Rechtsprechung
BGH, 03.04.1985 - 2 StR 63/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterlassene Hilfeleistung, begangen durch einen Arzt - Vorliegen eines Unglücksfalles - Scheinmaßnahmen eines in Wirklichkeit zur Hilfeleistung nicht bereiten Arztes - Beurteilung der Schuldfrage, wenn die durch das Verhalten des Arztes hervorgerufene Verzögerung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 323c
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 409
- StV 1987, 21
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53
Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"
Auszug aus BGH, 03.04.1985 - 2 StR 63/85
Unter diesen Begriff fällt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedes mit einer gewissen Plötzlichkeit eintretende Ereignis, das eine erhebliche Gefahr bringt oder zu bringen droht (BGHSt 6, 147, 152). - BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60
Opel Kapitän - § 323c StGB, "Unglückfall" / "Erforderlichkeit", maßgeblicher …
- BGH, 02.03.1962 - 4 StR 355/61
Anforderungen an das Merkmal der erforderlichen Hilfe i.S.d. § 330c StGB a.F. - …
Auszug aus BGH, 03.04.1985 - 2 StR 63/85
Denn auf die Erfolgsaussichten der Hilfeleistung kommt es grundsätzlich nicht an (BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203; 17, 166, 170, 171).
- BGH, 22.04.1952 - 1 StR 516/51
Angelnder Arzt - § 323c StGB, Berücksichtigung individueller Fähigkeiten
Auszug aus BGH, 03.04.1985 - 2 StR 63/85
Unerheblich ist für die Schuldfrage, daß die durch sein Verhalten hervorgerufene Verzögerung der Verständigung des Notarztes nicht mehr als 15 Minuten betragen hat (vgl. BGHSt 2, 296, 300). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
Auszug aus BGH, 03.04.1985 - 2 StR 63/85
Denn auf die Erfolgsaussichten der Hilfeleistung kommt es grundsätzlich nicht an (BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203; 17, 166, 170, 171). - BGH, 10.01.1955 - 3 StR 576/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.04.1985 - 2 StR 63/85
Hierüber hätte er die Zeugin eindeutig aufklären müssen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 1955 - 3 StR 576/54).
- BGH, 20.01.2000 - 4 StR 365/99
Unglücksfall; Erforderlichkeit des Hilfeleistens; Unabwendbarkeit des …
Nur von vorneherein offensichtlich nutzlose Hilfe braucht nicht geleistet Werden; dies ist der Fall, wenn der Tod des Opfers bereits eingetreten ist (ständ. Rechtspr.; vgl. BGHSt 14, 213, 216; 16, 200, 203; 32, 367, 381; BGH NStZ 1985, 409, 1985, 501 = StV 1986, 201). - AG Berlin-Tiergarten, 02.03.1990 - (255a) 52 Js 889/89
Unterlassene Hilfeleistung durch Polizeibeamte; umgekehrter Irrtum
Dementsprechend können auch sich plötzlich verschlimmernde Erkrankungen beispielsweise in Gestalt eines Herzinfarktes dem § 323c StGB unterfallen (BGH NStZ 1985, 409 f.).Vielmehr soll der Hilfspflichtige den Verunglückten auch dann unterstützen, wenn allein aus der Sicht ex ante zum Zeitpunkt des von Rechts wegen gebotenen Eingriffs die Möglichkeit der Rettung oder Schmerzlinderung besteht (BGHSt 14, 213, 216; BGH NStZ 1985, 409 f.; Lackner § 323c Anm. 3).
- OLG Koblenz, 25.10.2006 - 1 Ss 197/06 Einem Verunglückten muss selbst dann Hilfe geleistet werden, wenn sich aus der Rückschau die befürchtete Folge des Unglücks als von Anfang an unabwendbar, die Hilfe sich letztlich als vergeblich erweist (BGHSt 14, 213, 216, 16, 200, 205; 17, 166, 169; 32, 367, 381; BGH JR 1956, 347; NStZ 1985, 409; NStZ 1985, 501; NStZ 2000, 414; Urteil 4 StR 365/99 v. 20.01.2000).
- OLG Köln, 10.10.1995 - Ss 409/95 Eine plötzlich auftretende schwere Erkrankung ist ein Unglücksfall im Sinne von § 323 c StGB (vgl. BGH NStZ 1985, 409 = StV 1987, 21; OLG Düsseldorf DAR 1995, 79;… LK-Spendel, StGB, 10. Aufl., § 323 c Rn. 47 m.w.N.).