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   OLG Frankfurt, 23.09.1996 - 6 W 108/96   

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https://dejure.org/1996,5857
OLG Frankfurt, 23.09.1996 - 6 W 108/96 (https://dejure.org/1996,5857)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.09.1996 - 6 W 108/96 (https://dejure.org/1996,5857)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. September 1996 - 6 W 108/96 (https://dejure.org/1996,5857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 567
  • BB 1996, 2433
  • AnwBl 1996, 636
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 06.02.1995 - 6 U 191/94
    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.1996 - 6 W 108/96
    Es gilt insoweit nichts anderes als bei Unterlassungsurteilen, die nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. NJW-RR 96, 750 - Rökan) ebenfalls im Tenor auf Aktenbestandteile außerhalb des Urteils Bezug nehmen können.
  • OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06

    Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung

    Ist er mit Hilfe anderer Personen zu einer genauen Auskunftserteilung in der Lage, so muss er diese mit der gebotenen Intensität zur Mitwirkung veranlassen, dies mindestens versuchen (vgl. BayObLG NJW 1975, 740 [741]; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1997, 567 f.; Brehm in: Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 8. Band, 22. Aufl. 2004, § 888 Rz. 11 und 14; Walker in: Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Band I, 3. Aufl. 2002, § 888, Rz. 17; Schilken in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, Band 3, 2. Aufl. 2001, § 888 Rz. 8; jeweils m. w. N.; vgl. auch BGH NJW-RR 2005, 1211 [1212]).
  • OLG Köln, 10.02.2005 - 6 W 123/04

    Auskunftspflicht im Vollstreckungsverfahren bei notwendiger Mitwirkung von

    Vielmehr ist der Schuldner verpflichtet, alles zumutbare zu tun, um sich von dem mitwirkungspflichtigen Dritten die erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen, und kann auch die Erfüllung dieser Verpflichtung mit den Zwangsmitteln des § 888 Abs. 1 ZPO durchgesetzt werden (vgl. BayObLG NJW 75, 740 f; OLG Frankfurt, NJW-RR 97, 567; Stein/ Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl. § 888 Rz 13 f; M/K/Schilken, ZPO, § 888 Rz 8; Schuschke/Walker, § 888 Rz 18 f).
  • OLG Brandenburg, 11.08.2006 - 7 W 50/06

    Möglichkeit zur Vornahme einer Handlung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Dabei ist der Schuldner, soweit die Vornahme der Handlung der Mitwirkung eines Dritten bedarf, verpflichtet, jene, gegebenenfalls unter Erhebung einer Klage gegen den Dritten, einzufordern (OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1997, 567; Zöller/ Stöber, a.a.O., § 888, Rn. 2).
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