Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 10.02.1982

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.12.1981 - 3 Ws 537/81   

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https://dejure.org/1981,2389
OLG Düsseldorf, 05.12.1981 - 3 Ws 537/81 (https://dejure.org/1981,2389)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.1981 - 3 Ws 537/81 (https://dejure.org/1981,2389)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 1981 - 3 Ws 537/81 (https://dejure.org/1981,2389)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 518
  • NStZ 1982, 301
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Rostock, 16.08.2019 - 20 RR 16/19

    Besetzungsrüge: Vorsitz in der Kleinen Strafkammer durch einen Proberichter

    Soweit die Generalstaatsanwaltschaft (vgl. Seite 4 der Antragsschrift) sich auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 05.12.1981 (Az.: 3 Ws 537/81, NStZ 1982, 301f) beruft, führt dies nicht weiter.

    Die Strafvollstreckungskammer werde - wie eine Zivilkammer - nach den jeweils gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen in der Besetzung mit einem oder drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden tätig (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.1981, Az.: 3 Ws 537/81, NStZ 1982, 301, 302).

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.02.1982 - 1 Ws 35/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3423
OLG Koblenz, 10.02.1982 - 1 Ws 35/82 (https://dejure.org/1982,3423)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.02.1982 - 1 Ws 35/82 (https://dejure.org/1982,3423)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Februar 1982 - 1 Ws 35/82 (https://dejure.org/1982,3423)
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  • NStZ 1982, 301
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 26.09.2012 - 1 Ws 319/12

    Vereinbarkeit der Besetzung einer Strafvollstreckungskammer mit einem

    Dies ist mit dem Grundsatz des gesetzlichen Richters unvereinbar (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1982, 301).

    Es entspricht nach wie vor der herrschenden Meinung, dass es sich bei großer und kleiner Strafvollstreckungskammer um einen einheitlichen Spruchkörper handelt (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1982, 301; OLG Hamm NStZ 1981, 452; SchlHOLG, Beschluss vom 25. Mai 1981, 1 StrAR 19/81 - juris; Meyer-Goßner, 55. Aufl., § 78b GVG, Rn. 1; KK-Diemer, 6. Aufl., § 78b GVG Rn. 1; Radtke/Hohmann-Rappert, § 78b GVG Rn. 1; LR-Siolek, Vor § 78a, Rn. 7 ff.).

  • OLG Koblenz, 21.01.2003 - 1 Ws 8/03

    Strafvollstreckungskammer, Besetzung, Proberichter, Richter auf Probe

    Danach dürfen zwar auch die dem Landgericht zugewiesenen Richter auf Probe zu Mitgliedern der Strafvollstreckungskammern bestellt werden, nicht jedoch die beim Amtsgericht tätigen Richter auf Probe (LR­Siolek § 78 b GVG Rdn. 9; Kissel, GVG, § 78 b Rdn. 13, 14; OLG Koblenz NStZ 1982, 301).
  • OLG Koblenz, 21.01.2003 - 1 Ws 9/03

    Strafvollstreckungskammer, Besetzung, Proberichter, Richter auf Probe

    Danach dürfen zwar auch die dem Landgericht zugewiesenen Richter auf Probe zu Mitgliedern der Strafvollstreckungskammern bestellt werden, nicht jedoch die beim Amtsgericht tätigen Richter auf Probe (LR­Siolek § 78 b GVG Rdn. 9; Kissel, GVG, § 78 b Rdn. 13, 14; OLG Koblenz NStZ 1982, 301).
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