Weitere Entscheidung unten: LG Lüneburg, 21.09.2001

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.10.2001 - 2 WF 84/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4337
OLG Zweibrücken, 31.10.2001 - 2 WF 84/01 (https://dejure.org/2001,4337)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.10.2001 - 2 WF 84/01 (https://dejure.org/2001,4337)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 2 WF 84/01 (https://dejure.org/2001,4337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; PKH; Ratenzahlung; Prozesskostenvorschuss; Arbeitskraft; Arbeitsfähigkeit; Arbeitswillig

  • Judicialis

    ZPO § 115

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115
    Prozesskostenhilfe - Auskunft über unterlassenen Arbeitseinsatz - Auferlegung von Raten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ludwigshafen - 5d F 112/01
  • OLG Zweibrücken, 31.10.2001 - 2 WF 84/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 647
  • FamRZ 2002, 892
  • Rpfleger 2002, 84
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2003 - 16 WF 182/03

    Prozesskostenhilfe: Ansatz des erzielbaren Einkommens nur bei Rechtsmissbrauch

    Zur Begründung der Ratenzahlungsanordnung hat es sich auf OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 647 bezogen.
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16

    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im

    Gründe für eine Unzumutbarkeit hat der Beklagte nicht dargelegt; an der Feststellung der tatsächlichen Voraussetzungen für eine schuldhafte Arbeitsverweigerung hat der Antragsteller jedoch mitzuwirken, insbesondere anzugeben, warum er nicht arbeitet (OLG Köln - 4.Zivilsenat - a.a.O.; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 647; Zöller/Geimer, ZPO, 31.Aufl., § 115 Rn.6).
  • OLG Brandenburg, 28.02.2011 - 9 WF 47/11

    Berücksichtigung fiktiv erzielbarer Einkünfte im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

    Dies gilt für Arbeits-(Erwerbs)einkünfte (BVerfG, NJW-RR 2005, 1725, 1726 ; BGH, FamRZ 2009, 1994; OLG Köln, FamRZ 2007, 1338, 1339; OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 1912, 1913 ; AG Brühl, AGS 2006, 510; Haferanke, FPR 2009, 386, 389; Rust, FamRB 2005, 27, 30 Fn. 9; OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 892 ; ähnlich für Rechtsmissbrauch: OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1120 und FamRZ 2004, 664 ) jeder Art.
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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 21.09.2001 - 8 O 247/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24015
LG Lüneburg, 21.09.2001 - 8 O 247/01 (https://dejure.org/2001,24015)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 21.09.2001 - 8 O 247/01 (https://dejure.org/2001,24015)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 21. September 2001 - 8 O 247/01 (https://dejure.org/2001,24015)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 647
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Ta 241/04

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts und der

    Dies gilt auch, obwohl die Beklagte vorprozessual die Ansprüche des Klägers nicht bestritten hat und nicht erkennbar ist, mit welchen Argumenten sie sich gegen diese verteidigen will (a.A. LG Lüneburg, 21.09.2001, 8 0 247/01, NJW-RR 2002, S. 647).
  • LAG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 Ta 9/09

    Prozesskostenhilfeantrag - mutwillige Klage - Vorrang eines Mahnverfahrens vor

    In ähnlicher Weise hat das Landgericht Lüneburg mit Beschluss vom 21.09.2001, 8 O 247/01, NJW-RR 2002, S. 647 darauf abgestellt, dass grundsätzlich das Mahnverfahren vorrangig durchzuführen sei.
  • LAG Niedersachsen, 13.09.2004 - 13 Ta 374/04

    Anforderungen an die Mutwilligkeit der Klageerhebung; Heranziehung des Sinn und

    So hat das Landgericht Lüneburg (Beschluss vom 21.09.2001, 8 O 247/01, NJW-RR 2002, 647) ausgeführt, Mutwilligkeit sei zu bejahen, wenn der Kläger einen vollstreckbaren Titel auch im Mahnverfahren erwirken kann.
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