 7a; vgl. Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 485 Rdn. 9, 22).
  • OLG Köln, 17.11.1999 - 16 W 28/99

    Umfang der Substantiierungspflicht im selbständigen Beweisverfahren

    Eine solche Prüfung und Entscheidung, nämlich ob der vorgebrachte Anspruch nach den übrigen dazu angeführten Umständen schlüssig dargelegt und auch begründet ist und mithin der Hauptsacheprozess Aussicht auf Erfolg hat, oder ob das Beweismittel für den Hauptprozess erheblich ist, findet im Beweisverfahren indes regelmäßig nicht statt, in das nämlich entsprechende umfassende Darlegungen und Stellungnahmen der Parteien und insbesondere etwa zu einer - wie hier - hilfsweise erhobenen Verjährungseinrede des Antragsgegners grundsätzlich nicht gehören (so auch OLG Köln - 22. ZS - NJW-RR 96, 573; OLG Hamm a.a.O.; Zöller a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2011 - 13 W 40/11

    Beweisverfahren: Rechtliches Interesse trotz Verjährung?

    Für das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens kommt es grundsätzlich nicht auf die Erfolgsaussichten des späteren Prozesses an (OLG Köln, NJW-RR 1996, 573).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.02.1995 - 4 W 6/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2943
OLG Zweibrücken, 13.02.1995 - 4 W 6/95 (https://dejure.org/1995,2943)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.02.1995 - 4 W 6/95 (https://dejure.org/1995,2943)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Februar 1995 - 4 W 6/95 (https://dejure.org/1995,2943)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren: Anwaltszwang für Antrag auf Klageerhebung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 573
  • MDR 1995, 744
  • BauR 1995, 587
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 05.12.1995 - 16 W 224/95
    Im Kern geht es darum, ob § 486 Abs. 4 ZPO bei einem vor dem Landgericht zu führenden selbständigen Beweisverfahren nur den verfahrenseröffnenden Antrag selbst vom Anwaltszwang freistellt, so daß für das anschließend durchzuführende Verfahren bei allen selbständigen Anträgen § 78 Abs. 1 ZPO gilt, oder aber, ob § 486 Abs. 4 ZPO nach seinem Sinn und Zweck für das gesamte selbständige Beweisverfahren gilt, solange vor dem Landgericht nicht mündlich verhandelt wird (für die erstgenannte Ansicht: Thomas/Putzo, ZPO , 19. Aufl., § 494 a Nr. 1; MüKo/ Schreiber, ZPO , § 494 a Rdn. 2; OLG Zweibrücken MDR 1995, 744 ; für die zweitgenannte Ansicht: Baumbach/Lauterbach, ZPO , 54. Aufl., § 494 a Rdn. 4).

    aA.: OLG Zweibrücken (siehe DRSp IV (415) 233 Nr. 9 = BauR 1995, 587 m.w.N. auch der Gegenmeinung).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.02.1995 - 4 W 66/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,14156
OLG Zweibrücken, 13.02.1995 - 4 W 66/95 (https://dejure.org/1995,14156)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.02.1995 - 4 W 66/95 (https://dejure.org/1995,14156)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Februar 1995 - 4 W 66/95 (https://dejure.org/1995,14156)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 573
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