Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 12.02.1997 - 3 U 2096/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1 § 3; Bay. Ärzte-BerO § 25
Werbung eines Belegkrankenhauses als "Privatklinik für patientenschonende Verfahren" als Wettbewerbsverstoß - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
UWG §§ 1, 3; Bay. Ärzte-BerO § 25
Unlautere Werbung eines Belegkrankenhauses
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 4 HKO 10209/95
- OLG Nürnberg, 12.02.1997 - 3 U 2096/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 113
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.06.1988 - I ZR 51/87
"Fachkrankenhaus"; Umfang des Werbeverbots für Krankenhäuser; Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 12.02.1997 - 3 U 2096/96
b) Nach der Rechtsprechung (BGH GRUR 1971, 585 ff. - Spezialklinik; GRUR 1988, 841 - Fachkrankenhaus; vgl. auch Doepner, HWG , § 12 RZ 36) gilt das Werbeverbot des § 12 Abs. 2 HWG jedoch nicht für standesrechtlich zugelassene Arztwerbung, da der Zweck der Vorschrift, die Selbstmedikation durch Laien zu verhindern, dies nicht erfordert. - BGH, 29.03.1990 - I ZR 76/88
Belegkrankenhaus - Irreführung/Geschäftsverhältnisse
Auszug aus OLG Nürnberg, 12.02.1997 - 3 U 2096/96
a) Erweckt nämlich ein Krankenhaus, dessen ärztliche Leistungen im wesentlichen ausschließlich von Belegärzten erbracht werden, durch die Art seiner Werbung im Verkehr den Anschein, daß es sich um ein anstaltsmäßig organisiertes Krankenhaus handele, so hat es bei dieser Werbung, um relevante Irreführungen des Verkehrs auszuschließen, seinen Charakter als Belegkrankenhaus kenntlich zu machen (BGH GRUR 1990, 606 f. - Belegkrankenhaus). - BGH, 26.04.1989 - I ZR 172/87
"Institutswerbung"; Zulässigkeit der Patientenwerbung
Auszug aus OLG Nürnberg, 12.02.1997 - 3 U 2096/96
Die Privilegierung in § 25 Abs. 1 Satz 3 BerO soll es demnach gewerblich tätigen Ärzten ermöglichen, für ihr Unternehmen in Wettbewerb zu anderen gewerblichen Konkurrenzunternehmen zu treten, die von Nichtärzten geleitet werden und die dem ärztlichen Werbeverbot nicht unterliegen (BVerfG, GRUR 1986, 390 f. - Sanatoriums-Werbung; BGH GRUR 1989, 601f. - Instituts-Werbung; Laufs/Uhlenbruck,§ 15 RZ 10). - BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69
Anspruch auf Unterlassung von unlauterer Werbung für eine urologische …
Auszug aus OLG Nürnberg, 12.02.1997 - 3 U 2096/96
b) Nach der Rechtsprechung (BGH GRUR 1971, 585 ff. - Spezialklinik; GRUR 1988, 841 - Fachkrankenhaus; vgl. auch Doepner, HWG , § 12 RZ 36) gilt das Werbeverbot des § 12 Abs. 2 HWG jedoch nicht für standesrechtlich zugelassene Arztwerbung, da der Zweck der Vorschrift, die Selbstmedikation durch Laien zu verhindern, dies nicht erfordert.
- BGH, 10.11.1999 - I ZR 121/97
Klinik Sanssouci; Werbeverbot für Belegärzte
Die belegärztliche Tätigkeit ist daher standesrechtlich dem Berufsbild des niedergelassenen Arztes zuzurechnen, der sich lediglich dort, wo er an die Grenzen des ambulanten Dienstes stößt, der für eine stationäre Behandlung erforderlichen Leistungen eines Krankenhauses bedient (vgl. auch OLG Nürnberg NJW-RR 1998, 113, 115).