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   OLG Zweibrücken, 15.09.1989 - 1 Ws 293/89   

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https://dejure.org/1989,2585
OLG Zweibrücken, 15.09.1989 - 1 Ws 293/89 (https://dejure.org/1989,2585)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.09.1989 - 1 Ws 293/89 (https://dejure.org/1989,2585)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. September 1989 - 1 Ws 293/89 (https://dejure.org/1989,2585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vollzug der Untersuchungshaft; Haftraum; Untersuchungshäftling; Fernsehgerät; Gestattung der Benutzung

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 46
  • StV 1989, 53
  • StV 1989, 537
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 16.10.1989 - Ws 1048/89

    Beschwerde gegen die Versagung einer Genehmigung eines Kleinstfernsehers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.09.1989 - 1 Ws 293/89
    Ebenso OLG Nürnberg (Beschluß Ä Ws 1048/89 Ä v. 16.10.89, in StV 1990, 117 ).
  • OLG Zweibrücken, 26.07.1984 - 1 Ws 290/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.09.1989 - 1 Ws 293/89
    »Zwar hat der Senat in [seinem] Beschluß [in] NStZ 1985, 45 die Auffassung vertreten, der Betrieb eines eigenen [batteriegetriebenen] Fernsehgerätes könne einem Untersuchungsgefangenen aus Gründen der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt regelmäßig nicht gestattet werden.
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1984 - 2 Ws 331/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.09.1989 - 1 Ws 293/89
    ... Der Senat gibt seine früher geäußerten Sicherheitsbedenken [jedoch nunmehr] auf und schließt sich der Rechtspr. des 2. Strafsenats des OLG Koblenz an (NStZ 1983, 331 ; StV 1989, 210 ; Beschl. v. 18.7.1988 Ä 2 Ws 358/88; ebenso OLG Düsseldorf, StV 1985, 22).
  • OLG Koblenz, 05.09.1988 - 2 Ws 534/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.09.1989 - 1 Ws 293/89
    ... Der Senat gibt seine früher geäußerten Sicherheitsbedenken [jedoch nunmehr] auf und schließt sich der Rechtspr. des 2. Strafsenats des OLG Koblenz an (NStZ 1983, 331 ; StV 1989, 210 ; Beschl. v. 18.7.1988 Ä 2 Ws 358/88; ebenso OLG Düsseldorf, StV 1985, 22).
  • OLG Koblenz, 28.07.1982 - 2 Ws 307/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.09.1989 - 1 Ws 293/89
    ... Der Senat gibt seine früher geäußerten Sicherheitsbedenken [jedoch nunmehr] auf und schließt sich der Rechtspr. des 2. Strafsenats des OLG Koblenz an (NStZ 1983, 331 ; StV 1989, 210 ; Beschl. v. 18.7.1988 Ä 2 Ws 358/88; ebenso OLG Düsseldorf, StV 1985, 22).
  • BGH, 24.06.1998 - 5 AR (VS) 1/98

    Rechtsweg für die Anfechtung einer Sperrerklärung

    Derselben Meinung sind das OLG Hamm (NJW 1973, 1089 - offenbar inzwischen aufgegeben), das KG (StV 1996, 631) und die herrschende Meinung in der Literatur (Kissel, GVG 2. Aufl. § 23 EGGVG Rdn. 151; Nack in KK 3. Aufl. § 96 Rdn. 12; G. Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 96 Rdn. 65; ders. NStZ 1990, 46; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 96 Rdn. 24; Rudolphi in SK-StPO § 96 Rdn. 15; Roxin, Strafverfahrensrecht 24. Aufl. § 34 C II 1 b; Peters, Strafprozeß 4. Aufl. § 48 A III 2a; Schlüchter, Das Strafverfahren 2. Aufl. Rdn. 472.1; Meyer JR 1984, 297).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten

    cc) Der in der Literatur verschiedentlich vertretenen Auffassung (Nack in KK/StPO 3. Aufl. § 96 Rdn. 10; Schäfer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 96 Rdn. 13; ders. NStZ 1990, 46; Taschke, Die behördliche Zurückhaltung von Beweismitteln im Strafprozeß, 1989, S. 166), aus der Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft für das Ermittlungsverfahren folge, daß dann, wenn es um Bekundungen der Zeugen über ihren Einsatz im Bereich der Strafverfolgung gehe, auch oder ausschließlich der Justizminister zu entscheiden habe, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Zweibrücken, 14.07.1993 - 1 Ws 380/93
    Ansonsten kehrt sich jedoch das Regel-Ausnahme-Verhältnis um: Handelt es sich um Gegenstände, bei denen ein derartiges Risiko nicht auf der Hand liegt, so ist der Besitz grundsätzlich zu gestatten und nur bei konkreten gefährdungserhöhenden Umständen, die wiederum in der Person des Gefangenen oder der Haftsituation begründet sein können, ausnahmsweise zu versagen (vgl. z. B. OLG Koblenz NStZ 1985, 528: Walkman; OLG Koblenz NStZ 1983, 331 , OLG Düsseldorf StV 1985, 22; OLG Zweibrücken StV 1989, 537, 538: batteriebetriebenes Fernsehgerät; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 421 f.: elektronische Schreibmaschine).
  • BGH, 13.08.1992 - 5 StR 290/92

    Bestimmung der Zuständigkeit für eine Sperrerklärungen für Auskünfte aus Akten

    Der Senat läßt offen, ob die Sperrerklärungen für Auskünfte aus Akten und für Aussagegenehmigungen für Polizeibeamte nur vom Innensenator als der zuständigen obersten Dienstbehörde abzugeben waren oder ob es auch auf die Entscheidung des Justizsenators ankam (vgl. G. Schäfer NStZ 1990, 46), wobei es genügt hätte, wenn ein Mitarbeiter, für dessen Handeln der Senator die politische Verantwortung trägt, die Entscheidung trifft (BGHSt 35, 82, 86).
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