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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1994 - IV ZR 272/93   

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https://dejure.org/1994,2448
BGH, 06.07.1994 - IV ZR 272/93 (https://dejure.org/1994,2448)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1994 - IV ZR 272/93 (https://dejure.org/1994,2448)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1994 - IV ZR 272/93 (https://dejure.org/1994,2448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Geldentwertung - Versicherungsrente

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS § 37 Abs. 1 b; VBLS § 44
    Keine allgemeine Anpassung statischer Versicherungsrenten an Geldentwertung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS § 37 Abs. 1b, § 44
    Anpassung einer statischen Versicherungsrente aufgrund der Geldentwertung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1433
  • MDR 1994, 1188
  • VersR 1994, 1133
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.1980 - V ZR 20/78

    Erhöhung eines Erbbauzinses bei Fehlen vertraglicher Anpassungsklausel

    Auszug aus BGH, 06.07.1994 - IV ZR 272/93
    Entscheidend ist vielmehr, was von den an der Vereinbarung von Leistung und Gegenleistung Beteiligten als gleichwertig angesehen worden ist (vgl. BGHZ 77, 194, 198).
  • BAG, 01.07.1976 - 3 AZR 520/74

    Versicherungsrenten - Zusatzversorgungskasse - Anpassung - Geldentwertung

    Auszug aus BGH, 06.07.1994 - IV ZR 272/93
    Eine Erhöhung nach § 16 BetrAVG scheitert bereits daran, daß die vom Kläger bezogene Versicherungsrente keine Leistung der betrieblichen Altersversorgung darstellt (BAG, Urteil vom 1.7.1976 - 3 AZR 520/74 - VersR 1977, 266, 267).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision nicht etwa aus dem Senatsurteil vom 6. Juli 1994 (IV ZR 272/93, VersR 1994, 1133), das sich auf die Ermittlung des gemeinsamen Willens der Tarifvertragsparteien zur Beurteilung einer Äquivalenzstörung beschränkt und weitergehende Aspekte des Tarifvertragsrechts - insbesondere die Frage, wann von einer tarifvertraglichen Regelung gesprochen werden kann - nicht zum Gegenstand hat.
  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

    Ihr Zweck erschöpft sich darin, dem aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Bediensteten einen versicherungstechnischen Gegenwert für die geleisteten Beiträge zu gewähren (Senatsurteil vom 6. Juli 1994 - IV ZR 272/93 - VersR 1994, 1133 unter 2 c m.w.N.).

    Sie stellte vielmehr eine versicherungsmathematisch ermittelte Größe dar, deren Zweck sich darin erschöpfen sollte, dem aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Bediensteten einen versicherungstechnischen Gegenwert für die geleisteten Beiträge zu gewähren (BGH, Urteil vom 6. Juli 1994 - IV ZR 272/93 - VersR 1994, 1133 unter 2 c m.w.N.).

  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der

    Sie soll dem Versicherten - anders als mit der Versorgungsrente gemäß §§ 37 Abs. 1a, 41 f. VBLS a.F. - keine Absicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit bieten, sondern lediglich dem aus dem Arbeitsverhältnis vorzeitig ausscheidenden Bediensteten einen versicherungstechnischen Gegenwert für geleistete Beiträge gewähren (BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 - IV ZR 272/93 - VersR 1994, 1133 unter 2 c m.w.N.; Berger/Kiefer/Langenbrinck, Das Versorgungsrecht für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, Stand Juni 2002 § 37 VBLS Anm. 2; Gilbert/Hesse, aaO).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 12/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision nicht etwa aus dem Senatsurteil vom 6. Juli 1994 (IV ZR 272/93, VersR 1994, 1133), das sich auf die Ermittlung des gemeinsamen Willens der Tarifvertragsparteien zur Beurteilung einer Äquivalenzstörung beschränkt und weitergehende Aspekte des Tarifvertragsrechts - insbesondere die Frage, wann von einer tarifvertraglichen Regelung gesprochen werden kann - nicht zum Gegenstand hat.
  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02

    EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des

    Ihr Zweck erschöpft sich vielmehr darin, dem aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Bediensteten einen versicherungstechnischen Gegenwert für die geleisteten Beiträge zu gewähren (BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 - IV ZR 272/93 - VersR 1994, 1133 unter 2 c m.w.N.; Berger/Kiefer/Langenbrinck, Das Versorgungsrecht für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, Stand Juni 2002 § 37 VBLS Anm. 2; Gilbert/Hesse, aaO § 37 VBLS Anm. 3, B 118 b).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 6 U 193/10

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Inhaltskontrolle der

    Der Verweis der VBL auf die Entscheidung BGH VersR 1994, 1133 (Juris-Rn. 11) stützt ihre Auffassung nicht.
  • OLG Karlsruhe, 25.07.2012 - 6 U 143/11

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Inhaltskontrolle der Regelung zur

    Der Verweis der Beklagten auf die Entscheidung BGH VersR 1994, 1133 (Juris-Rn. 11) stützt ihre Auffassung nicht.
  • BGH, 17.12.2008 - IV ZB 15/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung

    Sie dient gerade nicht der Absicherung im Alter; ihr Zweck erschöpft sich vielmehr darin, den aus einem zusatzversorgungspflichtigen Dienstverhältnis vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmern einen versicherungstechnischen Gegenwert für die geleisteten Beiträge zu gewähren (Senatsurteile vom 15. Februar 2006 aaO und IV ZR 129/02 - VersR 2006, 638 Tz. 14; vom 14. Januar 2004 aaO unter II 2 b aa; vom 6. Juli 1994 - IV ZR 272/93 - VersR 1994, 1133 unter 2 c m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.11.1993 - 12 U 34/93   

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https://dejure.org/1993,5723
OLG Hamm, 03.11.1993 - 12 U 34/93 (https://dejure.org/1993,5723)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.11.1993 - 12 U 34/93 (https://dejure.org/1993,5723)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. November 1993 - 12 U 34/93 (https://dejure.org/1993,5723)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalhonorar - Prüffähigkeit der Honorarschlußrechnung (IBR 1994, 240)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1433
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 08.06.2000 - 13 U 77/00

    Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Schlußrechnungsreife

    Zwar ist in einer früheren Entscheidung des Bundesgerichtshofs und auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten worden, es handle sich bei beiden Ansprüchen um denselben Streitgegenstand (BGH, NJW 85, 1840, 1841; OLG Hamm, NJW-RR 96, 593); deshalb sei sogar eine Umdeutung einer auf eine Abschlagszahlung gerichteten Klage in eine solche auf Schlußzahlung möglich (OLG Hamm, NJW-RR 94, 1433).
  • OLG Dresden, 25.03.2004 - 10 U 902/00

    Defizite im Standsicherheitsnachweis: Haftungsrisiken

    Diese Rechnungen waren prüffähig, da es bei der Vereinbarung von Pauschalhonoraren keiner Angabe der anrechenbaren Kosten und der Honorarzone bedarf (vgl. OLG Hamm - Urteil vom 03.11.1993 - 12 U 34/93 - NJW-RR 1994, 1433).

    In solch einem Fall kann dem Bauingenieur grundsätzlich das vereinbarte Pauschalhonorar zugesprochen werden (vgl. OLG Hamm - 03.11.1993 - 12 U 34/93 - NJW-RR 1193, 1433), es sei denn, dass sich aus dem unstreitigen Vortrag der Parteien konkrete Anhaltspunkte für eine unzulässige Überschreitung der Höchstsätze ergeben (vgl. dazu BGH - Urteil vom 01.11.1989 - VII ZR 252/88 - NJW-RR 1990, 276).

  • OLG Koblenz, 04.01.2000 - 15 U 1087/99

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    denen die Geltendmachung von Abschlagszahlungen nach Vertragsbeendigung als Antrag auf Schlusszahlung auszulegen sei (OLG Köln NJW-RR 1992, 1375 f) oder eine Klage auf Abschlagszahlung auch in eine Teilklage aus einer Schlussrechnung umgedeutet werden könne (OLG Hamm NJW-RR 1994, 1433) und hieran anschließende Literaturstimmen (Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI, 7. Aufl., § 8 Rdn. 65; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 984).
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