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   LG Bonn, 29.05.1998 - 3 O 140/97   

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LG Bonn, 29.05.1998 - 3 O 140/97 (https://dejure.org/1998,14101)
LG Bonn, Entscheidung vom 29.05.1998 - 3 O 140/97 (https://dejure.org/1998,14101)
LG Bonn, Entscheidung vom 29. Mai 1998 - 3 O 140/97 (https://dejure.org/1998,14101)
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Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 464
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 17.09.1999 - 22 U 2/99

    Nachweis der Ursächlichkeit von Rißschäden

    OLG Düsseldorf Urteil 17.09.1999 - 22 U 2/99 - 3 O 140/97 LG Krefeld.
  • AG Chemnitz, 12.05.2005 - 21 C 5078/04

    Unfallersatztarif - Darlegung der Preiskalkulation durch Geschädigten

    (1) Für eine Nichtigkeit wegen Wuchers (§ 138 Abs. 2 BGB, vgl. LG Bonn, NJW-RR 1999, 464) fehlt jeder Vortrag der Beklagten, insbesondere ist weder vorgetragen, noch erkennbar, dass der Vermieter eine geschäftliche Unerfahrenheit oder wirtschaftliche Zwangslage des Klägers gekannt und ausgenutzt hätte.
  • LG Bonn, 14.01.2004 - 5 S 126/03

    Erstattungsfähigkeit sog. Unfallersatztarife

    Vergleichsmaßstab ist insoweit nicht lediglich der Markt der Unfallersatztarife, denn allein dadurch, dass die meisten Autovermieter Unfallersatztarife anbieten, die gegenüber den sonstigen Tarifen in einer erbeblichen Weise überhöht sind, werden diese Tarife nicht zu angemessenen Preisen (so auch LG Bonn NJW-RR 1999, 464 für den Vergleichspreis bei Miete eines Ersatztaxis; a.A. Unberath , NZV 2003, 497 [499]).
  • AG Chemnitz, 18.08.2005 - 21 C 1068/05
    (1) Für eine Nichtigkeit wegen Wuchers (§ 138 Abs. 2 BGB, vgl. LG Bonn, NJW-RR 1999, 464) fehlt jeder Vortrag der Beklagten, insbesondere ist weder vorgetragen, noch erkennbar, dass der Vermieter eine geschäftliche Unerfahrenheit oder wirtschaftliche Zwangslage des Klägers gekannt und ausgenutzt hätte.
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   LG Nürnberg-Fürth, 14.05.1998 - 2 S 10638/97   

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LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 14.05.1998 - 2 S 10638/97 (https://dejure.org/1998,13979)
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  • NJW-RR 1999, 464
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