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   OLG Brandenburg, 24.02.2000 - 1 AR 8/00   

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https://dejure.org/2000,7996
OLG Brandenburg, 24.02.2000 - 1 AR 8/00 (https://dejure.org/2000,7996)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2000 - 1 AR 8/00 (https://dejure.org/2000,7996)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 1 AR 8/00 (https://dejure.org/2000,7996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der gerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs auf Mietzinszahlung aus der Vermietung von Gewerbeflächen; Ausgestaltung der Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts zur Entscheidung eines Zuständigkeitskonflikts zwischen einer Zivilkammer und einer Kammer für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 281 Abs. 2; GVG § 101 Abs. 1 S. 2 § 102 S. 2
    Bindungswirkung der Verweisung an die Kammer für Handelssachen nach Ablauf der Klageerwiderungsfrist

Verfahrensgang

  • LG Neuruppin - 1b O 570/99
  • LG Neuruppin - 6 O 4/00
  • OLG Brandenburg, 24.02.2000 - 1 AR 8/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 63
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 04.09.2008 - 2 AR 37/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Zuständigkeit bei nicht rechtzeitig gestelltem

    Auch insoweit ist das Vorliegen von Willkür nach den allgemeinen Maßstäben zu prüfen (entgegen OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 63).

    Der Senat vermag sich somit der Ansicht nicht anzuschließen, wonach die Missachtung des Rechtzeitigkeitserfordernisses die Annahme von Willkür grundsätzlich nicht rechtfertige, da es sich nur um ein "formales" Erfordernis handele, während der Gesetzgeber in § 95 GVG aus Gründen der besonderen Sachnähe und Fachkompetenz eine Zuständigkeit der Kammern für Handelssachen vorgesehen habe (so OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 63; ferner im Ergebnis -keine Willkür bei bloß verspätetem Antrag- OLG Braunschweig NJW-RR 1995, 1535; Gummer in: Zöller, a.a.O., § 102 Rn 4; Zimmermann in: MüKo, a.a.O., § 102 GVG Rn 4).

  • OLG Brandenburg, 11.04.2017 - 1 AR 6/17

    Verweisung des Rechtsstreits von der Zivilkammer an die Kammer für Handelssachen

    Im Übrigen ließe auch ein erst in der mündlichen Verhandlung gestellter Antrag die Bindungswirkung der Verweisung nicht entfallen, da das Außerachtlassen einer Überschreitung der Antragsfrist des § 101 Abs. 1 Satz 2 GVG der Bindungswirkung des § 102 Satz 2 GVG regelmäßig nicht entgegensteht (Senat, NJW-RR 2001, 63).
  • OLG Brandenburg, 24.08.2004 - 1 AR 40/04

    Gerichtliche Bestimmung der funktionellen Zuständigkeit

    Nach Ansicht des Senats umfaßt der Anwendungsbereich der Bestimmung - zumindest in entsprechender Anwendung - ferner auch Fälle, in denen einem Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen und dem anderen Streitgenossen gegenüber die Zuständigkeit der (allgemeinen) Zivilkammer begründet ist (vgl. Senat, NJW-RR 2001, S. 63; OLG Braunschweig NJW-RR 1995, S. 1535; OLG Düsseldorf MDR 1996, S. 524; OLG Nürnberg NJW 1993, S. 3208; OLG Karlsruhe MDR 1998, 558; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 36 Rdnr. 29 m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 36 Rdnr. 35; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. 2003, § 36 Rdnr. 26 und § 102 GVG Rdnr. 6).
  • OLG Naumburg, 25.02.2008 - 1 AR 2/08

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Konflikt zwischen Zivilkammer und

    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO findet auch auf Zuständigkeitskonflikte zwischen einer Zivilkammer und einer Kammer für Handelssachen desselben Landgerichts entsprechende Anwendung (vgl. BGHZ 71, 264, 271; Brandenburg. OLG, NJW-RR 2001, 63 und 2001, 430 m. w. N; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 558).
  • OLG Brandenburg, 25.05.2011 - 1 AR 25/11

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses einer

    Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer desselben Gerichts ist § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO entsprechend anzuwenden (Brandenburgisches Oberlandesgericht NJW-RR 2001, 63, 430; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 36 Rdnr. 29).
  • OLG Stuttgart, 14.01.2019 - 10 AR 10/18

    Verweisung eines Rechtstreits von der Zivilkammer an die Kammer für

    Das OLG Brandenburg (Beschluss vom 24.2.2000, Az. 1 AR 8/00, NJW-RR 2001, 63) lässt die Bindungswirkung der Verweisung entfallen, wenn die Zivilkammer seitens der Parteien auf die Überschreitung der Frist nach § 101 Abs. 1 S. 2 GVG hingewiesen worden ist oder sich sonst ein Anhalt dafür ergibt, dass sich die Zivilkammer leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass die Antragsfrist nach § 101 Abs. 1 S. 2 GVG unentschuldigt versäumt worden ist.
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