Weitere Entscheidung unten: LG Freiburg, 17.01.1990

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.01.1990 - 2 Ws 617/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5271
OLG Düsseldorf, 19.01.1990 - 2 Ws 617/89 (https://dejure.org/1990,5271)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.1990 - 2 Ws 617/89 (https://dejure.org/1990,5271)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 1990 - 2 Ws 617/89 (https://dejure.org/1990,5271)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 12 Abs. 1, § 95; StPO § 464b

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 287
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 15.11.1999 - 3 Ws 132/99

    Frist für Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Rechtsanwaltsvergütung:

    Eine Kürzung seiner Vergütung etwa deshalb, weil er nur neben dem Staatsanwalt tätig wird oder seine Tätigkeit gegenüber dem Verteidiger nur von minderer Bedeutung wäre, ist nicht angezeigt (vgl. hierzu OLG Düsseldorf JurBüro 1990, 859; dass. JMBl NW 1996, 202 f.; Gerold/Schmidt-Madert, BRAGO, 14 Aufl. 1999, § 12 Rdnr. 16).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 1 Ws 913/97
    - 1 Ws 1157/88 - in NStE § 12 BRAGO Nr. 2; ferner OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat - 2 Ws 617/89 - in NStE § 12 BRAGO Nr. 4 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 17.01.1990 - IV Qs 165/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5354
LG Freiburg, 17.01.1990 - IV Qs 165/89 (https://dejure.org/1990,5354)
LG Freiburg, Entscheidung vom 17.01.1990 - IV Qs 165/89 (https://dejure.org/1990,5354)
LG Freiburg, Entscheidung vom 17. Januar 1990 - IV Qs 165/89 (https://dejure.org/1990,5354)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 468
  • NStZ 1990, 287
  • NZV 1990, 285 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Düsseldorf, 04.08.2006 - I Qs 831/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenbestimmung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Abs. 1 wird nicht schon bei der Auslagengrundentscheidung berücksichtigt, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren (LG Freiburg, NStZ 1990, 287 ; LG Hamburg, VRS 76, 308; AG Bayreuth, JurBüro 1987, 1380 ).
  • BVerfG, 11.02.1994 - 2 BvR 1883/93

    Objektiv willkürliche Auslagenentscheidung in einem Bußgeldverfahren

    Gleichwohl mag darin kein Grund für die Annahme einer schwierigen Sachlage im Sinne des § 109a Abs. 1 OWiG liegen (vgl. hierzu LG Freiburg NStZ 1990, 287 [288]); umgekehrt aber ist es nicht sachgerecht, diesen Umstand gegen jene Annahme ins Feld zu führen, wie das Landgericht dies tut.
  • LG Aachen, 19.12.2018 - 66 Qs 61/18

    Bagatellsachen, Bußgeldverfahren, Kostenerstattung

    Auch ein verwickelter und schwer aufklärbarer Sachverhalt kann die Zuziehung eines Verteidigers nötig machen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 1883/93 ), wofür aber (vgl. LG Freiburg, Beschluss vom 17.01.1990 - IV Qs 165/89) beispielsweise sich inhaltlich gegenseitig ausschließende Sachverhaltsschilderungen von Zeugen allein nicht ausreichen.
  • LG Düsseldorf, 04.08.2006 - 1 Qs 831/06

    Rahmengebühr; angemessene Gebühr

    Abs. 1 wird nicht schon bei der Auslagengrundentscheidung berücksichtigt, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren (LG Freiburg, NStZ 1990, 287; LG Hamburg, VRS 76, 308; AG Bayreuth, JurBüro 1987, 1380).
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