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OLG München, 02.07.2008 - 11 W 1648/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Funktionelle Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVAG § 8 Abs. 1 S. 4; ZPO § 103; ZPO § 104
Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 03.06.2008 - 6 O 1564/08
- OLG München, 02.07.2008 - 11 W 1648/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1665
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.12.2007 - II ZB 8/07
Festsetzung der Kosten für eine Bürgschaft
Auszug aus OLG München, 02.07.2008 - 11 W 1648/08
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 03.12.2007 - II ZB 8/07 (Rpfleger 2008, 210 = NJW-RR 2008, 515) bezüglich der Kosten einer Avalbürgschaft, die geleistet wurde, um die Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu ermöglichen, entschieden, dass diese nach den §§ 103 ff ZPO durch das Prozessgericht festgesetzt werden, wenn keine Zwangsvollstreckung stattfindet. - OLG München, 26.07.2001 - 11 W 1926/01
Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Kostenfestsetzung im Verfahren der …
Auszug aus OLG München, 02.07.2008 - 11 W 1648/08
Dieser hat mit Beschluss vom 26.07.2001 - 11 W 1926/01 (Rpfleger 2001, 567 = OLGR 2001, 317 = NJW-RR 2002, 431) entschieden, dass für die Kostenfestsetzung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig sei.
- OLG Hamm, 14.03.2011 - 32 Sbd 15/11
Zuständigkeit des Prozessgerichts für die Kostenfestsetzung im Verfahren der …
Nach dem Wortlaut, dem Sinn und Zweck und der Systematik der Vorschrift kann die größere Sachnähe des Vollstreckungsgerichts, die dessen Zuständigkeit rechtfertigen könnte, nicht herangezogen werden, solange dieses noch nicht mit der Sache befasst ist oder war (…vgl. BGH, NJW-RR 2008, S. 515 f.; OLG München, NJW-RR 2008, S. 1665).