Rechtsprechung
   LG Dortmund, 24.02.2006 - 2 T 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21853
LG Dortmund, 24.02.2006 - 2 T 1/06 (https://dejure.org/2006,21853)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24.02.2006 - 2 T 1/06 (https://dejure.org/2006,21853)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 2 T 1/06 (https://dejure.org/2006,21853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,21853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beschwerdefähigkeit einer Streitwertfestsetzung im Zusammenhang mit der Anordnung des Verfahrens nach § 495a ZPO

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 495a
    Beschwerdefähigkeit einer Streitwertfestsetzung im Zusammenhang mit der Anordnung des Verfahrens nach § 495a ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung; Ansprüche eines Geschädigten aus einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München I, 20.02.2001 - 15 T 2842/01

    Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung; Grundsätze für die Bemessung der Höhe

    Auszug aus LG Dortmund, 24.02.2006 - 2 T 1/06
    Die im Zusammenhang mit der Anordnung des Verfahrens nach § 495a ZPO erfolgte Streitwertfestsetzung ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (entgegen LG München I,MDR 2001, 713=NJW-RR 2002, 425).

    Der gegenteiligen Auffassung des Landgerichts München I (MDR 2001, 713 = NJW-RR 2002, 425) vermag die Kammer nicht zu folgen.

  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 272/86

    Rechtsnatur der beeinträchtigenden Verfügung; Beginn der Verjährung des

    Auszug aus LG Dortmund, 24.02.2006 - 2 T 1/06
    Für die Frage, ob die Erwachsenheitssumme erreicht ist, ist allein die Beurteilung des Berufungsgerichts maßgeblich, das an eine Streitwertfestsetzung des erstinstanzlich erkennenden Gerichts nicht gebunden ist (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 837; Gummer/Heßler, in: Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 511 Rn. 20a).
  • OLG Köln, 12.08.2009 - 16 W 26/09

    Streitwert einer Klage auf Nachweis der insolvenzsicheren Anlage der Mietkaution;

    Nach ganz überwiegender Ansicht ist die Wertfestsetzung auch in einem derartigen Fall dagegen nicht anfechtbar (LG Dortmund NJW-RR 2006, 1222; Musielak/Witschier, a. a. O. § 495a Rz. 11; Münch Komm/Westmann, ZPO 3. Auflage, § 2 Rz. 22; Stein/Jonas/Roth, ZPO 22. Auflage, § 2 Rz. 42; Zöller/Herget, ZPO 27. Auflage, § 3 Rz. 7 [anders noch die 26. Auflage]; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflage, § ZPO Rz. 83).
  • LG Stuttgart, 01.04.2008 - 10 T 125/08

    Streitwertbeschwerde: Zur selbstständigen Anfechtbarkeit der

    Aufgrund dessen schließt sich die Kammer der ebenfalls in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, wonach eine im Zusammenhang mit der Anordnung des Verfahrens nach § 495 a ZPO erfolgte Streitwertfestsetzung nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist (LG Dortmund NJW-RR 2006, 1222; ebenso Hartmann, a.a.O., Anh § 48 (Einf) GKG Rdnr. 10).
  • LG Essen, 28.12.2022 - 10 T 44/22

    Kein Rechtsmittel gegen vorläufige Streitwertfestsetzung; § 68 GKG

    Ein Streitwertbeschluss ist nach überwiegender Ansicht auch dann nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, wenn dieser - wie vorliegend - im Zusammenhang mit der Einleitung des vereinfachten Verfahrens nach § 495a ZPO ergeht (vgl. OLG Köln, NZM 2010, 472 m.w.N.; LG Dortmund, NJW-RR 2006, 1222; MünchKomm-ZP0, 6. Aufl. 2020, § 495a R. 50 rn.w.N.; a.A.: LG München I, NJW-RR 2002, 425).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht