Rechtsprechung
OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 62/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- autokaufrecht.info
Kein Sachmangel bei konstruktionsbedingten Besonderheiten und Eigentümlichkeiten
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Wandelung auf Grund der Übergabe eines PKW in nicht vertragsgemäßem Zustand; Anspruch auf Schadensersatz bei einem gelieferten PKW, der nicht den Vorstellungen eines Käufers entspricht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Käuferin beanstandet Auto-Klimaanlage - Mangel oder "konstruktionsbedingte Besonderheit" des Fahrzeugtyps?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 459 (a.F.)
Mängel der Klimaanlage eines fabrikneuen Pkw
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 17.12.2002 - 1 O 483/01
- OLG Koblenz, 12.06.2003 - 5 U 62/03
- OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 62/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1380
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17
Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktrittsrecht bei hohem Ölverbrauch: …
Denn bauart- und typbedingte Besonderheiten sind zwar grundsätzlich hinzunehmen, jedoch nur, solange sie nicht Gebrauchstauglichkeit oder Verkehrssicherheit beeinträchtigen (OLG Brandenburg NJW-RR 2007, 928, 929; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380; OLG Frankfurt DAR 1992, 381;… Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 462). - OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06
Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler
(2) Im Ausgangspunkt ist dagegen - schon aus praktischen Gründen der Sachverhaltsaufklärung - nichts einzuwenden (siehe auch OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380 - Klimaanlage/Neuwagen).Mit der obergerichtlichen Judikatur, der in diesem Punkt durch die Neubestimmung des Sachmangelbegriffs im Rahmen der Schuldrechtsreform nicht der Boden entzogen ist, ist ein Vergleich mit anderen, typgleichen Fahrzeugen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
Denn diese Aussage hat das OLG Koblenz (NJW-RR 2003, 1380) zum einen für einen Fall getroffen, der nach dem früheren Kaufrecht zu beurteilen war.
- OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06
Rücktritt des Gebrauchtwagenkäufers: Abgrenzung zwischen Sachmangel und normaler …
Es ist daher ein Vergleich mit anderen typgleichen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
- OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 4 U 121/06
Rücktritt vom Neuwagenkauf: Sachmangel eines multifunktional nutzbaren Pkw bei …
Konstruktionsbedingte Besonderheiten und Eigentümlichkeiten sind so lange keine Mängel, als sie die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen (OLG Koblenz, v. 26.06.2003, 5 U 62/03, juris Rn. 13). - LG Köln, 21.12.2011 - 13 S 253/10
Im Falle der fehlenden Eignung für die gewöhnliche Verwendung sowie der üblichen …
Konstruktionsbedingte Besonderheiten und Eigentümlichkeiten, die die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen, sind hingegen keine Mängel (…OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1380). - LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07
Undichtigkeit eines Abgaskrümmers und Spiel in der Lenksäulenlagerung als …
Die Üblichkeit ist vielmehr auch an dem faktischen Niveau zu messen, das vergleichbare Waren anderer Hersteller erreicht haben und das inzwischen die Markterwartung prägt (OLG Düsseldorf NJW 2006, 2858; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380). - LG Duisburg, 17.04.2018 - 1 O 362/17
Abweichung von Emissionswerten eines Kraftfahzeugs im Straßenbetrieb von denen …
Eine abweichende rechtliche Beurteilung folgt nicht aus der Entscheidung des OLG Koblenz vom 26.06.2003, Aktenzeichen 5 U 62/03, wonach konstruktionsbedingte Besonderheiten und Eigentümlichkeiten eines bestimmten Fahrzeugtyps keine Mängel sind, solange die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist.