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   OLG Düsseldorf, 10.07.2000 - 3 Wx 214/00   

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https://dejure.org/2000,3963
OLG Düsseldorf, 10.07.2000 - 3 Wx 214/00 (https://dejure.org/2000,3963)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.2000 - 3 Wx 214/00 (https://dejure.org/2000,3963)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juli 2000 - 3 Wx 214/00 (https://dejure.org/2000,3963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wert der Beschwer; Beschwerdewert; Beseitigung von Nadelbäumen; Lichtentzug; Wohnwertminderung; Wohnwert ; Wertfestsetzung zur Gebührenberechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwer; Wert; Beseitigung; Nadelbaum; Lichtentzug

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1; ; GKG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wert der Beschwer bei Lichtentzug durch Nadelbäume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 160 (Ls.)
  • NZM 2000, 1239 (Ls.)
  • FGPrax 2000, 188
  • ZMR 2000, 783
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2000 - 3 Wx 214/00
    Die Zulässigkeit des Rechtsmittels ergibt sich ohne weiteres daraus, dass die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen worden ist (vgl. BGH NJW 1992, 3305).

    Die Beschwer bestimmt sich danach, was dem einzelnen Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung versagt wird (BGH NJW 1992, 3305).

  • BGH, 14.10.1993 - LwZB 6/93

    Bemessung des Gegenstandswerts bei Räumung und Herausgabe eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2000 - 3 Wx 214/00
    Für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit, des Rechtsmittelstreitwerts und des Werts der Beschwer gilt dagegen in diesen Fällen § 8 ZPO (vgl. BGH. NJW-RR 1994, 256; Zöller-Herget, ZPO 21. Auflage 1999, 98 Rdz. 2).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93

    Zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei versäumter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2000 - 3 Wx 214/00
    Bei diesem Ansatz würde der - im Zweifel großzügig zugunsten des Beschwerdeführers zu schätzende (vgl. KG WE 1995, 123; Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 45 Rdz. 31) Wert der Beeinträchtigung und damit der Beschwerdegegenstand 1.500,DM ( § 45 Abs. 1 WEG ) bei weitem übersteigen.
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2007 - 3 Wx 195/07

    Wert des Beschwerdegegenstandes in WEG -Sache - vermögenswertes Interesse eines

    Die sofortige weitere Beschwerde ist ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes zulässig, weil sie sich dagegen richtet, dass das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen hat (BGH NJW 1992, 3305; Senat NJW-RR 2001, 160; Staudinger/Wenzel, 13. Bearbeitung WEG § 45 Rdz. 32).
  • OLG Hamburg, 07.01.2004 - 2 Wx 2/04

    Geschäftswertbemessung in WEG -Sachen

    Damit folgt der Senat der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, die bei der Festsetzung des Geschäftswerts bei der Anfechtung von Beschlüssen ebenfalls nicht auf den Wert der in Rede stehenden Objekte, sondern, in Anwendung des § 48 Abs. 3 S. 2 WEG, auf das jeweilige Individualinteresse der anfechtenden Wohnungseigentümer abstellen (vgl. etwa BayObLG, ZWE 2002, 407 [Beseitigung einer Doppelgarage]; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 783 [Beseitigung von Nadelbäumen im Balkonbereich]).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 3/05

    Wohnungseigentum: Wert des Gegenstandes der Beschwerde i. S. d. § 45 Abs. 1 WEG

    Zwar dürfte sich das vermögenswerte Interesse eines Antragstellers, der eine Beseitigung (hier: "Entfernung" von sechs Fichten, einer Tanne und einer Konifere) verlangt, und mithin das Änderungsinteresse an einer diese versagenden Entscheidung in der Regel nicht an den Kosten der Beseitigung, sondern an der Bewertung der ansonsten bestehenden Beeinträchtigungen orientieren, so etwa Wertminderungen oder sonstige wirtschaftliche Verluste (vgl. etwa OLG Düsseldorf ZMR 2000, 783; vgl. etwa auch Münchener Kommentar/Schwerdtfeger, ZPO, 2. Aufl., § 3 Rz. 45; Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. Aufl., Rz. 785a, je mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Dresden, 07.03.2012 - 4 W 123/12

    Arzthaftung - Sturz Patient mit Alkoholentzugserscheinungen Krankenhaus

    Im Arzthaftungsrecht ist eine solche Beweisantizipation jedoch nur mit Zurückhaltung anzuwenden, weil hier das Gericht lediglich maßvolle Anforderungen an die Darlegungs- und Substantiierungslast des klagenden Patienten stellen darf, da diesem typischerweise die nötigen medizinischen Fachkenntnisse fehlen (BGH, Urteil vom 08.06.2004 - VI ZR 199/03 - juris; OLG Brandenburg, OLGR 2005, 489; OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 160).
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