Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 26.07.1991

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.09.1991 - 1 Ws 237/91   

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https://dejure.org/1991,3989
OLG Hamburg, 19.09.1991 - 1 Ws 237/91 (https://dejure.org/1991,3989)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.09.1991 - 1 Ws 237/91 (https://dejure.org/1991,3989)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. September 1991 - 1 Ws 237/91 (https://dejure.org/1991,3989)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 1072
  • NStZ 1992, 50
  • StV 1991, 551
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.1991 - 1 Ws 237/91
    Einsicht ist dem Verteidiger in die vollständigen Akten zu gewähren; zu ihnen gehören auch Aktenteile, die (nach dem Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung und dem Erlaß eines Haftbefehls) zu einem Sonderband »Fahndung« zusammengefaßt werden (vgl. BGHSt 30, 131,138; 36, 305,310; OLG Schleswig, StV 1989, 95).
  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 264/89

    Information des Angeklagten und des Verteidigers über außerhalb der

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.1991 - 1 Ws 237/91
    Einsicht ist dem Verteidiger in die vollständigen Akten zu gewähren; zu ihnen gehören auch Aktenteile, die (nach dem Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung und dem Erlaß eines Haftbefehls) zu einem Sonderband »Fahndung« zusammengefaßt werden (vgl. BGHSt 30, 131,138; 36, 305,310; OLG Schleswig, StV 1989, 95).
  • OLG Schleswig, 10.01.1989 - 1 Ws 22/89

    Einsichtsrecht des Verteidigers; Akteneinsicht; Zugriff der Polizei;

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.1991 - 1 Ws 237/91
    Einsicht ist dem Verteidiger in die vollständigen Akten zu gewähren; zu ihnen gehören auch Aktenteile, die (nach dem Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung und dem Erlaß eines Haftbefehls) zu einem Sonderband »Fahndung« zusammengefaßt werden (vgl. BGHSt 30, 131,138; 36, 305,310; OLG Schleswig, StV 1989, 95).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2020 - 3 Ws 852/20

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht durch Verteidiger

    Dabei umfasst das Akteneinsichtsrecht die Befugnis der Verteidigung, in eigener Verantwortung zu prüfen, welche Aktenbestandteile (zu Haft- und Fahndungsakten, die zur Akte genommen wurden vgl. OLG Hamburg in NStZ 1992, 50 m.w.N.) verteidigungsrelevant sein könnten (BGH aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.07.1991 - 1 Ss 46/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5939
OLG Zweibrücken, 26.07.1991 - 1 Ss 46/91 (https://dejure.org/1991,5939)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.07.1991 - 1 Ss 46/91 (https://dejure.org/1991,5939)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Juli 1991 - 1 Ss 46/91 (https://dejure.org/1991,5939)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufungsstrafkammer; Vorsitzender ; Blind; Blinder Richter

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 338 Nr. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2437
  • NStZ 1992, 50
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93

    Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein;

    Diese Frage wird für den blinden Richter im Strafverfahrensrecht im Hinblick auf die §§ 261, 338 Nr. 1 StPO kontrovers diskutiert (verneinend für den Beisitzer im Falle des Augenscheins: BGH NJW 87, 1210; verneinend für den Vorsitzenden der erstinstanzlichen Strafkammer: BGH NJW 88, 1333 = NStZ 88, 374 mit zust. Anm. von Fezer; bejahend für den Vorsitzenden der Großen Berufungsstrafkammer: OLG Zweibrücken MDR 91, 1083 mit zust. Anm. von Schulze; OLG Zweibrücken NStZ 92, 50; bejahend unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten; BVerfG NStZ 92, 246; bejahend Schulze MDR 88, 736) .
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