Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 07.11.1995 - 10 U 59/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer Handelsvertreterabfindung; Ausschluss eines Bereicherungsanspruchs im Falle einer aufgedrängten Bereicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 25.01.1995 - 15 O 414/94
- OLG Stuttgart, 07.11.1995 - 10 U 59/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1553
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.02.1964 - V ZR 105/61
Hochhaus-Grenzüberbau - §§ 994 ff BGB, Ausschlußwirkung der Vorschriften des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91
Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 05.11.1981 - VII ZR 216/80
Rückabwicklung eines wegen Verstoßes gegen das Kopplungsverbot nichtigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.09.1962 - V ZR 138/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Dresden, 31.08.2011 - 1 U 1682/10
Auslegung eines aufgrund einer VOB/A -Ausschreibung geschlossenen Bauvertrages
Einem derartigen Anspruch steht entgegen, dass es sich hier um einen Fall der aufgedrängten Berechnung handelt, wobei offen bleiben kann, ob dies in entsprechender Anwendung des § 814 BGB einen Bereicherungsanspruch ausschließt oder dies dogmatisch anders zu begründen ist (…vgl. hierzu Palandt/Sprau, Rz. 52 zu § 812 und insbes. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 07.11.1995, Az. 10 U 59/95, zitiert nach juris). - OLG Köln, 07.02.2006 - 3 U 111/04
Bereicherungsanspruch bei Aufwendungen auf fremdem Grundstück und aufgedrängte …
Der Senat schließt sich insoweit der wohl überwiegenden Auffassung an, nach der der Bereicherungsschuldner eines besonderen Schutzes in den Fällen bedarf, in denen er trotz objektiv vorhandener Wertsteigerung subjektiv keinen entsprechenden Nutzen zieht (…vgl. Lorenz, in: Staudinger, BGB, 13.Aufl. 1999, Vorbem. zu §§ 812 ff. BGB Rn 46; Lieb, in: Münchner Kommentar, § 812 BGB Rn307, 309 a.E., 313 f.; Giesen, Jura 1995, 242; Kindl, in: Bamberger-Roth-Kindl, § 951 BGB Rn20; zustimmend wohl OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 1553 ff.). - AG Besigheim, 24.08.2018 - 14 C 715/17
Bereicherungsausgleich nach Leistung durch Dritten
Wird die bereichernde Tätigkeit durch Erfüllung fremder Verbindlichkeiten nur zum Zweck des Erwerbs von Bereicherungsansprüchen vorgenommen, so sind Bereicherungsansprüche aufgrund aufgedrängter Bereicherung ausgeschlossen (OLG Stuttgart, 07.11.1995, 10 U 59/95, Leitsatz bei juris und eingehend Rn 37 ff.).Hier gebietet sich eine entsprechende Anwendung von § 814 BGB, wonach das zum Zweck der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete dann nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war (OLG Koblenz NJW 2008, 1679; a.A. OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 1553, 1554).
- LG Magdeburg, 21.02.2019 - 11 O 1250/18 Andernfalls käme man zu einem faktischen Kontrahierungszwang (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1997, 1553).
Rechtsprechung
AG Göppingen, 05.12.1996 - 11 C 1337/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schuldhafte Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten durch eine Werkstatt im Zusammenhang mit einem Werkvertrag über den Ausbau und die Zerlegung eines im Fahrzeug eingebauten Getriebes; Höhe des deshalb zu zahlenden Schadensersatzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1553