Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 07.01.1994

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.10.1993 - 26 W 13/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6588
OLG Hamm, 29.10.1993 - 26 W 13/93 (https://dejure.org/1993,6588)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.10.1993 - 26 W 13/93 (https://dejure.org/1993,6588)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Oktober 1993 - 26 W 13/93 (https://dejure.org/1993,6588)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit bei Streitverkündung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1343
  • MDR 1994, 618
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 76/17

    Möglichkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur Zustellung einer in einem

    bb) Die Beschwerde beruft sich ohne Erfolg auf obergerichtliche Rechtsprechung, nach der eine Aussetzung des Rechtsstreits mit Rücksicht auf eine Streitverkündung als zulässig und sachgerecht angesehen worden ist (OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1343; OLG München, NJW-RR 1998, 576).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2002 - 15 W 4/02

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verfahren bei

    Dementsprechend kann aus Zweckmäßigkeitsgründen - wenn dies nach niederländischem Prozessrecht möglich sein sollte - allenfalls eine Aussetzung des Rechtsstreits vor der Arrondissenentrechtsbank in Amsterdam zweckmäßig erscheinen (vgl. zur entsprechenden Problematik, wenn der Streithelfer noch während der Anhängigkeit des Prozesses eine Klage gegen die Hauptpartei in einem anderen Prozess in Deutschland anhängig macht, OLG Hamm MDR 1994, 618).
  • LAG Hessen, 22.08.2005 - 10 Ta 345/05

    Arbeitnehmerentsendung - Sozialkassenbeiträge - Aussetzung des Verfahrens

    Denn Vorgreiflichkeit wird auch durch die Interventionswirkung der §§ 74 Abs. 3, 68 ZPO begründet (vgl. OLG Hamm 29. Oktober 1993 MDR 1994, 618,619).
  • OLG Nürnberg, 13.06.2003 - 6 W 1531/03

    Zur Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufnahme

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des OLG München (NJW-RR 98, 576) und des OLG Hamm (MDR 94, 618) an.
  • OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13

    Verfahrensaussetzung: Aussetzung wegen Anhängigkeit eines selbstständigen

    Insofern unterscheidet sich die Situation auch grundlegend von derjenigen, die der von der Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Hamm zugrunde lag (OLG Hamm, Beschluss vom 29. Oktober 1993, 26 W 13/93, Anlage B 6).
  • LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 74/16

    Patentverletzung betreffend eine Gehäusung mikromechanischer Systeme

    Das aussetzende Gericht kann aber auch durch die Gestaltungs- oder Interventionswirkung der Entscheidung in einem anderen Verfahren betroffen werden (OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1343 (1344); Fritsche, ebd.
  • OLG Brandenburg, 26.11.1997 - 6 W 68/97

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.01.1994 - 11 U 2483/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4727
OLG Nürnberg, 07.01.1994 - 11 U 2483/93 (https://dejure.org/1994,4727)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.01.1994 - 11 U 2483/93 (https://dejure.org/1994,4727)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Januar 1994 - 11 U 2483/93 (https://dejure.org/1994,4727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 137 505 523
    Beginn der mündlichen Verhandlung erst bei Antragstellung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mündliche Verhandlung; Beginn mit Antragstellung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1343
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 11.06.1985 - 7 U 4154/84

    Berufungskläger; Anschlußberufung; Unselbständige Anschlußberufung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.01.1994 - 11 U 2483/93
    3.2 Der Umstand, daß der Gegner in die Rücknahme der Hauptberufung vor Antragstellung eingewilligt hat, ist Belang (so auch OLG München, MDR 1985, S. 943).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2001 - 23 U 254/99

    Kosten bei Rücknahme der Hauptberufung - unselbstständige Anschlussberufung -

    Auch bei Annahme einer Abänderungsbefugnis (so: OLG Nürnberg, NJW-RR 94, 1343) ist von der sachlichen Richtigkeit des Beschlusses vom 5.2.2001 auszugehen.

    Wird - wie hier - die Hauptberufung vor Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen, so hat der Berufungskläger nach herrschender Meinung auch die Kosten der dadurch wirkungslos gewordenen ursprünglich zulässigen unselbständigen Anschlußberufung zu tragen (BGH NJW 81, 1790 [1791], OLG München, NJW-RR 89, 575, OLG Nürnberg, NJW-RR 94, 1343, OLG Frankfurt, FamRZ 98, 302 [303], Zöller-Gummer, 22. Aufl., § 521 ZPO, Rn. 32, Stein/Jonas-Grunsky, § 515 ZPO, Rn. 25, Münchener Kommentar-Rimmelspacher, § 515 ZPO, Rn. 27).

  • OLG Dresden, 15.01.1997 - 7 W 1484/96

    Klagerücknahme nach Erörterung der Sach- und Rechtslage - Einwilligung des

    Insbesondere hierzu wird vertreten, daß die mündliche Verhandlung zur Berufung auch dann erst mit der Antragstellung der Parteien eingeleitet wird, wenn der Vorsitzende vorher in den Sach- und Streitstand eingeführt und diesen mit den Parteien erörtert hat (OLG Nürnberg, NJW-RR 1994, 1343 ).
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