Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 23.06.1999

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3459
OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99 (https://dejure.org/1999,3459)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.06.1999 - 12 U 637/99 (https://dejure.org/1999,3459)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 12 U 637/99 (https://dejure.org/1999,3459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • taxgmbh.de

    § 823 Abs. 2 BGB; §§ 1, 2 GSB
    Sicherung von Bauforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; GSB § 1 § 5
    Nachweis der Verwendung von Baugeld durch den Generalunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie kann Generalunternehmer zweckgemäße Verwendung von Baugeld nachweisen? (IBR 2000, 78)

Verfahrensgang

  • LG Zwickau - 7 O 899/97
  • OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1469
  • MDR 2000, 154
  • NZBau 2000, 341 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 47/80

    Haftung des gesetzlichen Vertreters einer juristischen Person für die Verwendung

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Der Schutzbereich des Gesetzes umfasst auch diese Fälle, wenn der Generalübernehmer über den Erwerber oder unmittelbar von einem Kreditinstitut entsprechend dem Baufortschritt Baugelder erhält (BGH BauR 86, 235; BGH VersR 82, 193; BGH VersR 84, 1071).

    Wenn und soweit die Beklagten in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer vorsätzlich gegen ihre Verwendungspflicht aus § 1 Abs. 1 GSB verstoßen haben und deshalb die Werklohnforderung des Klägers nicht erfüllt wird, ist deshalb eine Verurteilung der Geschäftsführer persönlich möglich (BGH BauR 86, 370; BGH VersR 84, 1071; BGH VersR 82, 193).

  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 222/82

    Begriff des Vorsatzes in bezug auf die Voraussetzungen des GSB

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Der Schutzbereich des Gesetzes umfasst auch diese Fälle, wenn der Generalübernehmer über den Erwerber oder unmittelbar von einem Kreditinstitut entsprechend dem Baufortschritt Baugelder erhält (BGH BauR 86, 235; BGH VersR 82, 193; BGH VersR 84, 1071).

    Wenn und soweit die Beklagten in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer vorsätzlich gegen ihre Verwendungspflicht aus § 1 Abs. 1 GSB verstoßen haben und deshalb die Werklohnforderung des Klägers nicht erfüllt wird, ist deshalb eine Verurteilung der Geschäftsführer persönlich möglich (BGH BauR 86, 370; BGH VersR 84, 1071; BGH VersR 82, 193).

  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 148/84

    Begriff des Empfängers von Baugeld; Verwendung von Baugeld beim Verkauf

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Der Schutzbereich des Gesetzes umfasst auch diese Fälle, wenn der Generalübernehmer über den Erwerber oder unmittelbar von einem Kreditinstitut entsprechend dem Baufortschritt Baugelder erhält (BGH BauR 86, 235; BGH VersR 82, 193; BGH VersR 84, 1071).

    Baugeld sind solche Geldbeträge, die durch eine besondere Sicherung des Geldgebers gekennzeichnet sind, indem zum Zweck dieser Sicherung Grundpfandrechte eingetragen wurden (BGH BauR 86, 235; Schlenger, ZfBR 83, 104).

  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 287/85

    Darlegungs- und Beweislast des Baugläubigers

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Damit hat der Kläger einen Verstoß gegen die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB hinreichend dargelegt, so dass nun die Beklagten die Darlegungslast für die ordnungsgemäße Verwendung des Baugeldes trifft (BGH BauR 91, 96; BGH VersR 87, 614; BGH VersR 88, 291).

    Ein solches Verhalten reicht für die Annahme des Vorsatzes aus (BGH BauR 89, 758; BGH VersR 87, 614; Schlenger, a.a.O., S. 105).

  • BGH, 14.01.1986 - VI ZR 164/84

    Baugeldgewährung aufgrund von Kreditgeschäften; Berechnung des aufgrund eines

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Wenn und soweit die Beklagten in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer vorsätzlich gegen ihre Verwendungspflicht aus § 1 Abs. 1 GSB verstoßen haben und deshalb die Werklohnforderung des Klägers nicht erfüllt wird, ist deshalb eine Verurteilung der Geschäftsführer persönlich möglich (BGH BauR 86, 370; BGH VersR 84, 1071; BGH VersR 82, 193).
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 270/86

    Begriff der Kosten eines Baues; Begriff des Baugeldes; Behandlung von Baugeld

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Damit hat der Kläger einen Verstoß gegen die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB hinreichend dargelegt, so dass nun die Beklagten die Darlegungslast für die ordnungsgemäße Verwendung des Baugeldes trifft (BGH BauR 91, 96; BGH VersR 87, 614; BGH VersR 88, 291).
  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 281/88

    Verwendung von Baugeld; Leistungen zur Herstellung des Baues

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Ein solches Verhalten reicht für die Annahme des Vorsatzes aus (BGH BauR 89, 758; BGH VersR 87, 614; Schlenger, a.a.O., S. 105).
  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 230/89

    Pflichtenstellung des Generalübernehmers nach dem GSB

    Auszug aus OLG Dresden, 23.06.1999 - 12 U 637/99
    Damit hat der Kläger einen Verstoß gegen die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB hinreichend dargelegt, so dass nun die Beklagten die Darlegungslast für die ordnungsgemäße Verwendung des Baugeldes trifft (BGH BauR 91, 96; BGH VersR 87, 614; BGH VersR 88, 291).
  • OLG Schleswig, 06.06.2008 - 1 U 175/06

    Baugeldsicherung: Verwendung für öffentlich-rechtliche Forderungen; analoge

    Um dieses in den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 13. Dezember 2001, a.a.O.) und des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 23. Juni 1999, 12 U 637/99, NJW-RR 1999, 1469) behandelte Problem geht es vorliegend nicht.
  • OLG Dresden, 10.07.2002 - 6 U 434/02

    Umfang des Schadens wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld

    In Literatur und Rechtsprechung ist darüber hinaus auch anerkannt, dass ein Bauherr, der gleichzeitig Organ einer juristischen Person ist, die ebenfalls Baugeld empfangen hat, sowohl als Baugeldempfänger selbst, wie auch persönlich in seiner Funktion als Organ der juristischen Person auf Schadensersatz haften kann (vgl. nur RG, Urteil vom 18.10.1917 - VI 143/17, RGZ 91, 72, 76; BGH, Urteil vom 24.11.1981 - VI ZR 47/80, NJW 1982, 1037, 1038; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.1979 - 4 U 133/78, BB 1980, 233; OLG Hamburg, Urteil vom 20.08.1993 - 11 U 82/92, BauR 1994, 123, 126; OLG Dresden, Urteil vom 23.06.1999 - 12 U 637/99, NJW-RR 1999, 1469 ).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2003 - 7 U 129/01

    Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB in Verb. mit §§ 1 Abs. 1, 5

    Steht fest, dass der Baugeldempfänger Baugeld mindestens in Höhe der noch offenen Forderung des Baugläubigers erhalten hat, und dass bei dem Baugeldempfänger von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, so kann sich dieser nur dadurch entlasten, dass er nachweist, dass er sämtliche Geldmittel, die er von dem Bauherrn erhalten hat, ordnungsgemäß zur Befriedigung der Baugläubiger verwandt hat (vgl. dazu nur: OLG Dresden, OLG-Report 1999, 417, 418).
  • OLG Dresden, 08.12.1999 - 18 U 1117/99

    Zulässigkeit anderweitiger Verwendung von Baugeld; Umfang des Entnahmerechts

    Die vom Senat im Termin vom 20.10.1999 angesprochene Entscheidung des 12. Zivilsenats des OLG Dresden vom 23.06.1999 (Az.: 12 U 637/99, OLG-NL 1999, 195), der sich mit der hier entscheidungserheblichen Frage nicht zu beschäftigten hatte, läßt ebenfalls nicht erkennen, aus welchen Gründen die Vorlage eines Gesamtverwendungsnachweises bezüglich des Baugeldes zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Baugeldverwendung für erforderlich gehalten wird.
  • OLG Köln, 22.08.2013 - 24 U 162/09

    Zahlungsanspruch auf restlichen Werklohn; Schadensersatzanspruch bei

    Ohne diesen Zugriff auf die konkret verfügungsbefugte natürliche Person wäre die Schutzfunktion der Vorschrift im typischen Fall des Bauträgerkonkurses meist in Frage gestellt (BGH, Urt. v. 24.11.1981 - VI ZR 47/80 -, NJW 1982, 1037 ff., zit. nach juris, dort Rn. 18; BGH, Urt. v. 14.1.1986 - VI ZR 164/84 -, NJW-RR 1986, 446 ff., zit. nach juris, dort Rn. 15; vgl. auch OLG Dresden, Urt. v. 23.6.1999 - 12 U 637/99 -, NJW-RR 1999, 1469 f., zit. nach juris, dort Rn. 5).
  • LG Coburg, 22.02.2005 - 22 O 313/04

    Auslegung des Begriffes "Baugeldempfänger" im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes

    Ein solches Verhalten reicht für die Annahme des Vorsatzes aus (vgl. OLG Dresden NJW-RR 1999, 1469 [OLG Dresden 23.06.1999 - 12 U 637/99] ; BauR 2002-, 486 jeweils m.w.N.).
  • LG Dresden, 28.01.2004 - 6 O 2080/03

    Schadensersatzanspruch wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über die Sicherung

    Gemäß ständiger Rechtsprechung genügt dafür aber der Nachweis, dass der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe der Forderung vom Baugläubiger empfangen hat und von diesem Guthaben nichts mehr verfügbar ist, ohne dass die fällige Forderung erfüllt wurde (statt vieler: BGH BauR 1991, 96, [98]; DB 2002, S. 788, [789]; OLG Dresden NJW-RR 1999, S. 1469 [OLG Dresden 23.06.1999 - 12 U 637/99] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 23.06.1999 - 2 U 637/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,21181
OLG Dresden, 23.06.1999 - 2 U 637/99 (https://dejure.org/1999,21181)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.06.1999 - 2 U 637/99 (https://dejure.org/1999,21181)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 2 U 637/99 (https://dejure.org/1999,21181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,21181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1469
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht