Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.02.1984

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.05.1984 - 3 Ws 237/84 (StVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2621
OLG Frankfurt, 10.05.1984 - 3 Ws 237/84 (StVollz) (https://dejure.org/1984,2621)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.1984 - 3 Ws 237/84 (StVollz) (https://dejure.org/1984,2621)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 1984 - 3 Ws 237/84 (StVollz) (https://dejure.org/1984,2621)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausführung; Strafgefangener; Allgemeine psychische Verfassung; Behandlungsmaßnahme; Angeordnete Abschiebehaft; Urlaubsgewährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVollzG § 11 Abs. 1 Nr. 2, § 35

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 477
  • StV 1984, 387
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 04.09.2013 - 2 Ws 422/13

    Strafvollzug: Versagungsgrund der Flucht- oder Missbrauchsgefahr bei Ausführungen

    In jedem Fall aber muss es sich um konkrete einzelne Angelegenheiten handeln, deren Wahrnehmung oder Besorgung nur dadurch möglich ist, dass der Gefangene zu einem bestimmten Zeitpunkt die Anstalt verlässt (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ 1984, 477; Senat a.a.O.; Calliess/Müller-Dietz a.a.O.; Arloth a.a.O.; Köhne/Lesting a.a.O.).

    Denn lediglich § 35 Abs. 1 StVollzG, in dem Urlaub und Ausgang aus wichtigem Anlass geregelt sind, enthält eine Verweisung auf § 11 Abs. 2 StVollzG; dagegen sieht § 35 Abs. 3 StVollzG ausdrücklich vor, dass der Anstaltsleiter eine Ausführung aus wichtigem Anlass nach pflichtgemäßem Ermessen gestatten kann, wenn Ausgang oder Urlaub aus den in § 11 Abs. 2 StVollzG genannten Gründen nicht gewährt werden kann (vgl. Senat NStZ 1983, 432; Arloth a.a.O.; vgl. ferner OLG Frankfurt am Main NStZ 1984, 477).

  • LG Aachen, 08.06.2016 - 33i StVK 180/16

    Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen aus wichtigem Anlass; Begehren eines

    Die Schwerbehinderteneigenschaft reicht grundsätzlich nicht aus (Vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.1984 - 3 Ws 237/84, NStZ 1984, 477; OLG Bremen, Beschluss vom 12.04.1985 - Ws 219/84, NStZ 1985, 334).
  • OLG Frankfurt, 26.10.1983 - 3 Ws 600/83
    Denn die Erstkommunion des Kindes des Antragstellers betraf eine konkrete einzelne und einmalige Angelegenheit, die als wichtiger Anlaß im Sinne der vorgenannten Vorschrift in Betracht kam, da die hier genannten Fälle der lebensgefährlichen Erkrankung und des Todes eines Angehörigen nur beispielhaft sind (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Mai 1984 - 3 Ws 23784 (StVollz) - = StV 1984, 387).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.02.1984 - 4 Ws 9 - 12/84, 4 Ws 9/84, 4 Ws 10/84, 4 Ws 11/84, 4 Ws 12/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2593
OLG Düsseldorf, 06.02.1984 - 4 Ws 9 - 12/84, 4 Ws 9/84, 4 Ws 10/84, 4 Ws 11/84, 4 Ws 12/84 (https://dejure.org/1984,2593)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.1984 - 4 Ws 9 - 12/84, 4 Ws 9/84, 4 Ws 10/84, 4 Ws 11/84, 4 Ws 12/84 (https://dejure.org/1984,2593)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 1984 - 4 Ws 9 - 12/84, 4 Ws 9/84, 4 Ws 10/84, 4 Ws 11/84, 4 Ws 12/84 (https://dejure.org/1984,2593)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 777
  • NStZ 1984, 477
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 2 Ws 89/00

    Besetzung der Strafvollstreckungskammer mit drei Richtern

    Soweit unter Heranziehung des Rechtsgedankens aus § 269 StPO die Auffassung vertreten wird, eine Entscheidung durch die mit drei Richtern besetzte Strafvollstreckungskammer anstelle des an sich gemäß § 78 b Abs. 1 Nr. 2 GVG zuständigen Einzelrichters sei unschädlich (vgl. OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat, NStZ 1984, 477; LR-Siolek, 25. Aufl., § 78 b GVG Rdnr. 12; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 44. Aufl., § 78 b GVG Rdnr. 8), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
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