Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 03.11.1988

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.02.1988 - 4 U 192/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3551
OLG Düsseldorf, 23.02.1988 - 4 U 192/87 (https://dejure.org/1988,3551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.1988 - 4 U 192/87 (https://dejure.org/1988,3551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - 4 U 192/87 (https://dejure.org/1988,3551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweiswürdigung; Konstitutives Anerkenntnis; Deklaratorisches Anerkenntnis; Anerkenntnisverbot

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 346
  • MDR 1989, 359
  • VersR 1989, 393
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1988 - 4 U 192/87
    "... Gegen das "Anerkenntnisverbot« (Obliegenheit [i. S. des § 5 Nr. AHB]) verstoßen nur das konstitutive und das deklaratorische Anerkenntnis; Verhaltensweisen und Erklärungen, die lediglich unter Beweisgesichtspunkten von Bedeutung sind (Schuldbekenntnis im Sinne von BGH, VersR 84, 383 [hier: I (138) 456 d]), unterfallen dagegen nicht dem hier maßgeblichen Anerkenntnisbegriff .
  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 26/76

    Rechtsfolgen eines Anerkenntnisses der Haftpflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.1988 - 4 U 192/87
    Dies ergibt sich aus der Erwägung, daß die schwerwiegenden Folgen des Verstoßes gegen das Anerkenntnisverbot sich nur rechtfertigen, soweit und weil der Versicherer an ein vom VersNehmer erklärtes Anerkenntnis gebunden ist (§ 154 Abs. 1 Satz 1 VVG ; vgl. BGH VersR 77, 174 [175]).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.11.1988 - 5 U 23/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5905
OLG Köln, 03.11.1988 - 5 U 23/88 (https://dejure.org/1988,5905)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.11.1988 - 5 U 23/88 (https://dejure.org/1988,5905)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. November 1988 - 5 U 23/88 (https://dejure.org/1988,5905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 346
  • VersR 1989, 736
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 19.04.2007 - 8 U 179/06

    Anspruch auf Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für 26

    Zwar wird eine hinreichende Erfolgsaussicht überwiegend nur dann angenommen, wenn die gewisse Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg besteht (OLG Düsseldorf VersR 1991, 65) oder die Gewinnchance mindestens so groß ist wie das Verlustrisiko (OLG Köln NJW-RR 1989, 346).
  • OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 4/02

    Umfang der Baurisikoklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Diese Frage wird - obwohl sie der Bundesgerichtshof bislang nicht völlig eindeutig entschieden hat (BGH, VersR 1986, 132; 1990, 485) - inzwischen von der übrigen Rechtsprechung - auch der des hiesigen Senats - grundsätzlich bejaht (OLG Bamberg, VersR 1995, 529; OLG Karlsruhe, VersR 1997, 182; OLG Köln, ZfS 1983, 241; NJW-RR 1989, 346; OLG Hamm, r+s 1999, 419; vgl. auch Berger, Der Baurisikoausschluss in der Rechtsschutzversicherung, VersR 2000, 1321 m.w.N.).

    Dies wiederum setzt nach der Rechtsprechung - einer vom Bundesgerichtshof geprägten Formel folgend (BGH, VersR 1989, 470; 1994, 44) - einen gewissen zeitlichen Zusammenhang sowie einen inneren sachlichen Bezug zwischen der Finanzplanung und der Planung und Errichtung des Bauwerks voraus (OLG Bamberg, VersR 1995, 529; OLG Karlsruhe, ZfS 1984, 15; VersR 1997, 182; OLG Oldenburg, VersR 1998, 1412; OLG Köln, NJW-RR 1989, 346; VersR 1998, 1013 [für § 3 I d ARB 94, der statt einem "unmittelbaren" Zusammenhang nur noch einen "ursächlichen" Zusammenhang verlangt.]; OLG Hamm, NVersZ 2000, 492, 493).

  • OLG Köln, 16.08.2018 - 9 U 55/18

    Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für die Geltendmachung von

    D.h., dass für die Rechtsschutzgewährung eine zumindest gleich große Wahrscheinlichkeit für einen positiven Ausgang des Rechtsstreits zugunsten des Versicherungsnehmers erforderlich ist (OLG Köln, Urt. v. 06.10.1988, - 5 U 61/88 -, VersR 1989, 359/361; OLG Köln Urt. v. 03.11.1988, - 5 U 23/88 -, VersR 1989, 736/737).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 9 W 58/99

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung im Streit um Baufinanzierung

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