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   LG München I, 28.05.2003 - 9 O 14993/99   

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https://dejure.org/2003,23302
LG München I, 28.05.2003 - 9 O 14993/99 (https://dejure.org/2003,23302)
LG München I, Entscheidung vom 28.05.2003 - 9 O 14993/99 (https://dejure.org/2003,23302)
LG München I, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 9 O 14993/99 (https://dejure.org/2003,23302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Grob fehlerhaftes Nichterkennen eines Herzinfarkts bei Notfallpatient

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1179
  • NJW-RR 2006, 1008 (Ls.)
  • VersR 2004, 649
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99

    Behandlungsfehler: nicht rechtzeitig diagnostizierter Schlaganfall

    Es ist für die Kammer selbstverständlich, dass ein Unterlassen von Befunderhebungen eher als nicht nachvollziehbar einzustufen ist, wenn ein Schlaganfall ausgeschlossen werden soll, als dies beim Verdacht einer vergleichsweise harmlosen Erkrankung der Fall wäre (vgl. LG München I, Urt. v. 28.05.2003, Az. 9 O 14993/99, nicht rkr., unter I 1 c bb, S. 18, NJW-RR 2003, 1179. [1181]).

    Eine solche Größenordnung ist bisher äußerst schweren Schädigungen wie einem apallischen Syndrom oder einer Querschnittslähmung vorbehalten (vgl. Backs/ Ring/Böhm, lfd. Nrn. 2946 - 2954; LG München I, NJW-RR 2003, 1179).

  • OLG Bamberg, 04.07.2005 - 4 U 126/03

    Schmerzensgeldanspruch gegen den behandelnden Arzt wegen Nichterkennens der

    Dieser Wertung ist zuzustimmen (vgl. OLG München, NJW-RR 2003, 1179, OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 312).
  • OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 119/11

    Ursächlichkeit eines Diagnosefehlers für eingetretene Beeinträchtigungen

    Eine andere, für den Kläger günstigere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus den von diesem in seinem Schriftsatz vom 4. Juni 2014 zitierten Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofs [BGH, VersR 2008, 221 und BGH, VersR 2010, 72], des OLG Hamm [OLG Hamm, Entscheidung vom 9. November 2012, 26 U 142/09] und des LG München [Entscheidung vom 28. Mai 2003, VersR 2004, 649; die Entscheidung ist vom LG München, nicht vom OLG München, wie der Kläger vorgetragen hat].
  • LG Aachen, 17.11.2010 - 11 O 415/07

    Eine Aufklärung eines Patienten über die Gefahren und Risiken einer Operation

    Hinzuweisen ist insoweit beispielhaft auf ein (Teil-)Urteil des LG Mannheim vom 13.02.2004 (3 O 247/03 - zitiert nach Juris), in dem bei einem zuvor gesunden Mädchen, bei dem es im Alter von 5 Jahren im Zusammenhang mit einer Mandeloperation zu - den dortigen Beklagten zuzurechnenden - Komplikationen bis hin zu einem lang anhaltenden Herzstillstand gekommen war mit der Folge, dass sich das seitdem geistig und körperlich schwerstbehinderte Kind im Wachkoma befindet, auf ein Schmerzensgeld von insgesamt 500.000 EUR erkannt worden ist, oder auch auf ein Urteil des LG München I vom 28.05.2003 (VersR 2004, 649f), das das Übersehen eines drohenden Herzinfarktes durch einen herbeigerufenen Arzt bei einem 34jährigen Mann als Notfallpatient zum Gegenstand hatte und mit dem bei Eintritt eines hypoxischen Hirnschadens sowie einer spastischen Lähmung aller vier Extremitäten mit der Folge dauerhafter kompletter Pflegebedürftigkeit des dortigen Klägers ein Schmerzensgeld von 200.000 EUR zuzüglich einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 150 EUR zuerkannt worden ist.
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