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   OLG Frankfurt, 29.02.1996 - 1 U 283/94   

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https://dejure.org/1996,2819
OLG Frankfurt, 29.02.1996 - 1 U 283/94 (https://dejure.org/1996,2819)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.02.1996 - 1 U 283/94 (https://dejure.org/1996,2819)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 1 U 283/94 (https://dejure.org/1996,2819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Werklohn für Außenarbeiten an einem Bauvorhaben; Aufrechnung gegen die Werklohnforderung; Anforderungen für eine wirksame Aufrechnung; Geltendmachung der Aufrechnung im Prozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung: Rückforderungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers wegen Überzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentliche Auftraggeber bleiben privilegiert (IBR 1997, 58)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 526
  • BauR 1997, 323
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01

    Begriff und Vorliegen einer Vertragsübernahme und einer Abnahme - Umfang der

    Ein solcher Prüfvermerk hat grundsätzlich keine rechtsgeschäftliche Bedeutung; er stellt - falls nicht sonstige, hier nicht vorliegende Umstände hinzukommen - lediglich den Nachweis für die durchgeführte rechnerische Prüfung und Feststellung der Einzelpositionen (Mengen - und Einheitspreise) und des Gesamtergebnisses dar (vgl. BGH BauR 2002, 613 ; OLG Karlsruhe BauR 1998, 403 ;OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 526 ; Werner/Pastor, aaO ,Rdnr. 2030 ff.).
  • OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06

    Rechtsnatur der Rechtsprüfung durch einen öffentlichen Auftraggeber

    Dies stellt aber nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls im Regelfall kein Schuldanerkenntnis dar, da es sich dabei nicht um eine Willenserklärung mit rechtsgeschäftlichem Erklärungswert handelt, sondern um eine reine Wissenserklärung zur Information über die durchgeführte Prüfung und deren Ergebnis (Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 2030 und 2032; BGH, BauR 1979, 249 juris Rn. 24; BGH, BauR 2005, 94 juris Rn. 18 a. E.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 526).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97

    Billigstes Angebot nicht gleich wirtschaftlichstes Angebot

    Wegen der besonderen haushaltsrechtlichen Bindung des öffentlichen Auftraggebers kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass die frühere Prüfung und Feststellung der Rechnung, aufgrund derer die Zahlung erfolgt ist, ein rechtlich bindendes Angebot im Sinne der §§ 780, 781 BGB darstellt (so OLG Frankfurt BauR 1997, 323 zur Schlussrechnung).
  • OLG Zweibrücken, 18.03.2002 - 7 U 18/01

    Behinderung des Bauablaufs durch mangelhafte Planung: Beweislast-Umkehr?

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