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   OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99   

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https://dejure.org/2000,4281
OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 (https://dejure.org/2000,4281)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 (https://dejure.org/2000,4281)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2000 - 16 Wx 193/99 (https://dejure.org/2000,4281)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Tatbestand in der WEG-Entscheidung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WEG § 43; FGG § 12
    Tatbestand in der WEG-Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die inhaltliche Gestaltung des Tatbestandes einer Entscheidung im Zivilprozess in Abgrenzung zu Entscheidungen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 969
  • NZM 2000, 686
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 73/85

    psychotischer Bürge - §§ 51, 52 ZPO, Zweifel an der Prozeßfähigkeit, § 56 BGB, §

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    - wenn es darauf ankommt - dem Beschwerdegericht unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung die zur Klärung der Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten erforderlichen Feststellungen übertragen kann (vgl. BGH NJW-NJW-RR 1986, 157; Vollkommer a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98

    Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66).
  • BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99

    Darlegungslast bezüglich der Erforderlichkeit von Ausgaben im Rahmen der

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Im WEG-Verfahren ist das Gericht - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall eines Beschlussanfechtungsantrags nach § 23 Abs. 4 WEG - grundsätzlich nicht an die Anträge der Beteiligten gebunden, sondern hat - sofern möglich - den wirklichen Willen der Antragsteller zu erforschen und diesen zu bescheiden (vgl. BayObLG NZM 1999, 1148 = ZMR 1999, 847; Senat OLGR Köln 1998, 242 = NZM 1998, 970 = ZMR 1999, 727 m. Anm. Rau; Merle a.a.O. § 44 Rd. 34).
  • OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97

    Antragauslegung bei der Anfechtung von Beschlüssen der

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Im WEG-Verfahren ist das Gericht - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall eines Beschlussanfechtungsantrags nach § 23 Abs. 4 WEG - grundsätzlich nicht an die Anträge der Beteiligten gebunden, sondern hat - sofern möglich - den wirklichen Willen der Antragsteller zu erforschen und diesen zu bescheiden (vgl. BayObLG NZM 1999, 1148 = ZMR 1999, 847; Senat OLGR Köln 1998, 242 = NZM 1998, 970 = ZMR 1999, 727 m. Anm. Rau; Merle a.a.O. § 44 Rd. 34).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66).
  • OLG Köln, 11.09.1986 - 2 Wx 19/86

    Verfahrensmangel; Beschwerdeentscheidung; Zurückverweisung

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 9/92

    Anspruch auf Verbesserung des Schallschutzes

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Dies hat der Senat - auch soweit es um die Feststellung von Verfahrensvoraussetzungen geht - grundsätzlich hinzunehmen, da die Entscheidung über den Umfang der nach § 12 FGG anzustellenden Ermittlungen Sache des Tatrichters ist (vgl. BayObLG NJW-NJW-RR 1992, 974 = WuM 1992, 324 = DWE 1992, 78; Merle a.a.O. § 44 Rd. 4) und nur auf Rechtsfehler überprüft werden kann.
  • BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 92/98

    Vermögen eines Wohnungseigentümers im Konkursverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Anlass für das Gericht sein, auf eine Vervollständigung hinzuwirken, die gegebenenfalls eine Beweiserhebung möglich macht (vgl. BayObLG NZI 1999, 27; Senat OLGR Köln 1995, 187).
  • OLG Köln, 12.10.1988 - 2 Wx 27/88
    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66).
  • KG, 10.12.1993 - 24 W 6967/93
    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99
    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66).
  • OLG Köln, 06.03.1995 - 7 W 7/95
  • OLG Köln, 11.08.2008 - 2 Wx 26/08

    Unwirksamer Kostenfestsetzungsbeschluss bei Änderung der Kostengrundentscheidung

    Enthält die Beschwerdeentscheidung keine Darstellung des Sachverhalts oder ist diese so undeutlich oder unvollständig, daß die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses von dem Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, so muß allein aus diesem Grunde die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen werden (vgl. Senat, NJW-RR 1987, 223 [224]; Senat, ZIP 1989, 572 [575]; Senat, Beschluß vom 18. März 2008 - 2 Wx 11/08 - OLG Köln [16. Zivilsenat], NJW-RR 2000, 969 [970]; BayObLG NJW-RR 1998, 1014; OLG Schleswig, FGPrax 2007, 283 [284]; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 1174; Demharter, a.a.O., § 77, Rdn. 38; Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl. 2006, § 25, Rdn. 30, 31; Sternal in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 25, Rdn. 28).
  • OLG Köln, 11.02.2000 - 16 Wx 9/00

    Errichtung eines Außenkamins als bauliche Veränderung

    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; Beschluss des Senates vom 10. Januar 2000 - 16 Wx 193/99).
  • LG Mainz, 29.06.2004 - 3 T 180/03

    Erhöhung der Vergütung des Wohnungseigentumsverwalters

    Der Sach- und Streitstand hat sich im Beschwerdeverfahren nicht geändert (OLG Köln, NJW-RR 2000, 969 ).
  • OLG Köln, 24.01.2000 - 16 Wx 185/99

    Bauliche Veränderung bei Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes

    Fehlt hingegen ein Sachverhalt überhaupt, ist dieser insbesondere nicht oder nur so undeutlich der Entscheidung zu entnehmen, dass die Richtigkeit des gefundenen Ergebnisses vom Rechtsbeschwerdegericht nicht überprüft werden kann, ist regelmäßig ein sogenannter absoluter Revisionsgrund gegeben, der zur Aufhebung und Zurückverweisung einer Sache nötigt (vgl. z. B. BayObLG NJW-RR 1998, 1014; KG NJW-RR 1994, 599; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 1174; OLG Köln - 2. ZS - NJW-RR 1987, 223, 224 u. ZIP 1989, 572, 575; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 45 Rd. 66; Senatsbeschluss vom 10.01.2000 - 16 Wx 193/99 - ).
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