Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4444
OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,4444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.06.1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,4444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 5 U 82/96 (https://dejure.org/1996,4444)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Wandlung eines Neuwagenkaufvertrages über ein "Lagerfahrzeug"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Lagerfahrzeug kein Neuwagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 459 462 467
    Begriff des fabrikneuen Pkw

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 430
  • MDR 1996, 1125
  • NZV 1997, 358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    a) Gegenstand des Kaufvertrages der Parteien ist entsprechend der - insoweit leistungsbeschreibenden und damit einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG entzogenen (vgl. BGHZ 100, 157, 173; BGH NJW 1993, 2369) - Bestellurkunde ein "neues importiertes/ reimportiertes Kraftfahrzeug", das außerdem als "importiertes/ reimportiertes Lagerfahrzeug" bezeichnet worden ist.
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    a) Gegenstand des Kaufvertrages der Parteien ist entsprechend der - insoweit leistungsbeschreibenden und damit einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG entzogenen (vgl. BGHZ 100, 157, 173; BGH NJW 1993, 2369) - Bestellurkunde ein "neues importiertes/ reimportiertes Kraftfahrzeug", das außerdem als "importiertes/ reimportiertes Lagerfahrzeug" bezeichnet worden ist.
  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • OLG Koblenz, 24.10.1991 - 5 U 215/91

    Nutzungsentschädigung; Mittelklassefahrzeug; Gesamtfahrleistung

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Gemäß der Rechtsprechung des Senats muss sich der Kläger insoweit je gefahrene Wegstrecke von 1.000 km einen Betrag in Höhe von 0, 67 % des Neuwagenpreises anrechnen lassen (Urteil vom 24. Oktober 1991 - 5 U 215/91).
  • OLG Hamm, 20.03.1980 - 27 U 201/79
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • OLG Hamm, 14.05.1985 - 28 U 210/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • LG Aachen, 11.11.1977 - 5 S 327/77
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96
    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 1240/04

    Kfz-Kauf: Maximale Lagerdauer für ein als Lagerfahrzeug bezeichnetes Neufahrzeug

    Bei der Beschreibung als "Lagerfahrzeug" handelt es sich um eine Beschaffenheitsangabe, da allgemein bekannt ist, dass ein Fahrzeug auch ohne Benutzung durch reine Standdauer in wesentlichen Bestandteilen altert und dadurch an Wert verliert (Für eine Beschaffenheitsangabe auch Palandt/Putzo, BGB, 62. Aufl., § 434 Rn 71 unter Berufung auf OLG Koblenz NJW-RR 97, 430).

    Bei einem Lagerfahrzeug muss daher mit einer höheren Lagerdauer gerechnet werden, als dies bei einem Neufahrzeug der Fall sein würde (OLG Koblenz MDR 1996, 1125, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rn. 208).

    Die Beschreibung als Lagerfahrzeug bedeutet aber nicht, dass der Käufer - ohne besonderen Hinweis auf das konkrete Produktionsdatum- nunmehr jede beliebige Lagerzeit des Fahrzeuges akzeptieren muss (OLG Koblenz NJW-RR 1997, 430, Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 450).

    Soweit in der Rechtsprechung unterschiedliche Ansichten zur Bemessung des Gebrauchsvorteils vertreten werden, folgt das Gericht der Ansicht, dass ein Vergütungssatz von 0, 67 % des Bruttokaufpreises je angefangene 1.000 km angemessen sind (OLG Braunschweig vom 06.08.1998, OLGR 1998, 274, OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.1996, MDR 1996, 1125).

  • OLG Braunschweig, 07.07.2005 - 2 U 128/04

    Geltendmachen von Gewährleistungsrechten aus einem Kaufvertrag; Zulässige Länge

    Vielmehr ist der Vertrag nach den Umständen des Einzelfalles auszulegen (so auch: OLG Koblenz NJW-RR 1997, 430f für "neues Fahrzeug", Hinweis auf Lagerzeit, nicht mehr aktuelles Modell, Lagerzeit 29 Monate; OLG Schleswig NJW-RR 2000, 505 "EU-Importwagen, Neuwagen", Hinweis auf fehlende Werksgarantie, aktuelles Modell, ca. 30 Monate Lagerzeit; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211f nicht mehr produzierte Modellreihe, erhebliche Preisvorteile, mehr als 3 Jahre Lagerzeit).
  • OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02

    Neufahrzeugeigenschaft eines Kfz trotz Modellwechsel

    "Fabrikneu" ist nicht mehr anzunehmen, wenn das Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097 und 2127, 2128; OLG Celle OLGR Celle 2001, 223 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211 f.; OLG Koblenz MDR 1996, 1125; OLG Köln DAR 1990, 457; OLG Hamm MDR 1980, 846; vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rz. 464).
  • OLG Zweibrücken, 05.05.1998 - 5 U 28/97

    Alter eines Lagerfahrzeugs als zugesicherte Eigenschaft - "fabrikneu"

    Das unterscheidet den hiesigen Sachverhalt von demjenigen, der dem von ihr in Bezug genommenen Urteil des OLG Koblenz ( Urt . v. 27.06.1996 - 5 U 82/96, NZV 1997, 358) zugrunde lag.
  • OLG Koblenz, 23.07.1998 - 5 U 104/98

    Fehlen eines Beifahrerairbags bei fabrikneuem/neuem Fahrzeug

    Wie der Senat bereits entschieden hat (NVZ 1995, 399 sowie Urteil vom 27. Juni 1996 - 5 U 82/96), ist ein neues Kraftfahrzeug nicht allein dadurch gekennzeichnet, daß es aus neuen Materialien hergestellt und unbenutzt ist.
  • OLG Köln, 14.07.1998 - 15 U 155/97

    Anspruch auf Wandelung des Kaufvertrags und auf Rückzahlung eines für einen PKW

    Nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur liegt ein "Neuwagen" grundsätzlich jedenfalls dann nicht mehr vor, wenn der Modelltyp des verkauften Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der äußeren Formgebung, der Ausstattung oder in technischer Hinsicht gegenüber dem Vorgängermodell wesentlich verändert worden ist (BGH, NJW 80, 1097; OLG Köln, 13. Zivilsenat, DAR 90, 457; OLG Koblenz, NZV 95, 399; NJW-RR 97, 430; Reinking-Eggert, Rnr. 446, 459, 476 ff. m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht