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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85   

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BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85 (https://dejure.org/1985,1168)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1985 - 3 StR 354/85 (https://dejure.org/1985,1168)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1985 - 3 StR 354/85 (https://dejure.org/1985,1168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz "in dubio pro reo" - Konzentration - Wirkstoffkonzentration - Überzeugung des Gerichts - Handeltreiben - Betäubungsmittel - Rauschgift - Vermittlung eines Kuriers - Rauschgiftgeschäft - Rauschgifttransport

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 232
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85
    Da Handeltreiben weder eigene Umsatzgeschäfte noch den Absatz von Betäubungsmitteln voraussetzt, stellt auch die eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte ein Handeltreiben im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes dar (BGHSt 25, 290 [291]; 29, 239 [240]; 30, 359 [361]; vgl. auch Schoreit NStZ 85, 57; 84, 59; 83, 15/16; 82, 63/64; Schmidt MDR 1984, 9).
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85
    Die Heranziehung eines Sachverständigen ist nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130 [131]; 23, 8 [12]; BGH NJW 1961, 1636; NStZ 1982, 42, 170; 1985, 420, 421).
  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61

    Voraussetzungen bzw. Notwendigkeit der Zuziehung eines Jugendsachverständigen

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85
    Die Heranziehung eines Sachverständigen ist nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130 [131]; 23, 8 [12]; BGH NJW 1961, 1636; NStZ 1982, 42, 170; 1985, 420, 421).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85
    Die Heranziehung eines Sachverständigen ist nur dann geboten, wenn der zur Aburteilung stehende Sachverhalt ausnahmsweise solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGHSt 8, 130 [131]; 23, 8 [12]; BGH NJW 1961, 1636; NStZ 1982, 42, 170; 1985, 420, 421).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85
    Da Handeltreiben weder eigene Umsatzgeschäfte noch den Absatz von Betäubungsmitteln voraussetzt, stellt auch die eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte ein Handeltreiben im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes dar (BGHSt 25, 290 [291]; 29, 239 [240]; 30, 359 [361]; vgl. auch Schoreit NStZ 85, 57; 84, 59; 83, 15/16; 82, 63/64; Schmidt MDR 1984, 9).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85
    Demgemäß ist auch die entgeltliche Tätigkeit des Kuriers, der Betäubungsmittel einführt oder dies versucht, Handeltreiben (BGH NJW 1979, 1259, 1260; Körner Rdn. 102 zu § 29 BtMG ).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85
    Da Handeltreiben weder eigene Umsatzgeschäfte noch den Absatz von Betäubungsmitteln voraussetzt, stellt auch die eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte ein Handeltreiben im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes dar (BGHSt 25, 290 [291]; 29, 239 [240]; 30, 359 [361]; vgl. auch Schoreit NStZ 85, 57; 84, 59; 83, 15/16; 82, 63/64; Schmidt MDR 1984, 9).
  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85
    Es kann ausgeschlossen werden, daß die Kammer die Einziehung des Kraftfahrzeuges und den Verfall eines Betrages von 550,-- DM bei der Strafzumessung außer acht gelassen hat (vgl. dazu BGH NJW 1983, 2710 [2711]; StV 1984, 152 [153]).
  • BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung -

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85
    Offenbleiben kann in diesem Zusammenhang, ob ein Verstoß gegen die sich aus § 244 Abs. 3 StPO ergebende Verpflichtung zur Einhaltung der Wahrunterstellung (vgl. BGH NJW 1959, 396; 1968, 1293; StV 1981, 603 [604]; NStZ 1982, 213 ; BGH bei Holtz MDR 1984, 92) deshalb vorliegt, weil im Abschnitt B IV (der nur Feststellungen über strafbares Verhalten des C enthält) Widersprechendes festgestellt wurde.
  • BGH, 10.04.1984 - 4 StR 172/84

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus "eigensüchtigem Motiv" heraus -

    Auszug aus BGH, 13.11.1985 - 3 StR 354/85
    Genügend ist dabei die Gewinnerwartung (Absicht der Gewinnerzielung), auf eine tatsächliche Gewinnerzielung kommt es nicht an (BGH StV 1984, 248 ; Körner Rdn. 111 zu § 29 BtMG ).
  • BGH, 04.08.1981 - 1 StR 427/81

    Beweisantrag des Angeklagten - Auslegung - Verteidigungsinteresse - Sinn und

  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
  • BGH, 13.12.1967 - 2 StR 619/67
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 561/81

    Voraussetzungen der Rüge einer Zeugenvereidigung - Entscheidung über den

  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83

    Einziehung eines Personenkraftwagens - Berücksichtigung der Einziehung eines

  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85

    Untersuchung der wahren Beschaffenheit der Tat innerhalb der Hauptverhandlung -

  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 326/90

    Betäubungsmittel - Drogenhandel - Fortsetzungstat

    Bei fehlender Wirkstoffbestimmung ist der Tatrichter nicht gehindert, sich anhand der hinreichend sicher festgestellten Tatumstände, wie etwa Herkunft und Preis der Rauschgiftmengen, unter Berücksichtigung des Grundsatzes "im Zweifel für den Angeklagten" eine Überzeugung von der tatsächlichen - nicht theoretischen - Mindestqualität des gehandelten oder eingeführten Betäubungsmittels zu bilden (vgl. BGH NStZ 1986, 232; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Menge 5 und 6 sowie § 30 Abs. 1 Nr. 4 - nicht geringe Menge 1; BGH bei Schmidt MDR 1986, 970; Körner a.a.O. § 30 Rdn. 65, 67 f.).
  • BGH, 11.01.1989 - 3 StR 325/88

    Strafprozeßrecht: Auskunftsverweigerung eines vormaligen Belastungszeugen

    In der Regel sind Feststellungen über die Mindestqualität erforderlich, wenn der Wirkstoff nicht durch eine Analyse bestimmt worden ist (vgl. BGH NStZ 1984, 365; 1985, 273; 1986, 232; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 1, § 30 Abs. 1 Nr. 4 nicht geringe Menge 1).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2000 - 2b Ss 109/00

    Unterschrift; Verhinderung des Richters; Betäubungsmittel; Sicherstellung;

    Liegen danach ausreichende Anhaltspunkte für eine Bestimmung vor, ist es rechtsfehlerfrei, wenn das sachkundige Tatgericht auch ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen mit nachvollziehbaren Erwägungen zu einem 10%igen Heroinwirkstoffgehalt gelangt.ist (BGH NStZ 1986, 232).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2000 - 2b Ss 204/00

    Prüfung der Berufungsbeschränkung durch Revisionsgericht - Ermittlung des

    Insbesondere ist es für den Schuldumfang erheblich, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich im Betäubungsmittelgemisch befunden haben (BGH NStZ 1985, 273; 1986, 232; BGH bei Schoreit NStZ 1988, 348/350 f.; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 1; BayObLG OLGSt Nr. 7 zu § 29 BtMG; Körner, BtMG, 4. Aufl., Rz. 359, 361 zu § 29 und Rz. 86 ff. zu § 29 a).
  • BGH, 24.02.1988 - 3 StR 430/87

    Anforderungen an das Erfordernis der erschöpfenden Würdigung der Beweise

    Das gilt auch hinsichtlich des - sogar naheliegenden - Rückschlusses der Strafkammer, daß das früher eingeführte Heroin dieselbe Qualität hatte, wie das sichergestellte (vgl. auch Urteil des Senats NStZ 1986, 232).
  • BayObLG, 16.07.2004 - 4St RR 70/04

    Unzulässige Überzeugungsbildung zum Wirkstoffgehalt von Betäubungsmittel bei

    Können auch auf diese Weise hinreichend sichere Feststellungen nicht getroffen werden, so ist von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis auszugehen, das nach den Umständen in Betracht kommt (BGH a.a.O.).Dabei ist zwar der Zweifelsgrundsatz zu beachten, jedoch ist es nicht erforderlich, stets von der denkbar schlechtesten Qualität auszugehen (BGH NStZ 1986, 232).
  • BGH, 02.03.1993 - 1 StR 860/92

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen bei falschen Angaben zu seinem

    Es handelt sich hierbei um außerhalb ihrer Aussage liegende Indizien, die dafür herangezogen werden durften, daß die Zeugin das Tatgeschehen zutreffend geschildert hat (vgl. auch BGH, Urt. vom 13. November 1985 - 3 StR 354/85).
  • BGH, 30.01.1986 - 2 StR 574/85

    Anforderungen an Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme - Anforderungen an

    Schon einzelne dieser Handlungen können die objektiven Voraussetzungen der Mittäterschaft erfüllen; dafür ist "lediglich ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken und auch auf dem Wege psychischer Einwirkung geleistet werden kann (erforderlich); hierfür genügt allerdings in der Regel eine ganz untergeordnete Tätigkeit nicht" (BGH, Straf Verteidiger 1984, 423; vgl. weiter BGH, Urteile vom 6. März 1985 - 2 StR 823/84 -, vom 20. März 1985 - 2 StR 861/84 - und vom 13. November 1985 - 3 StR 354/85).
  • OLG Nürnberg, 06.05.2005 - 2 St OLG Ss 62/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit, Erwerb teile zum Handeltreiben,

    Dabei ist zwar der Zweifelsgrundsatz zu beachten, jedoch ist es nicht erforderlich, stets von der denkbar schlechtesten Qualität auszugehen (BGH NStZ 1986, 232 ).
  • OLG Nürnberg, 01.06.2006 - 2 St OLG Ss 72/06

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Pauschale

    Dabei ist zwar der Zweifelsgrundsatz zu beachten, jedoch ist es nicht erforderlich, stets von der denkbar schlechtesten Qualität auszugehen (BGH NStZ 1986, 232 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.01.1986 - 5 StR 762/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2757
BGH, 14.01.1986 - 5 StR 762/85 (https://dejure.org/1986,2757)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1986 - 5 StR 762/85 (https://dejure.org/1986,2757)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - 5 StR 762/85 (https://dejure.org/1986,2757)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wertung der Entgegennahme einer Erklärung als Vernehmung im Sinne des § 252 Strafprozessordnung (StPO) - Zulässigkeit der Vernehmung einer Sozialarbeiterin, die mit dem Mißbrauchsopfer, der Tochter des Angeklagten, über die Taten gesprochen hat, wenn die Tochter in der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 232
  • StV 1988, 46
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.08.1965 - 5 StR 245/65

    Anwendungsbereich des § 252 Strafprozessordnung (StPO) - Verwertung früherer

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 5 StR 762/85
    Unter diesen Umständen handelte es sich nicht um eine Vernehmung durch eine Verhörsperson in einem Verfahren (BGHSt 20, 384, 385 f) [BGH 31.08.1965 - 5 StR 245/65], sondern um Mitteilungen, mit denen das Hilfeersuchen erläutert werden sollte (vgl. BGH NJW 1956, 1888; BGH GA 1970, 153 = MDR 1970, 197).
  • BGH, 25.03.1980 - 5 StR 36/80

    Vernehmung einer Verhörsperson nach Inanspruchnahme des

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 5 StR 762/85
    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von dem Sachverhalt, über den der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 29, 230 zu entscheiden hatte: Dort hatte sich die zwölfjährige Zeugin nicht von sich aus mit der Bitte um Hilfe an die Polizei gewandt; vielmehr hatte der Polizeibeamte sie aufgegriffen und nach dem Grund ihres nächtlichen Aufenthaltes in der Innenstadt befragt.
  • OLG Hamm, 24.05.2011 - 2 RVs 20/11

    Spontanäußerung, Verwertbarkeit, Zeugnisverweigerung

    Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung handelt es sich bei einem Notruf um keine Vernehmung im Sinne von § 252 StPO, sondern um eine spontane Bekundung aus freien Stücken und ein Verlangen nach behördlichem Einschreiten (BGH NJW 1998, 2229; StV 1988, 46, 47; NStZ 1986, 232; OLG München StRR 2009, 388; OLG Hamm, StV 2002, 592, 593).

    Auch insoweit lag keine Vernehmung der Geschädigten i.S.v. § 252 StPO vor, sondern es handelte sich um verwertbare, aus freien Stücken getätigte Spontanäußerungen der Zeugin T vor Beginn der später im Wohnzimmer durchgeführten Vernehmung (vgl. BGH, StV 1998; 360; StV 1988, 46; NJW 1980, 2142; OLG München, StRR 2009; 203; OLG Saarbrücken, NJW 2008, 1396; OLG Hamm, NStZ-RR 2002, 370).

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07

    "Spontanäußerung" der Ehefrau eines Beschuldigten unterliegt keinem

    Verwertbar und einer Beweiserhebung zugänglich sind daher Bekundungen gegenüber Privatpersonen, aber auch Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die der Angehörige von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder sonst ungefragt, "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (vgl. BGHSt 1, 373, 375; 29, 230, 232; 36, 384, 389; 40, 211, 215; NStZ 1986, 232; NStZ 1998, 26; NJW 1998, 2229; NStZ 2007, 712; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 370; BayObLGSt …
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 ORs 36 SRs 752/23

    Zeugnisverweigerungsrecht, Angaben beim FamG, vernehmungsähnlich Situation

    Darunter fallen Angaben gegenüber Dritten (BGH NJW 1952, 153), spontane Aussagen (BGH NStZ 1992, 247; NStZ 2007, 652; OLG Hamm NStZ 2012, 53), nach denen er nicht gefragt wurde, wie etwa eine Strafanzeige (BGH NJW 1956, 1886) oder die Bitte um polizeiliche Hilfe (BGH NStZ 1986, 232) bzw. im Rahmen eines polizeilichen Notrufs (OLG Hamm NStZ 2012, 53; BeckRS 2014, 19563).

    Denn § 252 StPO, der nach seinem Wortlaut eine Vernehmung oder eine vernehmungsähnliche Situation voraussetzt, enthält keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz dahingehend, dass jedwede den Angehörigen belastende Angaben (etwa auch die in höchster Not gegenüber dem Hausmitbewohner gemachten Angaben, bei welchem die Zeugin unmittelbar nach der Tat um Schutz suchte) vom Zeugen bis zur Hauptverhandlung oder einer ermittlungsrichterlichen Vernehmung durch Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht für eine Verwertung gesperrt werden können (vgl. BGH NStZ 1986, 232 (Mitteilungen im Rahmen eines Hilfeersuchens gegenüber einer Mitarbeiterin der Familienhilfe)).

  • OLG Hamm, 24.06.2014 - 3 RVs 44/14

    Verwertbarkeit von Spontanäußerungen im Falle eines Notrufs und der Erstbefragung

    - III-2 RVs 20/11, juris; BGH, Beschluss vom 14.01.1986 - 5 StR 762/85, juris; Meyer-Goßner, StPO, 57. Auflage, § 252 Rdnr. 8, m.w.N.).

    Ihre Mitteilung in der Wohnung gegenüber den eintreffenden Polizeibeamten auf die Frage, was passiert sei, warum sie die Polizei gerufen habe, stellt nicht zwingend bereits eine Vernehmung im Sinne des § 252 StPO dar (vgl. BGH NStZ 1986, 232).

    Der bloße Umstand, dass sich ein Hilferuf auf ein strafbares Verhalten eines anderen bezieht, macht seine Entgegennahme nicht zu einer Vernehmung (vgl. BGH, NStZ 1986, 232).

  • BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94

    Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht

    Damit hat die Zeugin nicht als Ermittlungsbeamtin eine Vernehmung im Sinne des § 252 StPO durchgeführt (vgl. die gleichgelagerten Fälle bei BGH NStZ 1986, 232 und BGH GA 1970, 153).
  • LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14

    Strafverfahren: Verwertbarkeit der von dem später das Zeugnis verweigernden

    Als spontane Bekundungen aus freien Stücken kommen demnach auch Mitteilungen im Rahmen von Notrufen in Betracht (BGH NStZ 1986, 232; OLG Hamm NStZ 2012, 53).
  • OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12

    Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines

    Verwertbar und einer Beweiserhebung zugänglich sind daher Bekundungen gegenüber Privatpersonen, aber auch Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die der Angehörige von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder sonst ungefragt, "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (vgl. BGHSt 1, 373, 375; 29, 230, 232; 36, 384, 389; 40, 211, 215; NStZ 1986, 232; NStZ 1998, 26; NJW 1998, 2229; NStZ 2007, 712; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 370; BayObLG VRS 59, 205; Senatsbeschluss a.a.O., Meyer-Goßner, a.a.O., § 252 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung -

    Von dem Verwertungsverbot werden jedoch Äußerungen nicht erfaßt, die ein Zeuge, ohne vernommen zu werden, spontan vor der Polizei gemacht hat, nachdem er sich aus eigener Initiative an die Polizei gewandt und um deren Hilfe nachgesucht hat (BGH NJW 1956, 1886 f.; GA 1970, 153 f.; NStZ 1986, 232; BGH, Urt. vom 14. Dezember 1960 - 2 StR 528/60).
  • LG Oldenburg, 03.02.2022 - 2 Qs 40/22

    Zeugnisverweigerungsrecht, Zeuge, Beweisverwertungsverbot

    Als spontane Bekundungen aus freien Stücken kommen demnach auch Mitteilungen im Rahmen von polizeilichen Notrufen in Betracht (BGH, Urteil vom 14.01.1986 - 5 StR 762/85 = NStZ 1986, 232; OLG Hamm, Beschluss vom 24.05.2011 -111-2 RVs 20/11 = NStZ 2012, 53; Ellbogen in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2016, § 252 StPO Rn. 27).
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