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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2650/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4172
BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2650/94 (https://dejure.org/1996,4172)
BVerfG, Entscheidung vom 18.05.1996 - 2 BvR 2650/94 (https://dejure.org/1996,4172)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2650/94 (https://dejure.org/1996,4172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Namensbeschilderung des Haftraumes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftraum - Namensschild - Informationelle Selbstbestimmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 382
  • NStZ-RR 1996, 318
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2650/94
    Die von ihm hierzu angestellten Erwägungen sind weder willkürlich (vgl. hierzu BVerfGE 18, 85 [96]) noch lassen diese erkennen, daß es dem Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.) eine grundsätzlich unrichtige Bedeutung (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]) beigemessen hat.

    Das genügt (vgl. BVerfGE 65, 1 [44]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2650/94
    Die von ihm hierzu angestellten Erwägungen sind weder willkürlich (vgl. hierzu BVerfGE 18, 85 [96]) noch lassen diese erkennen, daß es dem Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.) eine grundsätzlich unrichtige Bedeutung (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]) beigemessen hat.
  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08

    Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt

    Das schließt die Pflicht ein, die Privat- und Intimsphäre des Gefangenen als Ausdruck seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) tunlichst zu wahren (BVerfG ZfStrVo 1997, 111).
  • OLG Hamm, 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04

    Strafgefangener; Einzelzelle, Doppelbelegung, menschenunwürdige Unterbringung;

    Das schließt die Pflicht ein, die Privat- und Intimssphäre des Gefangenen als Ausdruck seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) tunlichst zu wahren (BVerfG ZfStrVo 1997, 111).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Haftraum für den Gefangenen regelmäßig die einzig verbleibende Möglichkeit bietet, sich eine gewisse Privatsphäre zu schaffen und ungestört zu sein (vgl. BVerfG, ZfStrVo 1997, 111, 113; BGHSt 37, 380, 382).

  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

    Das schließt die Pflicht ein, die Privat- und Intimsphäre des Gefangenen als Ausdruck seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) tunlichst zu wahren (BVerfG ZfStrVo 1997, 111).
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 78/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

    Das schließt die Pflicht ein, die Privat- und Intimsphäre des Gefangenen als Ausdruck seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) tunlichst zu wahren (BVerfG ZfStrVo 1997, 111).
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 54/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

    Das schließt die Pflicht ein, die Privat- und Intimssphäre des Gefangenen als Ausdruck seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) tunlichst zu wahren (BVerfG ZfStrVo 1997, 111).
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08

    Anspruch auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

    Das schließt die Pflicht ein, die Privat- und Intimssphäre des Gefangenen als Ausdruck seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) tunlichst zu wahren (BVerfG ZfStrVo 1997, 111).
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 86/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

    Das schließt die Pflicht ein, die Privat- und Intimssphäre des Gefangenen als Ausdruck seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) tunlichst zu wahren (BVerfG ZfStrVo 1997, 111).
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 85/07

    Amtshaftungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen - Zelle mit

    Das schließt die Pflicht ein, die Privat- und Intimssphäre des Gefangenen als Ausdruck seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) tunlichst zu wahren (BVerfG ZfStrVo 1997, 111).
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 77/07

    Menschenunwürdige Unterbringung in Gemeinschaftszelle ohne hinreichend

    Das schließt die Pflicht ein, die Privat- und Intimsphäre des Gefangenen als Ausdruck seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) tunlichst zu wahren (BVerfG ZfStrVo 1997, 111).
  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 87/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

    Das schließt die Pflicht ein, die Privat- und Intimsphäre des Gefangenen als Ausdruck seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) tunlichst zu wahren (BVerfG ZfStrVo 1997, 111).
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07
  • OLG Hamm, 12.09.2008 - 11 W 62/08

    Sofortige Beschwerde in Sachen Amtspflichtsverletzung; Gemeinschaftliche

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07
  • LG Bochum, 18.04.2008 - Vollz S 20/08

    Rechtmäßigkeit einer Doppelbelegung oder Dreifachbelegung von Hafträumen mit

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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2626/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3566
BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2626/95 (https://dejure.org/1996,3566)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.1996 - 2 BvR 2626/95 (https://dejure.org/1996,3566)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 1996 - 2 BvR 2626/95 (https://dejure.org/1996,3566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Willkürlich Versagung des Bezugs eines Paktens im Strafvollzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafvollzug - Private Wäsche - Paket - Dritter - Taschengeld - Reinigungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 382
  • NStZ-RR 1997, 59
  • StV 1996, 681
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2626/95
    Dessen Auslegung und Anwendung obliegt den jeweils zuständigen Fachgerichten und ist einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 ff.]).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2626/95
    Dabei enthält die verfassungsgerichtliche Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern will in einem objektiven Sinne verstanden sein; nicht subjektive Willkür führt zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll (vgl. BVerfGE 42, 64 [73]; 62, 189 [192]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2626/95
    Dabei enthält die verfassungsgerichtliche Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern will in einem objektiven Sinne verstanden sein; nicht subjektive Willkür führt zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll (vgl. BVerfGE 42, 64 [73]; 62, 189 [192]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2626/95
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der durch das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 67, 90 [94]; stRspr).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1996 - 5 AR Vollz 43/95   

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https://dejure.org/1996,3036
BGH, 06.11.1996 - 5 AR Vollz 43/95 (https://dejure.org/1996,3036)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1996 - 5 AR Vollz 43/95 (https://dejure.org/1996,3036)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1996 - 5 AR Vollz 43/95 (https://dejure.org/1996,3036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StVollzG; § 47 Abs. 1 StVollzG
    Zur Frage, ob nicht verbrauchtes Taschengeld des Strafgefangenen auf das Taschengeld des Folgemonats angerechnet werden darf

  • Wolters Kluwer

    Stafgefangene - Taschengeldbewilligung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 297
  • NJW 1997, 751
  • MDR 1997, 185
  • NStZ 1997, 205
  • NStZ 1997, 382
  • StV 1997, 149
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 26.08.1988 - 2 Vollz (Ws) 48/88

    Taschengeld; Gefangener; Betrag

    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 5 AR Vollz 43/95
    Es sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung gehindert durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz NStZ 1988, 576 (m. abl. Anm. Mülders NStZ 1989, 142).

    Die Vorlegungsfrage ist demgemäß zu verneinen (im Ergebnis ebenso LG Berlin NStZ 1984, 333; Matzke in Schwind/Böhm, StVollzG 2. Aufl. § 46 Rdn. 4; Däubler/Pecic in AK-StVollzG 3. Aufl. § 46 Rdn. 11; Mülders NStZ 1989, 142; a.A. Callies/Müller-Dietz, StVollzG 6. Aufl. § 46 Rdn. 3; offen gelassen durch OLG Hamm ZfStrVO 1986, 184; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1994, 116, 117).

  • OLG Zweibrücken, 03.09.1993 - 1 Ws 375/93
    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 5 AR Vollz 43/95
    Die Vorlegungsfrage ist demgemäß zu verneinen (im Ergebnis ebenso LG Berlin NStZ 1984, 333; Matzke in Schwind/Böhm, StVollzG 2. Aufl. § 46 Rdn. 4; Däubler/Pecic in AK-StVollzG 3. Aufl. § 46 Rdn. 11; Mülders NStZ 1989, 142; a.A. Callies/Müller-Dietz, StVollzG 6. Aufl. § 46 Rdn. 3; offen gelassen durch OLG Hamm ZfStrVO 1986, 184; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1994, 116, 117).
  • LG Berlin, 21.09.1983 - 547 StVK 190/83
    Auszug aus BGH, 06.11.1996 - 5 AR Vollz 43/95
    Die Vorlegungsfrage ist demgemäß zu verneinen (im Ergebnis ebenso LG Berlin NStZ 1984, 333; Matzke in Schwind/Böhm, StVollzG 2. Aufl. § 46 Rdn. 4; Däubler/Pecic in AK-StVollzG 3. Aufl. § 46 Rdn. 11; Mülders NStZ 1989, 142; a.A. Callies/Müller-Dietz, StVollzG 6. Aufl. § 46 Rdn. 3; offen gelassen durch OLG Hamm ZfStrVO 1986, 184; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1994, 116, 117).
  • LG Bamberg, 22.03.2012 - 1 StVK 37/12

    Strafvollzug in Bayern: Rechtzeitigkeit der Bereitstellung von Taschengeld

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dabei wiederholt betont, dass das Taschengeld als finanzielle Mindestausstattung bei einem Gefangenen eine ähnliche Funktion wie die Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) bei einem mittellosen Bürger übernimmt (OLG Dresden bei Matzke NStZ 1998, 397, 399; KG NStZ-RR 1999, 286, 287; ausführlich und insoweit durch die Entscheidung des BGH NStZ 1997, 205 nicht in Frage gestellt: OLG Koblenz NStZ 1988, 576).

    Die Annahme des Kammergericht, dass die hierdurch entstehenden "Härten für den Gefangenen" durch die entsprechende Anwendung der Grundsätze des Beschlusses des BGH zum nicht verbrauchten Taschengeld (NStZ 1997, 205 [zur Möglichkeit des Ansparens von Taschengeld ohne Verrechnung auf einen späteren Bedarf]) unschwer vermeiden könne, trifft nur insoweit zu, als dem Gefangenen am Ende seiner Strafhaft kein Gesamtvermögensverlust entsteht.

  • OLG Celle, 16.10.2014 - 1 Ws 406/14

    Taschengeldvorschuss für Strafgefangenen

    Das Taschengeld für den zukünftigen Bezugsraum kann nämlich nicht mit der Begründung versagt werden, der Gefangene habe in diesem Monat ja die Auszahlung für den Vormonat zu erwarten und sei daher nicht mehr bedürftig (vgl. BGH NStZ 1997, 205).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2008 - 2 Ws 395/07

    Minderung der Bedürftigkeit eines Strafgefangenen durch Bestehen eines

    So muss sich der Gefangene einen angesparten Rest aus dem Taschengeld des vorangegangenen Monats nicht anrechnen lassen (BGHSt 42, 297; a.A. noch OLG Koblenz NStZ 1988, 576; weiter Callies/Müller-Dietz zu § 46 Rn 3).
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