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   OLG Düsseldorf, 20.09.1996 - 22 U 195/94   

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https://dejure.org/1996,5614
OLG Düsseldorf, 20.09.1996 - 22 U 195/94 (https://dejure.org/1996,5614)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.1996 - 22 U 195/94 (https://dejure.org/1996,5614)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 1996 - 22 U 195/94 (https://dejure.org/1996,5614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 273 274 635
    Darlegungslast bei Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs wegen fehlerhafter Verlegung von Breitbandkabeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie genau müssen Baumängel im Prozeß dargelegt werden? (IBR 1998, 250)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 11 O 179/93
  • OLG Düsseldorf, 20.09.1996 - 22 U 195/94

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1549
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 20.01.1995 - 22 U 190/93

    Bestimmtheitsanforderungen an Lohngleitklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.09.1996 - 22 U 195/94
    Daß dazu die bloße Bezugnahme auf die "Einmeßpläne" nicht genügte, die gerügten Mängel vielmehr im Hinblick auf die notwendige Bestimmtheit der bei begründetem Zurückbehaltungsrecht in den Urteilstenor aufzunehmenden Zug-um-Zugleistungen verbal genau zu beschreiben waren, hat der Senat bereits in dem Teilurteil vom 11.11.1994, das in dem Verfahren des Subunternehmers C Straßen- und Landschaftsbau GmbH gegen die Beklagte - 11 O 204/92 LG Krefeld = 22 U 190/93 OLG Düsseldorf - ergangen ist, im einzelnen ausgeführt.

    Die Beklagte war bereits in dem Verfahren 11 O 204/92 LG Krefeld durch das Teilurteil des Senats vom 11.11.1994 - 22 U 190/93 - darauf hingewiesen worden, daß der von der S AG gefertigten Auflistung fehlender Vorratskabel nicht zu entnehmen ist, von wo nach wo konkret Vorratskabel in welcher Länge noch zu verlegen sein sollen (S. 9 UA).

    Darauf, daß das erwähnte Senatsurteil ihren Prozeßbevollmächtigten - wie die Beklagte geltend macht - nicht bekannt gewesen sein soll, kommt es deshalb nicht an, Hinzu kommt, daß die Gemeinschuldnerin bereits in der Berufungsbegründung auf das bei dem Senat anhängig gewesene ParalleIverfahren 22 U 190/93 sowie darauf, daß die mit der zeitweiligen Nichtverlegung von "Vorräten" zusammenhängende Problematik dem Senat bereits aus diesem Verfahren bekannt sei, hingewiesen hatte (vgl. Bl. 261 GA).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2002 - 20 U 76/01

    Anspruch einer kommunalen Gebietskörperschaft auf Unterlassung der Verwendung

    Im Hinblick auf §§ 894 Abs. 1 S. 2, 726 Abs. 2 ZPO muss auch die von der Klägerin Zug-um-Zug zu erbringende Gegenleistung bestimmt sein (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1549).
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