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BGH, 11.02.1998 - IV ZR 37/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entscheidungsreife eines Anspruchs eines Versicherungsmaklers gegen Versicherung auf Zahlung von Rentenrückständen wegen Berufsunfähigkeit aufgrund Berufsunfähigkeitsversicherung - Frage einer ausreichenden Beurteilungsgrundlage eines Gutachtens bei nicht erfolgter ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 296 Abs. 1
Erschöpfung des Beweisvorbringens bei unvollständiger Erstattung von Gutachten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1035
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.12.1991 - VI ZR 234/90
Aufklärungspflicht des Gerichts beim Sachverständigenbeweis trotz verspäteter …
Auszug aus BGH, 11.02.1998 - IV ZR 37/97
Die Revision rügt zutreffend, daß der schließlich mit Urteil vom 23. Januar 1997 entschiedene Rechtsstreit noch nicht entscheidungsreif war (vgl. dazu auch BGH, Urteile vom 10. Dezember 1991 - VI ZR 234/90 - NJW 1992, 1459 unter II 2 …und vom 13. Juli 1988 - IVa ZR 204/87 - BGHR ZPO § 411 Abs. 3, Anhörung 2, insoweit nicht abgedruckt in VersR 1988, 951). - BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94
Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der …
Auszug aus BGH, 11.02.1998 - IV ZR 37/97
Hinzu kommt schließlich, daß dem Sachverständigen auch nicht das Anforderungsprofil der vom Kläger ab 1. Januar 1991 aufgenommenen wie der vorangehend ausgeübten Berufstätigkeit (vom Kläger bereits in der Klageschrift und ergänzend auf Bl. 132 ff. GA geschildert) vorgegeben worden ist (BGH, Urteil vom 29. November 1995 - IV ZR 233/94 - VVGE BB-BUZ Nr. 25). - BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 204/87
Ansprüche eines Tierarztes aus einer Unfallversicherung wegen Einatmen von …
Auszug aus BGH, 11.02.1998 - IV ZR 37/97
Die Revision rügt zutreffend, daß der schließlich mit Urteil vom 23. Januar 1997 entschiedene Rechtsstreit noch nicht entscheidungsreif war (vgl. dazu auch BGH, Urteile vom 10. Dezember 1991 - VI ZR 234/90 - NJW 1992, 1459 unter II 2 und vom 13. Juli 1988 - IVa ZR 204/87 - BGHR ZPO § 411 Abs. 3, Anhörung 2, insoweit nicht abgedruckt in VersR 1988, 951).
- OLG Koblenz, 02.10.2006 - 12 U 1056/05
Baumängel: Beweislast für das Vorliegen eines Mangels; Architekt als …
Der Rechtsstreit war noch nicht entscheidungsreif, weil eine ergänzende Anhörung des Sachverständigen notwendig war (BGH NJW-RR 98, 1035).