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LG Görlitz, 17.06.2003 - 2 T 37/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Rechtsschutzversicherung bei Klage auf Auszahlung einer Gewinnzusage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von ratenfreier Prozesskostenhilfe; Anspruch gemäß § 661 a BGB gesetzlicher Anspruch eigener Art; Einklagbarkeit einer "Gewinnmitteilung" zu Werbezwecken; Hinreichende Erfolgsaussicht trotz fehlender ladungsfähiger Anschrift
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 9 (Kurzinformation)
Rechtsstreitigkeiten aus § 661 a BGB nicht vom Rechtsschutz ausgeschlossen
Verfahrensgang
- AG Zittau, 21.01.2003 - 5 C 654/02
- LG Görlitz, 17.06.2003 - 2 T 37/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1388
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus LG Görlitz, 17.06.2003 - 2 T 37/03
Die tatsächliche Rechtsnatur des § 661a BGB kann dahingestellt bleiben, jedenfalls handelt es sich nach derzeit wohl herrschender Auffassung, der sich der Einzelrichter anschließt, nicht um einen Anspruch im unmittelbaren Zusammenhang mit solchen aus Verträgen nach §§ 762 ff. BGB (OLG Dresden, OLG-NL 2002, 97: Anspruch im Zusammenhang mit einem Vertrag, der die Lieferung beweglicher Sachen zum Gegenstand hat; Lorenz, NJW 2000, 3305: deliktischer oder quasideliktischer Anspruch; BGH, NJW 2003, 426: Anspruch im Zusammenhang mit einem Verbrauchervertrag bzw. deliktischer Anspruch).
- OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03
Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im …
Auch die Entscheidung des Landgerichts Görlitz im Beschluss vom 17.06.2003 (Az: 2 T 37/03, NJW-RR 2003, 1388; zur vom Landgericht geprüften Frage der Deckungspflicht einer Rechtsschutzversicherung vgl. auch Steck, Gewinnzusagen und Rechtsschutzversicherung, NJW 2003, 3679 und Entscheidung des Ombudsmannes für Versicherungen vom 25.09.2003, Az: 2381, 2384, 2385/2003-F unter www.versicherungsombudsmann.de), wonach es keinen Erfahrungssatz gebe, demzufolge eine niederländische B.V. prinzipiell als vermögenslos anzusehen sei, und wonach die im dortigen Verfahren erfolgreich auf Deckungszusage für die geplante Inanspruchnahme eines im Ausland ansässigen Unternehmens aus einer Gewinnzusage in Anspruch genommene Rechtsschutzversicherung nicht dargelegt habe, dass dies im konkreten Fall doch so wäre, steht der vorliegenden Entscheidung nicht entgegen.