Rechtsprechung
OLG Hamburg, 19.09.1991 - 1 Ws 237/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 147 Abs. 1
Papierfundstellen
- MDR 1991, 1072
- NStZ 1992, 50
- StV 1991, 551
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81
Dieter Zlof
Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.1991 - 1 Ws 237/91
Einsicht ist dem Verteidiger in die vollständigen Akten zu gewähren; zu ihnen gehören auch Aktenteile, die (nach dem Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung und dem Erlaß eines Haftbefehls) zu einem Sonderband »Fahndung« zusammengefaßt werden (vgl. BGHSt 30, 131,138; 36, 305,310; OLG Schleswig, StV 1989, 95). - BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89
Information des Angeklagten und des Verteidigers über außerhalb der …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.1991 - 1 Ws 237/91
Einsicht ist dem Verteidiger in die vollständigen Akten zu gewähren; zu ihnen gehören auch Aktenteile, die (nach dem Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung und dem Erlaß eines Haftbefehls) zu einem Sonderband »Fahndung« zusammengefaßt werden (vgl. BGHSt 30, 131,138; 36, 305,310; OLG Schleswig, StV 1989, 95). - OLG Schleswig, 10.01.1989 - 1 Ws 22/89
Einsichtsrecht des Verteidigers; Akteneinsicht; Zugriff der Polizei; …
Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.1991 - 1 Ws 237/91
Einsicht ist dem Verteidiger in die vollständigen Akten zu gewähren; zu ihnen gehören auch Aktenteile, die (nach dem Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung und dem Erlaß eines Haftbefehls) zu einem Sonderband »Fahndung« zusammengefaßt werden (vgl. BGHSt 30, 131,138; 36, 305,310; OLG Schleswig, StV 1989, 95).
- OLG Frankfurt, 21.12.2020 - 3 Ws 852/20
Umfang des Rechts auf Akteneinsicht durch Verteidiger
Dabei umfasst das Akteneinsichtsrecht die Befugnis der Verteidigung, in eigener Verantwortung zu prüfen, welche Aktenbestandteile (zu Haft- und Fahndungsakten, die zur Akte genommen wurden vgl. OLG Hamburg in NStZ 1992, 50 m.w.N.) verteidigungsrelevant sein könnten (…BGH aaO).
Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 26.07.1991 - 1 Ss 46/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufungsstrafkammer; Vorsitzender ; Blind; Blinder Richter
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 338 Nr. 1
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2437
- NStZ 1992, 50
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93
Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein; …
Diese Frage wird für den blinden Richter im Strafverfahrensrecht im Hinblick auf die §§ 261, 338 Nr. 1 StPO kontrovers diskutiert (verneinend für den Beisitzer im Falle des Augenscheins: BGH NJW 87, 1210; verneinend für den Vorsitzenden der erstinstanzlichen Strafkammer: BGH NJW 88, 1333 = NStZ 88, 374 mit zust. Anm. von Fezer; bejahend für den Vorsitzenden der Großen Berufungsstrafkammer: OLG Zweibrücken MDR 91, 1083 mit zust. Anm. von Schulze; OLG Zweibrücken NStZ 92, 50; bejahend unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten; BVerfG NStZ 92, 246; bejahend Schulze MDR 88, 736) .