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   BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99   

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BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99 (https://dejure.org/1999,1587)
BayObLG, Entscheidung vom 21.12.1999 - 2Z BR 79/99 (https://dejure.org/1999,1587)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 2Z BR 79/99 (https://dejure.org/1999,1587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Jahresabrechnung; Ergänzung; Rechnungslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2, Abs. 3 § 28 Abs. 3, Abs. 4
    Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft in die Jahresabrechnung; Pflicht des Verwalters zur Rechnungslegung; Anordnung und Finanzierung bestimmter Sanierungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 953/98
  • LG München I - 1 T 2598/99
  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 603
  • NZM 2000, 280
  • ZMR 2000, 238
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93

    Neubestellung eines Verwalters mit 3/4-Mehrheit

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99
    Die Mitteilung derartiger Umstände mag zur Kontrolle der Kontenstände und der Vermögenslage sinnvoll und teilweise sogar notwendig sein, sie ist aber kein Bestandteil der von den Wohnungseigentümern zu beschließenden Jahresabrechnung (BayObLGZ 1993, 185/190 f.; BayObLG WUM 1994, 230 und 498/499, jeweils m.w.N.).

    Die Antragsteller haben daher keinen Anspruch darauf, daß die von ihnen genannten anderen Forderungen (etwa für das Wirtschaftsjahr noch ausstehende Wohngelder oder zu erwartende Versicherungsleistungen) und Verbindlichkeiten (etwa offene, fällige Handwerkerrechnungen) in die Jahresabrechnung aufgenommen werden (BayObLG WuM 1994, 230 und 498/499).

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99
    aa) Ein Eigentümerbeschluß, der den in § 16 Abs. 2 WEG oder in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel abändert oder unter Verletzung von § 16 Abs. 3 WEG eine Sonderumlage anordnet, verstößt nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ); er berührt auch nicht den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums, der einem vereinbarungsersetzenden oder abändernden Mehrheitsbeschluß nicht zugänglich ist (BGHZ 127, 99/103 f.; BayObLGZ 1996, 256/257; BayObLG ZMR 1998, 509/511 und 1999, 778/779; a.A. Wenzel Festschrift für Hagen S. 231/240 f.).
  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 115/99

    Zuordnung von Innenfenstern und -türen im Sondereigentum stehender Räume;

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99
    cc) Im übrigen ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, daß die Fenster der Wohnanlage samt den äußeren Fensterblechen zwingend Gemeinschaftseigentum sind (Staudinger/Rapp § 5 Rn. 25 m.w.N.) und die in § 3 Nr. 2d sowie § 7 Nr. 1 der Teilungserklärung enthaltenen Regelungen allenfalls als Auferlegung der Instandhaltungspflicht auf die einzelnen Wohnungseigentümer ausgelegt oder umgedeutet werden können (vgl. Senatsbeschluß vom 21.12.1999 - 2Z BR 115/99 m.w.N.; Bärmann/ Pick WEG 8. Aufl. § 5 Rn. 36).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99
    aa) Ein Eigentümerbeschluß, der den in § 16 Abs. 2 WEG oder in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssel abändert oder unter Verletzung von § 16 Abs. 3 WEG eine Sonderumlage anordnet, verstößt nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG ); er berührt auch nicht den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums, der einem vereinbarungsersetzenden oder abändernden Mehrheitsbeschluß nicht zugänglich ist (BGHZ 127, 99/103 f.; BayObLGZ 1996, 256/257; BayObLG ZMR 1998, 509/511 und 1999, 778/779; a.A. Wenzel Festschrift für Hagen S. 231/240 f.).
  • BayObLG, 15.02.1984 - BReg. 2 Z 111/83

    Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Abriß einer auf seinem Balkon

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99
    Das gleiche gilt für die Frage, inwieweit die bei der Beschreibung des Sondereigentums in der Teilungserklärung genannten Balkone Sondereigentum sein können (vgl. hierzu BayObLG WE 1994, 184/185; ZMR 1999, 59 und NZM 1999, 910/911; hinsichtlich nachträglich angebrachter Trennwände verneinend BayObLG WuM 1985, 31/32) und nach § 7 Nr. 1 der Teilungserklärung von den jeweiligen Eigentümern instandzuhalten sind.
  • BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 19/99

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zur Sanierung

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99
    Das gleiche gilt für die Frage, inwieweit die bei der Beschreibung des Sondereigentums in der Teilungserklärung genannten Balkone Sondereigentum sein können (vgl. hierzu BayObLG WE 1994, 184/185; ZMR 1999, 59 und NZM 1999, 910/911; hinsichtlich nachträglich angebrachter Trennwände verneinend BayObLG WuM 1985, 31/32) und nach § 7 Nr. 1 der Teilungserklärung von den jeweiligen Eigentümern instandzuhalten sind.
  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99
    Die Mitteilung derartiger Umstände mag zur Kontrolle der Kontenstände und der Vermögenslage sinnvoll und teilweise sogar notwendig sein, sie ist aber kein Bestandteil der von den Wohnungseigentümern zu beschließenden Jahresabrechnung (BayObLGZ 1993, 185/190 f.; BayObLG WUM 1994, 230 und 498/499, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99
    Fehlt ein wesentlicher Bestandteil der Jahresabrechnung, die der Verwalter gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres aufzustellen hat, kann jeder Wohnungseigentümer eine Ergänzung verlangen (BayObLGZ 1989, 310/313 f.; BayObLG NJW-RR 1992, 1169 ).
  • BayObLG, 13.07.1995 - 2Z BR 15/95

    Umfang eines Anspruchs auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99
    c) Die erstmals im Beschwerdeverfahren im Weg der Antragsänderung gestellten Feststellungsanträge hat das Landgericht zutreffend nach den Grundsätzen des Zivilprozeßrechte behandelt (vgl. BayObLG ZMR 1995, 495 /496).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99
    Fehlt ein wesentlicher Bestandteil der Jahresabrechnung, die der Verwalter gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres aufzustellen hat, kann jeder Wohnungseigentümer eine Ergänzung verlangen (BayObLGZ 1989, 310/313 f.; BayObLG NJW-RR 1992, 1169 ).
  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 141/99

    Formelle Beteiligung aller Wohnungseigentümer erst durch das

  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Was im Zusammenhang mit der Beschlussfassung erörtert wurde und was die Beteiligten dabei beabsichtigt oder sich vorgestellt haben, kann für die Auslegung nur herangezogen werden, wenn es nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar ist, so z.B. wenn es in dem Versammlungsprotokoll einen Niederschlag gefunden hat (vgl. BGHZ 139, 288/292; BayObLG NJW-RR 2000, 603/605; ZWE 2002, 34/35).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Dabei kann offen bleiben, ob die Vermögensübersichten als Abrechnung des gemeinschaftlichen Vermögens außerhalb der Geldkonten und Kassenbestände (Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 368) als Bestandteil der Jahresabrechnungen geschuldet sind (vgl. BayObLG, NJW-RR 2000, 603, 604 f; Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 397).
  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Diese sog, Kontenabstimmung indiziert dann die rechnerische Richtigkeit der Gesamtabrechnung (BayObLG NJW-RR 1993, 1166, 1167; NZM 2000, 280, 281; Senat ZMR 1997, 251, 253).
  • KG, 16.04.2009 - 24 W 93/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Zusatzvergütung für den Verwalter für die Erstellung

    Diese muss eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben für das betreffende Wirtschaftsjahr enthalten (BayObLG, WuM 1996, 116 und ZMR 2000, 238, (241)).
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    Der Senat kann in diesem Zusammenhang offen lassen, ob auch die Möglichkeit der Begründung verschärfter persönlicher Verpflichtungen durch vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschluß (etwa im Hinblick auf eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels), dessen Wirksamkeit in der bisherigen Rechtsprechung anerkannt ist (BGHZ 127, 99, 103 ff. NJW 1994, 3230; BayObLG NZM 2000, 280, 282 jeweils m.w.N.) und den Sonderrechtsnachfolger im Wohnungseigentum gemäß § 10 Abs. 3 WEG bindet, in die Bewertung mit einbezogen werden muß.
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Daraus wird allgemein gefolgert, dass sich der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung darauf nicht erstreckt; Unrichtigkeiten in diesem Bereich führen deshalb auch nicht zur Ungültigkeit des Wohnungseigentümerbeschlusses (BayObLG WE 1994, 184; vgl. auch BayObLG NZM 2000, 280; Palandt/Bassenge, a.a.0., § 28 WEG Rz. 13; Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 28 Rz. 67; Niedenführ/Schulze, a.a.0., § 28 Rz. 93; vgl. auch Senat, Beschluss vom 06.02.2006, 20 W 404/03).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2004 - 3 Wx 261/04

    Keine Entlastung des Wohnungseigentümerverwalters bei noch vorhandenem Anspruch

    In einer Jahresabrechnung sind die Kontenbestände zu Beginn und am Ende des Wirtschaftsjahres darzustellen ( vgl. Bay ObLG ZMR 2000, 238 ff.; Weitnauer-Gottschalg, a.a.O. Rn. 20. ).

    Dies führt zwar nicht zur Ungültigkeit der Jahresabrechnung; vielmehr steht der Beteiligten zu 1 ein Anspruch auf Ergänzung derselben zu ( vgl. Bay ObLG DWE 1993, 166; 1999; ZMR 2000, 238 ff.; OLG Frankfurt, ZMR 2003, 594 ff.; Weitnauer-Gottschalg, a.a.O. Rn. 30a ).

  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 52/00

    Beschränkung einer Rechtsbeschwerde auf einzelne Punkte einer Jahresabrechnung

    Aus der Gesamtabrechnung sind die Einzelabrechnungen abzuleiten (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. NJW-RR 2000, 603/604).

    (2) Eine Pflicht zur Rechnungslegung hat der Verwalter gemäß § 28 Abs. 4 WEG nur gegenüber den Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit und auch nur dann, wenn die Wohnungseigentümer einen entsprechenden Mehrheitsbeschluß gefaßt haben (BayObLG NJW-RR 2000, 603/605).

  • OLG Hamm, 25.08.2009 - 15 Wx 16/09

    Sonderbelastung

    Diese Darstellung ist nämlich eine Verwaltungsauskunft und nicht Gegenstand der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung (BayObLG NZM 2000, 280).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Daraus wird allgemein gefolgert, dass sich der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung darauf nicht erstreckt; Unrichtigkeiten in diesem Bereich führen deshalb auch nicht zur Ungültigkeit des Wohnungseigentümerbeschlusses (BayObLG WE 1994, 184; vgl. auch BayObLG NZM 2000, 280; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rz. 13; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 67; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 93; vgl. auch Senat, Beschluss vom 06.02.2006, 20 W 404/03).
  • BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00

    Zustimmung und Kostentragung von baulichen Veränderungen durch die

  • BayObLG, 23.05.2001 - 2Z BR 99/00

    Ansprüche von Wohnungseigentümern gegeneinander

  • OLG Köln, 08.06.2005 - 16 Wx 53/05

    Ungeeignetheit eines WEG -Verwalters wegen fehlerhafter Abrechnungen

  • BayObLG, 28.09.2000 - 2Z BR 55/00

    Zweckbestimmung eines Teileigentums

  • BayObLG, 11.08.2004 - 2Z BR 81/04

    Nutzungsregelung für Tiefgaragenboxen

  • LG Düsseldorf, 06.03.2013 - 25 S 99/12

    Beschlussgegenstand muss bei Einberufung bezeichnet sein!

  • BayObLG, 10.03.2004 - 2Z BR 16/04

    Ungültigerklärung eines Rückbauverpflichtungsbeschlusses mangels inhaltlicher

  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 68/00

    Bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

  • BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 265/03

    Vereinbarung der Einstimmigkeit bei baulichen Veränderungen - Zumutbarkeit eines

  • BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 247/03

    Auslegung eines Eigentümerbeschlusses - Voraussetzungen für die Verpflichtung zur

  • BayObLG, 20.09.2001 - 2Z BR 39/01

    Geschäftswerts eines Eigentümerbeschlusses

  • LG Düsseldorf, 27.10.2021 - 25 S 136/19
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

  • BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 63/01

    Erfordernis eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung,

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