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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1991 - 3 StR 451/91   

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https://dejure.org/1991,6592
BGH, 27.11.1991 - 3 StR 451/91 (https://dejure.org/1991,6592)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1991 - 3 StR 451/91 (https://dejure.org/1991,6592)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1991 - 3 StR 451/91 (https://dejure.org/1991,6592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Anhörung eines bestimmten Sachverständigen - Heranziehung ein sachverständigen Psychiaters anstelle eines sexualwissenschaftlichen Sachverständigen bei Infragestellen der Wahrnehmungsfähigkeit eines sexuellen Gewalttäters - Auswahl ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2, Abs. 4

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 225
  • NStZ 1992, 255
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Auszug aus BGH, 27.11.1991 - 3 StR 451/91
    Auch wenn einem Beweisantrag wie hier stattgegeben wird, kann das Gericht an Stelle des vorgeschlagenen Sachverständigen einen anderen bestellen (Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl. S. 208 mit weiteren Nachweisen; vgl. dazu auch BGHSt 34, 355, 357; Herdegen in KK-StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 62).

    Diese Eignung ist aber bei Fragen der Beeinträchtigung der Wahrnehmungsfähigkeit oder Schuldfähigkeit eines Sexualstraftäters für einen Psychiater im Vergleich mit einem sexualwissenschaftlichen Sachverständigen grundsätzlich auch in den Fällen zu bejahen, in denen es um die Beurteilung nicht krankhafter Zustände geht (vgl. zur ähnlich gelagerten Frage im Verhältnis des Psychiaters zum Psychologen: BGHSt 34, 355, 357/358; Dreher/Tröndle StGB 45. Aufl. § 20 Rdn. 25, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Entscheidung über die Auswahl des Sachverständigen, aber auch die Festlegung der Zahl der zum Beweisthema zu hörenden Sachverständigen hat das Gericht zunächst nach seinem in Wahrnehmung der Aufklärungspflicht auszuübenden Ermessen zu treffen (BGHSt 34, 355, 357).

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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5619
BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91 (https://dejure.org/1991,5619)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1991 - 5 StR 492/91 (https://dejure.org/1991,5619)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1991 - 5 StR 492/91 (https://dejure.org/1991,5619)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Lange zurückliegender Unfall des Täters als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Heranziehung eigener Sachkunde des Richters zur Beurteilung der Schuldfähigkeit

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 229
  • NStZ 1992, 225
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91
    Im übrigen greift § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ein (vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; Senat, Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - 5 StR 174/89 - und vom 7. Januar 1986 - 5 StR 789/85 -).".
  • BGH, 04.04.1989 - 5 StR 102/89

    Aufhebung eines Urteils wegen falscher Entscheidung über die Hinzuziehung eines

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91
    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgeführt, daß die Sachkunde des Tatrichters regelmäßig nicht ausreicht, um zu beurteilen, wie sich Unfälle mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt haben (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 3; BGH Beschluß vom 19. Juni 1991 - 5 StR 244/91).
  • BGH, 25.03.1987 - 4 StR 118/87

    Aufhebung von Strafausspruch und Schuldausspruch wegen Verdacht auf

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91
    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgeführt, daß die Sachkunde des Tatrichters regelmäßig nicht ausreicht, um zu beurteilen, wie sich Unfälle mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt haben (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 3; BGH Beschluß vom 19. Juni 1991 - 5 StR 244/91).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 305/87

    Revisionsrechtliche Überprüfung zum Einfluss einer intelektuellen Minderbegabung

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91
    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgeführt, daß die Sachkunde des Tatrichters regelmäßig nicht ausreicht, um zu beurteilen, wie sich Unfälle mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt haben (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 3; BGH Beschluß vom 19. Juni 1991 - 5 StR 244/91).
  • BGH, 19.06.1991 - 5 StR 244/91

    Beurteilung der Auswirkungen von Unfällen mit Gehirnbeteiligung auf die

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91
    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgeführt, daß die Sachkunde des Tatrichters regelmäßig nicht ausreicht, um zu beurteilen, wie sich Unfälle mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt haben (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 3; BGH Beschluß vom 19. Juni 1991 - 5 StR 244/91).
  • BGH, 09.05.1989 - 5 StR 174/89

    Wegfall einer Einziehung

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91
    Im übrigen greift § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ein (vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; Senat, Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - 5 StR 174/89 - und vom 7. Januar 1986 - 5 StR 789/85 -).".
  • BGH, 07.01.1986 - 5 StR 789/85

    Verfall einer Raubbeute bei Bestehen von Schadensersatzansprüche der Geschädigten

    Auszug aus BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91
    Im übrigen greift § 73 Abs. 1 S. 2 StGB ein (vgl. BGHR StGB § 73 Tatbeute 1; Senat, Beschlüsse vom 9. Mai 1989 - 5 StR 174/89 - und vom 7. Januar 1986 - 5 StR 789/85 -).".
  • BGH, 22.09.1993 - 2 StR 503/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrages - Eigene

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht die eigene Sachkunde eines Tatrichters in der Regel nicht aus, um zu beurteilen, wie sich Unfälle mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt haben (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; StPO § 244 Abs. 4 S. 1 Sachkunde 3; BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 1991 - 5 StR 244/91 und vom 12. November 1991 - 5 StR 492/91).

    Das gilt zwar nicht ausnahmslos; liegt die Auswirkung eines weit zurückliegenden Unfalls, sei es mit Rücksicht auf die weitere Lebensgeschichte des Angeklagten, sei es wegen der Unbestimmtheit des Beweisvorbringens, völlig fern, so kann der Tatrichter ausnahmsweise für sich die eigene Sachkunde zur Beurteilung der Schuldfähigkeit in Anspruch nehmen (vgl. BGH, Beschluß vom 12. November 1991 - 5 StR 492/91 - S. 3).

  • BGH, 24.01.2001 - 5 StR 523/00

    Hilfsbeweisantrag bezüglich der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten

    Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos; liegt die Auswirkung eines weit zurückliegenden Unfalls, sei es mit Rücksicht auf die weitere Lebensgeschichte des Angeklagten, sei es wegen der Unbestimmtheit des Beweisvorbringens völlig fern, so kann der Tatrichter ausnahmsweise für sich die eigene Sachkunde in Anspruch nehmen (BGH, Beschluß vom 12. November 1991 - 5 StR 492/91 -).
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