Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 62/03   

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https://dejure.org/2003,8828
OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 62/03 (https://dejure.org/2003,8828)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.06.2003 - 5 U 62/03 (https://dejure.org/2003,8828)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 5 U 62/03 (https://dejure.org/2003,8828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Kein Sachmangel bei konstruktionsbedingten Besonderheiten und Eigentümlichkeiten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wandelung auf Grund der Übergabe eines PKW in nicht vertragsgemäßem Zustand; Anspruch auf Schadensersatz bei einem gelieferten PKW, der nicht den Vorstellungen eines Käufers entspricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Käuferin beanstandet Auto-Klimaanlage - Mangel oder "konstruktionsbedingte Besonderheit" des Fahrzeugtyps?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 459 (a.F.)
    Mängel der Klimaanlage eines fabrikneuen Pkw

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Konstruktionsfehler oder Eigentümlichkeit?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Neuwagenhandel - Fehler bei allen Pkw gleichen Typs ist kein Mangel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1380
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Stuttgart, 06.09.2017 - 4 U 105/17

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Rücktrittsrecht bei hohem Ölverbrauch:

    Denn bauart- und typbedingte Besonderheiten sind zwar grundsätzlich hinzunehmen, jedoch nur, solange sie nicht Gebrauchstauglichkeit oder Verkehrssicherheit beeinträchtigen (OLG Brandenburg NJW-RR 2007, 928, 929; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380; OLG Frankfurt DAR 1992, 381; Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 462).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2006 - 1 U 38/06

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufvertrages - Serienfehler

    (2) Im Ausgangspunkt ist dagegen - schon aus praktischen Gründen der Sachverhaltsaufklärung - nichts einzuwenden (siehe auch OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380 - Klimaanlage/Neuwagen).

    Mit der obergerichtlichen Judikatur, der in diesem Punkt durch die Neubestimmung des Sachmangelbegriffs im Rahmen der Schuldrechtsreform nicht der Boden entzogen ist, ist ein Vergleich mit anderen, typgleichen Fahrzeugen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).

    Denn diese Aussage hat das OLG Koblenz (NJW-RR 2003, 1380) zum einen für einen Fall getroffen, der nach dem früheren Kaufrecht zu beurteilen war.

  • OLG Stuttgart, 15.08.2006 - 10 U 84/06

    Rücktritt des Gebrauchtwagenkäufers: Abgrenzung zwischen Sachmangel und normaler

    Es ist daher ein Vergleich mit anderen typgleichen oder sonst vergleichbaren Fahrzeugen unter Berücksichtigung des jeweiligen allgemeinen Standes der Technik vorzunehmen (OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 4 U 121/06

    Rücktritt vom Neuwagenkauf: Sachmangel eines multifunktional nutzbaren Pkw bei

    Konstruktionsbedingte Besonderheiten und Eigentümlichkeiten sind so lange keine Mängel, als sie die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen (OLG Koblenz, v. 26.06.2003, 5 U 62/03, juris Rn. 13).
  • LG Köln, 21.12.2011 - 13 S 253/10

    Im Falle der fehlenden Eignung für die gewöhnliche Verwendung sowie der üblichen

    Konstruktionsbedingte Besonderheiten und Eigentümlichkeiten, die die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen, sind hingegen keine Mängel (OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 1380).
  • LG Bonn, 21.10.2008 - 3 O 181/07

    Undichtigkeit eines Abgaskrümmers und Spiel in der Lenksäulenlagerung als

    Die Üblichkeit ist vielmehr auch an dem faktischen Niveau zu messen, das vergleichbare Waren anderer Hersteller erreicht haben und das inzwischen die Markterwartung prägt (OLG Düsseldorf NJW 2006, 2858; OLG Koblenz NJW-RR 2003, 1380).
  • LG Duisburg, 17.04.2018 - 1 O 362/17

    Abweichung von Emissionswerten eines Kraftfahzeugs im Straßenbetrieb von denen

    Eine abweichende rechtliche Beurteilung folgt nicht aus der Entscheidung des OLG Koblenz vom 26.06.2003, Aktenzeichen 5 U 62/03, wonach konstruktionsbedingte Besonderheiten und Eigentümlichkeiten eines bestimmten Fahrzeugtyps keine Mängel sind, solange die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist.
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