Rechtsprechung
OLG Köln, 11.03.2003 - 9 U 110/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
Sturz in einer Gaststätte begründet keinen Anscheinsbeweis für Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Kein Anscheinsbeweis für Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Sturz in einer Gaststätte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 11 (Kurzinformation)
Keine feuchten Böden in einer Gaststätte
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Im Restaurant gestürzt - Im Zweifelsfall muss der Gast beweisen, dass der Boden rutschig war
Verfahrensgang
- LG Bonn, 07.05.2002 - 10 O 47/02
- OLG Köln, 11.03.2003 - 9 U 110/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 882
- VersR 2004, 486
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
Culpa in contrahendo
Auszug aus OLG Köln, 11.03.2003 - 9 U 110/02
Der Inhaber ist verpflichtet, in seinen Geschäftsräumen Gefahrenquellen für die Besucher auszuschließen (vgl. OLG Köln, MDR 1999, 678).Im Hinblick auf den Ersatz von materiellen Schäden kommt ein Anspruch aus dem Gesichtspunkt von culpa in contrahendo beziehungsweise positiver Vertragsverletzung in Betracht (vgl. OLG Köln, MDR 1999, 678).
- LG Köln, 23.01.2024 - 14 O 58/22 Für den Inhalt der Verkehrssicherungspflicht bei Gastwirten gilt generell ein strenger Maßstab (…vgl. Bacher, in: Geigel, Haftpflichtprozess, Kapitel 28, Rn. 263 f. m.w.N. aus der Rspr.; ähnlich OLG Köln, Urteil vom 11.3. 2003 - 9 U 110/02).
- LG Siegen, 25.11.2008 - 8 O 65/08
Verkehrssicherungspflicht, Gastwirt, Gaststätte, Sturz
Dazu hat er insbesondere die Sicherheit der von den Gästen in den Räumlichkeiten benutzten Wege und Gänge zu gewährleisten (OLG Köln, r + s 2004, 220 [220] mit weiteren Nachweisen).
Rechtsprechung
AG Köln, 18.03.2002 - 121 C 483/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 12 (Kurzinformation)
Verstoß eines Fußgängers gegen Wartepflicht
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 882
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 11.06.2008 - 14 U 179/07
Haftungsrechtliche Fragen beim Transport eines Kindes in einem Fahrradsitz ohne …
Er durfte nicht versuchen, die Schienen vor der herannahenden Straßenbahn zu überqueren (vgl. hierzu auch AG Köln NJW-RR 2003, 882 ff.), wobei im vorliegenden Fall noch erschwerend hinzukommt, dass er das Drängelgitter durchfuhr, ohne von seinem Fahrrad abzusteigen, obwohl er den später verletzten Patrick in einem zwischen ihm (dem Beklagten) und dem Lenker seines Fahrrades befestigten Kindersitz transportierte, sodass die Wendigkeit seines Fahrrades zusätzlich eingeschränkt war.