Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 13.05.1985 | OLG Koblenz, 30.03.1985

Rechtsprechung
   BGH, 10.09.1985 - 2 ARs 242/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1661
BGH, 10.09.1985 - 2 ARs 242/85 (https://dejure.org/1985,1661)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1985 - 2 ARs 242/85 (https://dejure.org/1985,1661)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1985 - 2 ARs 242/85 (https://dejure.org/1985,1661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur Frage der höchsten bei mehreren verhängten Strafen im Sinne von § 462 a Abs. 3 S. 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 462a Abs. 3 S. 2, § 460
    Bestimmung der Einsatzstrafe

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1117
  • MDR 1986, 69
  • NStZ 1986, 45 (Ls.)
  • StV 1986, 422
  • StV 1986, 95
  • Rpfleger 1985, 501
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.1978 - 3 StR 10/78

    Strafbarkeit wegen einer Verunglimpfung des Staates - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 10.09.1985 - 2 ARs 242/85
    Denn aus dem Wesen des Tagessatzsystems folgt, daß "sich der Unrechtsgehalt der Tat und die Schwere der Schuld nur in der Anzahl der Tagessätze niederschlagen, während sich deren Höhe allein nach der finanziellen Leistungskraft des Täters richtet" (BGH MDR 1978, 501, 502).
  • BGH, 28.04.1976 - 2 ARs 158/76

    Zuständigkeit für die nachträgliche Bildung von Gesamtstrafen - Einfluss der Höhe

    Auszug aus BGH, 10.09.1985 - 2 ARs 242/85
    Für die Beantwortung der Frage, welche von mehreren verhängten Strafen als die höchste im Sinne von § 462 a Abs. 3 S. 2 StPO anzusehen ist, ist in Fällen der Gesamtstrafe nicht auf diese Strafe abzustellen, sondern auf die jeweils ausgeworfene höchste Einzelstrafe (BGH NJW 1976, 1512).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.05.1985 - 4 Ws 113/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1524
OLG Stuttgart, 13.05.1985 - 4 Ws 113/85 (https://dejure.org/1985,1524)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.05.1985 - 4 Ws 113/85 (https://dejure.org/1985,1524)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Mai 1985 - 4 Ws 113/85 (https://dejure.org/1985,1524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Verurteilten auf Rückverlegung in eine offene Vollzugsanstalt; Eignung eines Gefangenen für den offenen Vollzug trotz Anhängigkeit eines Ermittlungsverfahrens; Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Prüfungspflicht des Leiters der Einweisungskommission ...

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 10 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 795 (Ls.)
  • NStZ 1986, 45
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 25.05.1984 - 4 Ws 70/84

    Vollzugsbehörde; Gewährung von Vollzugslockerungen; Gerechte Schuldausgleich;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.05.1985 - 4 Ws 113/85
    (OLG Stuttgart, NStZ 1984, 429 ).
  • OLG Hamm, 30.06.1983 - 7 Vollz (Ws) 80/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.05.1985 - 4 Ws 113/85
    Nicht erforderlich ist, daß sich die Vollzugsbehörde oder die Strafvollstreckungskammer hinreichend Sicherheit darüber verschaffen, daß ein anhängiges Ermittlungsverfahren auch zu einer Verurteilung führt, oder daß sie gar über die Straferwartung befinden (a. A. OLG Hamm NStZ 1984, 143 zu § 13 StVollzG mit abl.
  • OLG Stuttgart, 01.06.1979 - 4 Ws 123/79

    Bewilligung des Ausgangs eines Strafgefangenen; Unterstützung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.05.1985 - 4 Ws 113/85
    Bei der Beurteilung, ob eine Befürchtung im Sinne des § 10 Abs. 1 StVollzG besteht, wird der Umstand, daß ein neues Ermittlungsverfahren gegen den Gefangenen läuft, für die Vollzugsbehörde Anlaß für eine besonders sorgfältige Prüfung seiner Eignung für den offenen Vollzug sein (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Juni 1979 - 4 Ws 123/79, ergangen zu Nr. 1 der VV).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1976 - XV B 1490/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.05.1985 - 4 Ws 113/85
    Auch eine Ermessensentscheidung, um die es sich hier handelt, ist nur dann rechtmäßig, wenn sie die für die Interessenabwägung maßgeblichen Tatsachen erkennbar berücksichtigt (vgl. hierzu Stelkens/Bonk/Leonhardt Verwaltungsverfahrensgesetz 1978, § 24 Rdn. 17, § 39 Rdn. 14, § 40 Rdn. 28 und 44; OVG Münster NJW 1976, 1227 [1228]).
  • OLG Stuttgart, 27.03.1985 - 4 Ws 87/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.05.1985 - 4 Ws 113/85
    Die zwischen den Landesjustizverwaltungen vereinbarten Verwaltungsvorschriften haben keine Gesetzeskraft und binden die Gerichte nicht (Senatsbeschluß vom 27. März 1985 - 4 Ws 87/85).
  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz

    Das Landgericht ist ohne Verfassungsverstoß davon ausgegangen, dass eine Ablösung aus dem offenen Vollzug auch auf der Grundlage eines bloßen Verdachts einer neuen strafbaren Handlung möglich ist (vgl. Ittel, in: Schwind/Böhm, StVollzG, 3. Aufl. 1999, § 10 Rn. 12; Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl. 2002, § 10 Rn. 10 sowie Lesting, in: Feest , AK-StVollzG, 4. Aufl. 2000, § 10 Rn. 23; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung siehe OLG Stuttgart, NStZ 1986, S. 45 f.; KG, ZfStrVo 1989, S. 116 und KG, NStZ 2003, S. 391 f.).
  • KG, 13.06.2006 - 5 Ws 229/06

    Strafvollzug: Voraussetzungen eines Widerufs bzw. einer Rücknahme der Zuweisung

    Der Verdacht muß sich zudem auf ein ausreichendes Maß an konkreten Tatsachen stützen, die genügend substantiiert und belegt sind und über den für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erforderlichen Anfangsverdacht hinausgehen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1986, 45; OLG Frankfurt am Main ZfStrVo 1984, 168; Senat ZfStrVo 1989, 116 (L); Beschlüsse vom 21. März 2006 - 5 Ws 90/06 Vollz - und 26. November 1996 - 5 Ws 607/96 Vollz -).

    Hierzu gehört neben Erkenntnissen zum Verfahrensstand ein Mindestmaß an Informationen über den Gegenstand des Verfahrens, nämlich der Sachverhalt im groben, Tatzeit, Tatort und Tatfolgen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1986, 45).

    Diese Informationen kann der Anstaltsleiter - soweit eigene Ermittlungen unzumutbar sind - insbesondere durch Einholung einer dienstlichen Äußerung der Ermittlungsbehörde beschaffen (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1986, 45; Senat NStZ 2003, 391, 392; Beschluß vom 26. November 1996 - 5 Ws 607/96 Vollz -).

  • OLG Dresden, 05.04.2005 - 2 Ws 95/05

    Lockerungen

    Nach ganz herrschender Auffassung beurteilt sich eine Rückverlegung vom offenen Vollzug in den geschlossenen Vollzug nicht nach der für den Widerruf von Lockerungen und Urlaub geltenden Vorschrift des § 14 Abs. 2 StVollzG, sondern nach § 10 Abs. 2 Satz 2 StVollzG (OLG Stuttgart NStZ 1986, 45; Arloth/Lückemann, StVollzG Rdnr. 9 zu § 10; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Aufl. Rdnr. 9 zu § 10; anders etwa Schwind/Böhm, StVollzG, 2. Aufl. Rdnr. 12 zu § 10 unter Berufung auf OLG Hamm ZfStrVO 1987, 371.) Die letztgenannte - § 14 Abs. 2 StVollzG entsprechend anwendende - Entscheidung betrifft allerdings den hier nicht vorliegenden Fall, dass die Voraussetzungen für die Verlegung in den offenen Vollzug von Anfang an nicht vorgelegen haben.

    Voraussetzung dafür, dass die Justizvollzugsanstalt ein anhängiges Ermittlungs- bzw. Strafverfahren als Begründung für die Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug heranziehen kann, ist, dass sie unter anderem zumindest die Wahrscheinlichkeit einer Anklageerhebung und die voraussichtlich noch bevorstehende Dauer des Ermittlungsverfahrens klärt (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1986, 45; KG NStZ 2003, 391).

  • OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01

    Akteneinsicht ; Ablehnung; Selbständige Beschwerdemöglichkeit;

    Die Akteneinsicht für einen anwaltlich verteidigten Angeklagten wird ausschließlich durch seinen Verteidiger wahrgenommen, dem Angeklagten selbst steht kein Recht auf Akteneinsicht zu; der Verteidiger nimmt es für ihn wahr (vgl. BVerfGE 53, 207, 212, 215; OLG Düsseldorf, JZ 1986, 508; OLG Stuttgart, NStZ 1986, 45,46; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 147 Rdnr. 3; Laufhütte, § 147 Rdnr. 2 m.H.a. BGH, Beschl. v. 21.3.1979 - 2 StR 453/78; Lüderssen, 147 Rdnr. 6; Pfeiffer, StPO, 3. Aufl. § 147 Rdnr. 1).
  • KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen

    Dazu ist lediglich der Verteidiger befugt (vgl. BVerfGE 53, 207, 212, 215 und 62, 338, 343; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 3 Ws 656/01 - OLG Düsseldorf JZ 1986, 508; OLG Stuttgart NStZ 1986, 45, 46; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 147 Rdn. 3f).
  • LG Hagen, 08.10.2015 - 62 StVK 44/15

    Ermessensentscheidung betreffend die Einweisung in eine Anstalt des geschlossenen

    Im Übrigen kann sich schon die bloße Existenz eines Ermittlungsverfahrens auf den seelischen und nervlichen Zustand des Gefangenen so auswirken, dass allein deshalb seine Eignung für den offenen Vollzug verneint werden muss (OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.05.1985, Az.: 4 Ws 113/85, NJW 1986, 795).

    Bei der Beurteilung, ob eine Befürchtung im Sinne des § 10 Abs. 1 StVollzG (bzw. § 12 Abs. 1 StVollzG NRW) besteht, wird der Umstand, dass ein neues Ermittlungsverfahren gegen den Gefangenen läuft, für die Vollzugsbehörde Anlass für eine besonders sorgfältige Prüfung seiner Eignung für den offenen Vollzug sein (OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.05.1985, Az.: 4 Ws 113/85, NJW 1986, 795).

  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 1 Vollz (Ws) 527/16

    Verlegung in den geschlossenen Vollzug wegen Verdacht einer neuen Straftat;

    Erforderlich ist hierbei jedoch die Prüfung und Darlegung , dass sich der Verdacht auf ein ausreichendes Maß an konkreten und genügend belegten Tatsachen stützt, wozu neben Erkenntnissen zum Verfahrensstand auch ein Mindestmaß an Informationen über den Gegenstand des Verfahrens, nämlich den Sachverhalt im Groben, Tatzeit, Tatort und gegebenenfalls Tatfolgen gehören (vgl. KG, NStZ 2007, 224; OLG Stuttgart, NStZ 1986, 45).
  • OLG Frankfurt, 11.12.1995 - 3 VAs 21/95

    Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen aus den Akten der Staatsanwaltschaft

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  • KG, 13.02.1986 - 5 Ws 541/85
    Das gilt auch, wenn der Anstaltsleiter zwecks Beurteilung der Voraussetzungen einer Strafvollzugsgesetz -Vorschrift sonst konkrete Anhaltspunkte, kraft deren der Verdacht einer durch den Gefangenen begangenen strafbaren Handlung besteht, als Grundlage für seine von Amts wegen herbeizuführende umfassende Sachverhaltserforschung verwendet (vgl. BVerfG GA 1982, 37, 38; OLG Stuttgart, NStZ 1986, 45, 46; OLG Celle a.a.O., 264; KG, Beschluß vom 5.9.1983- 5 Ws 287/83 Vollz - 20.1.1982 - 2 Ws 235/81 Vollz - Kühling a.a.O., § 13 Rdn. 17).
  • OLG Frankfurt, 08.07.1994 - 3 Ws 395/94
    Ob ein Gefangener für den offenen Vollzug wegen eines anhängigen Strafverfahrens in anderer Sache nicht mehr geeignet ist bzw. deswegen Flucht- oder Mißbrauchsgefahr besteht (§ 10 Abs. 1 StVollzG ), ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände, insbesondere der Persönlichkeit des Gefangenen zu beantworten (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1986, 45 ; KG ZfStrVO 1989, 116; AK-Hofmann/Lesting StVollzG , 3. Aufl., § 10 , Rdn. 23; Calliess/Müller-Dietz, a.a.O. § 10, Rdn. 10).
  • LG Arnsberg, 17.07.2023 - 2 StVK 1342/23
  • LG Hamburg, 22.01.2020 - 605 Vollz 29/20

    Eilrechtsschutz gegen die Verlegung aus dem offenen in den geschlossenen Vollzug

  • LG Kiel, 11.03.2009 - 44 Vollz 7/09
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.03.1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85   

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https://dejure.org/1985,2142
OLG Koblenz, 30.03.1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85 (https://dejure.org/1985,2142)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.03.1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85 (https://dejure.org/1985,2142)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. März 1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85 (https://dejure.org/1985,2142)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 45
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 28.05.1990 - 5 Ws 143/90
    Ein rechtmäßiger oder bestandskräftig gewordener Vollzugsplan ist nur noch in angemessenen Fristen fortzuschreiben, um ihn mit der Entwicklung des Gefangenen und weiteren Ergebnissen der Persönlichkeitserforschung gemäß § 7 Abs. 3 in StVollzG Einklang zu halten (OLG Celle NdsRpfl. 1980, 155; OLG Koblenz NStZ 1986, 45 ).

    Wird ein Gefangener entsprechend einem Vollzugsplan verlegt, so hat die dann zuständige Vollzugsanstalt ebenfalls den bestehenden Vollzugsplan nur fortzuschreiben, nicht etwa neu zu gestalten (OLG Koblenz NStZ 1986, 45 ).

  • OLG Celle, 21.03.1997 - 1 Ws 78/97
    Er kann dort nicht neu gestaltet, sondern nur fortgeschrieben werden (vgl. OLG Koblenz NStZ 86, 45= 92; OLG Zweibrücken NStZ 88, 431; Calliess / Müller-Dietz, aa0., § 7 Rz 2).
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