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   OLG Düsseldorf, 09.11.1987 - 1 Ws 918/87   

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https://dejure.org/1987,1710
OLG Düsseldorf, 09.11.1987 - 1 Ws 918/87 (https://dejure.org/1987,1710)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.1987 - 1 Ws 918/87 (https://dejure.org/1987,1710)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 1987 - 1 Ws 918/87 (https://dejure.org/1987,1710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 91
  • StV 1988, 377
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06

    Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch

    Sie dient auch nicht lediglich dessen Vorbereitung, sondern der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und der sachgerechten Verteidigung des Angeklagten (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 91 und NStZ 1999, 586, jeweils mit weiteren Nachweisen; Meyer-Goßner, a.a.O., § 138 Rn. 23).

    Dabei ist von Belang, dass § 138 Abs. 2 StPO zwar aufgrund seiner Entstehungsgeschichte zutreffend als Ausnahmebestimmung angesehen wird (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 91), die Genehmigung aber gleichwohl nicht nur auf besondere Ausnahmefälle beschränkt werden darf (OLG Düsseldorf NStZ 1999, 586; wohl auch OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Zweibrücken NZV 1993, 493 [für das Bußgeldverfahren]; vgl. auch Meyer/Goßner, a.a.O., jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Eine Genehmigung nach § 138 Abs. 2 StPO muss erteilt werden, wenn der Gewählte als hinreichend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und auch sonst keine Bedenken gegen sein Auftreten als Verteidiger bestehen (vgl. BayObLG; NJW 1954, S. 1212; HansOLG Bremen, NJW 1951, S. 123; OLG Zweibrücken, NZV 1993, S. 493; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, S. 424; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, S. 91 ; 1999, 586 ).
  • OLG Stuttgart, 09.01.2009 - 2 StE 8/07

    Verteidigung: Zulassung eines im Ausland tätigen Rechtsanwalts als

    Das mit der Sache befasste Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob eine solche Genehmigung zu erteilen ist (OLG Düsseldorf NStZ 1988, 91, OLG Hamm 2 Ws 9-11/06 in juris, Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 238 Rdn. 13, jeweils mwN).
  • KG, 24.11.2017 - 5 Ws 213/17

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Beschwerde des als

    b) Sie ist auch nicht durch § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen; denn der angegriffene Beschluss steht in keinem inneren Zusammenhang mit der abschließenden Sachentscheidung der Strafvollstreckungskammer, sondern dient unabhängig davon der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat daher eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. [jeweils zu § 138 Abs. 2 StPO] BayObLGSt 53, 15; OLG Hamm NStZ 2007, 238, 239 - juris Rdn. 2; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 586; 1988, 91; HansOLG Hamburg MDR 1969, 598; ferner [jeweils zur Bestellung oder Entpflichtung eines Verteidigers] OLG Köln NStZ 1982, 129; Senat, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 5 Ws 75/14 - ferner Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., § 138 Rdn. 23, § 141 Rdn. 10a m.w.N., § 146a Rdn. 8, § 305 Rdn. 5).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2014 - 3 Ws 56/14

    Wahl anderer Person als Verteidiger

    Vom Beschwerdegericht kann diese Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüft werden (OLG Celle aaO; OLG Koblenz aaO; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 91; jeweils m.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.1999 - 1 Ws 517/99
    Die Entscheidung über die Zulassung als Verteidiger steht in keinem inneren Zusammenhang mit dem zu erlassenden Urteil und dient auch nicht lediglich dessen Vorbereitung, sondern der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und der sachgerechten Verteidigung des Beschuldigten/Angeklagten (vgl. Senat, NStZ 1988, 91 m.w.N.).
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