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   OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97   

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https://dejure.org/1998,5309
OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97 (https://dejure.org/1998,5309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.1998 - 22 U 116/97 (https://dejure.org/1998,5309)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - 22 U 116/97 (https://dejure.org/1998,5309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635
    Erkundigungspflicht des Unternehmers bei Planung und Errichtung eines Wintergartens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planung und Bauerrichtung in einer Hand (IBR 1998, 336)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 3 O 288/96
  • OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 810
  • BauR 1998, 410 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.1989 - VII ZR 16/89

    Einbeziehung der VOB/B

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97
    Vielmehr muß der Auftragnehmer als Verwender seinen weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartner in die Lage versetzen, sich in geeigneter Weise Kenntnis von der VOB/B zu verschaffen und seine Informationsmöglichkeit zu nutzen (BGH NJW 1990, 715, 716; BauR 1991, 328 f.).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97
    Denn für die Höhe der Kosten, die bei ordnungsgemäßer Erstellung des Wintergartens von Anfang an entstanden wären, ist die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH BauR 1989, 361, 365).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 22 U 42/96

    Baumängel-Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97
    Zum anderen ist die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruches gerechtfertigt, weil sich die Beklagte bei der Bauausführung als derart unzulässig erwiesen hat, daß dem Kläger die Vornahme der Mängelbeseitigung durch diese nicht zugemutet werden kann (vgl. insoweit die Entscheidung des Senats zu § 13 Nr. 5 VOB/B , NJW-RR 1997, 20, 21 = BauR 1997, 312, 313 OLGR Düsseldorf 1997, 15/16, nur LS).
  • BGH, 14.02.1991 - VII ZR 132/90

    Einbeziehung der VOB/B

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97
    Vielmehr muß der Auftragnehmer als Verwender seinen weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartner in die Lage versetzen, sich in geeigneter Weise Kenntnis von der VOB/B zu verschaffen und seine Informationsmöglichkeit zu nutzen (BGH NJW 1990, 715, 716; BauR 1991, 328 f.).
  • BGH, 25.05.1972 - VII ZR 165/70

    Ansprüche des Bestellers bei Erweiterung einer Kreisförderanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.1998 - 22 U 116/97
    Die Verletzung einer Beratungspflicht des Auftragnehmers führt dann zu Gewährleistungsansprüchen, wenn sich der aus der fehlerhaften Beratung ergebende Schaden mit dem aus Gewährleistung deckt, weil er sich als Mangel darstellt (BGH BauR 1972, 379).
  • LG Mainz, 07.04.2022 - 9 O 191/18

    WEG-Verwalter ist richtiger Adressat einer Bedenkenanzeige!

    Der Werkunternehmer ist, soweit es ihm nach seinem Fachwissen zumutbar, verpflichtet zu klären, ob sich das Werk für die Zwecke des Bestellers eignet (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.1981, Az.: VII ZR 196/80, NJW 1981, 1779, BeckRS 1981, 00354; OLG Düsseldorf Urteil vom 06.02.1998, Az.: 22 U 116/97, NJW-RR 1998, 810, BeckRS 1998, 01859).

    Der Werkunternehmer ist verpflichtet zu klären, ob sich das Werk für die - im Bedarfsfall durch Nachfrage zu klärenden - Zwecke des Bestellers eignet (vgl. BGH NJW 1981, 1779; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 810).

  • OLG Hamm, 08.05.2000 - 13 U 197/99

    Kausalität; Verkehrsunfall; Tinnitus; Schadensersatz; Schmerzensgeld

    Eine Haftung des Schädigers selbst für eine psychische Fehlverarbeitung als Folgewirkung des Unfallgeschehens ist anzunehmen, wenn eine hinreichende Gewissheit besteht, daß diese Folge ohne den Unfall nicht eingetreten wäre (BGH NJW-RR 1998, 810 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2016 - 19 U 134/14

    Mangelbeseitigung unmöglich: Auftraggeber kann zurücktreten!

    Denn es gehört zum Pflichtenkreis des sachkundigen Unternehmers, den nicht sachkundigen Besteller darüber aufzuklären, ob das bestellte Werk für den vorgesehenen Zweck tauglich ist und den Bedürfnissen des Bestellers entsprechen kann (vgl. BGH NJW-RR 1987, 664 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 810 zu den Beratungspflichten bei einer Wintergartenerrichtung; OLG Nürnberg BauR 2013, 1454 zu Aufklärungs- und Beratungspflichten vor Vertragsschluss bei Vertrag über ein Fertighaus auf einem Hanggrundstück).
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