Rechtsprechung
   BGH, 15.09.1982 - 2 StR 29/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2670
BGH, 15.09.1982 - 2 StR 29/82 (https://dejure.org/1982,2670)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1982 - 2 StR 29/82 (https://dejure.org/1982,2670)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1982 - 2 StR 29/82 (https://dejure.org/1982,2670)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2670) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge der Fehlenden allgemeinen Beeidigung des in der Hauptverhandlung tätig gewordenen Dolmetschers - Verfahrensfehler bei unterbliebener Verlesung des Anklagesatzes einer ursprünglich gesondert angeklagten Tat - Beruhen des Urteils auf dem Mangel der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 518
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 724/81

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Verlesung des Anklagesatzes -

    Auszug aus BGH, 15.09.1982 - 2 StR 29/82
    Es kann somit nur darum gehen, ob die Unterlassung bei denjenigen Mitgliedern des Gerichts, die zu Beginn der Vernehmung des Angeklagten diesen Tatvorwurf noch nicht kannten, zu einer Beeinträchtigung bei der Erfassung der insoweit maßgeblichen Verfahrensvorgänge geführt haben kann (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 1057).

    Bei diesem Verhandlungsverlauf ist der Senat davon überzeugt, daß allen Verfahrensbeteiligten die Erfassung der maßgeblichen Verfahrensvorgänge im erforderlichen Umfang möglich war, und daß die erwähnte Unterlassung nicht die Prüfung der Tat vom 22. Mai 1980 und ihres Verhältnisses zu folgenden Taten beeinträchtigt hat (vgl. BGH, Urt. v. 15. Dezember 1981 - 1 StR 724/81; Beschl. v. 14. Juni 1978 - 3 StR 55/78).

  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 833/81

    Entfallen der formelle Beweiskraft eines mehrdeutigen Protokollvermerks eines

    Auszug aus BGH, 15.09.1982 - 2 StR 29/82
    Zu dieser Prüfung drängte zudem der Protokollvermerk, in dem Herr S. als "allgemein Vereidigter Dolmetscher der arabischen Sprache" bezeichnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1982 - 1 StR 833/81, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 641/94

    Verfahrensrüge - Protokollberichtigung - Formvorschriften - Verlesung der

    Das kann der Fall sein etwa bei einem einfach liegenden Sachverhalt oder in sonstigen Fällen, in denen sich ausschließen läßt, das Nichtverlesen des Anklagesatzes könne sich auf das Verhandlungsergebnis ausgewirkt haben (vgl. BGH NJW 1982, 1057 sowie NStZ 1982, 518; vgl. auch BGH NStZ 1982, 431, 432; 1984, 521; 1986, 39 f.; 1986, 374).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Keine Angaben zum angewandten

    Das Urteil beruht vielmehr i.S. der §§ 71 Abs. 1 OWiG, 337 Abs. 1 StPO nach herrschender vom Senat geteilter Auffassung dann nicht auf der unterlassenen Verlesung des Bußgeldbescheides, wenn der Zweck der Verlesung durch ihr Unterbleiben nicht beeinträchtigt worden ist (vgl. Senat a.a.O.; BGH NStZ 1995, 200; NJW 1982, 1057; NStZ 1982, 518; KK-Senge, OWiG, 2. A., § 71 Rn. 71; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., Stand 4/2000, § 71 Rn. 14).
  • BGH, 25.03.1986 - 1 StR 14/86

    Nachträgliche Berichtigung des Protokolls - Beweiskraft der Sitzungsniederschrift

    Deshalb kann das Beruhen des Schuldspruchs auf dem Gesetzesverstoß nur in einfach gelagerten Fällen ausgeschlossen werden, in denen der Zweck der Verlesung durch ihre Unterlassung nicht beeinträchtigt worden ist (BGH NJW 1982, 1057; BGH NStZ 1982, 518 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.1983 - 2 StR 698/83

    Berufung eines Dolmetschers auf seinen allgemein geleisteten Eid

    Eine eigene Erklärung kann dem Protokoll hier auch im Wege der Auslegung (vgl. die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. April 1982 - 1 StR 883/81 - und vom 15. September 1982 - 2 StR 29/82 -) nicht entnommen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht