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   OLG Naumburg, 17.09.2002 - 8 W 9/02   

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https://dejure.org/2002,5609
OLG Naumburg, 17.09.2002 - 8 W 9/02 (https://dejure.org/2002,5609)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.09.2002 - 8 W 9/02 (https://dejure.org/2002,5609)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. September 2002 - 8 W 9/02 (https://dejure.org/2002,5609)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch aus Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Ausgleich für unbenannte Zuwendungen; Anwendbarkeit von Gesellschaftsrecht, wenn die Zielvorstellungen nicht über die Verwirklichung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehen; ...

  • Judicialis

    BGB §§ 730 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 730 ff.
    Zur Anwendung von Gesellschaftsrecht bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lebensgefährtin beim Hausbau unterstützt - Kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich nach dem Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1819 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 578
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2002 - 8 W 9/02
    Gesellschaftsrecht findet keine Anwendung, soweit die Zielvorstellung der Partner nicht über die Verwirklichung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hinausgegangen ist (vgl. BGH in FamRZ 1999, 1580).

    Gesellschaftsrecht findet keine Anwendung, soweit die Zielvorstellung der Partner - wie im vorliegenden Fall - nicht über die Verwirklichung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hinausgegangen ist (vgl. BGH, FamRZ 1999, 1580, 1581, 1583 f.).

  • BGH, 12.06.2002 - XII ZR 288/00

    Pflicht des Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 17.09.2002 - 8 W 9/02
    b) Indessen finden die für unbenannte Zuwendungen entwickelten Grundsätze - wie auch Gesellschaftsrecht - nur Anwendung, falls zwischen den Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist (BGH, Urt. v. 12.06.02 - XII ZR 288/00 - m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2006 - 8 U 75/04

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Nutzungsentschädigungs- bzw. Ausgleichsanspruch

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Parteien im Hinblick auf das gemeinsame Grundstück entweder ausdrücklich einen Gesellschaftsvertrag abgeschlosen hätten, oder bei Anschaffung und Bebauung des Anwesens eine über die nichteheliche Lebensgemeinschaft hinausgehende gesellschaftsrechtliche Zielsetzung gehabt hätten (OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 578).
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