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   OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 40/00 - 25   

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https://dejure.org/2000,13633
OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 40/00 - 25 (https://dejure.org/2000,13633)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.02.2000 - Ss 40/00 - 25 (https://dejure.org/2000,13633)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - Ss 40/00 - 25 (https://dejure.org/2000,13633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 481
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.11.1995 - 5 StR 495/95

    Betrug - Zins- oder Gewinnerwartung - Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 40/00
    Der festgestellte Sachverhalt erfüllt bereits den objektiven Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) nicht, da es an einem Vermögensschaden, auch in Gestalt der schadensgleichen Vermögensgefährdung (vgl. dazu BGH wistra 1991, 307; BGH NStZ 1996, 191), fehlt.

    Bei der Bewertung des Vermögens vor der Vermögensverfügung mögen auch Zins- oder Gewinnerwartungen eine Rolle spielen, soweit sie sich Rahmen ordentlicher Geschäfte bewegen (BGH NStZ 1996, 191).

    Bei ihnen erleiden die Anleger/Getäuschten einen Vermögensschaden im Sinne des Betruges nur dann, wenn bei Vertragsabschluss oder bei Hingabe der anzulegenden Gelder der Rückgewähranspruch gefährdet ist (vgl. BGH NStZ 1996, 191; Lackner/Kühl a.a.O., § 263 Rnr. 42; vgl. auch BGH wistra 1991, 307).

  • BGH, 05.06.1991 - 2 StR 581/90

    Rechtsfolgen der Veranlassung von Personen zu erheblichen Geldanlagen durch

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 40/00
    Der festgestellte Sachverhalt erfüllt bereits den objektiven Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) nicht, da es an einem Vermögensschaden, auch in Gestalt der schadensgleichen Vermögensgefährdung (vgl. dazu BGH wistra 1991, 307; BGH NStZ 1996, 191), fehlt.

    Bei ihnen erleiden die Anleger/Getäuschten einen Vermögensschaden im Sinne des Betruges nur dann, wenn bei Vertragsabschluss oder bei Hingabe der anzulegenden Gelder der Rückgewähranspruch gefährdet ist (vgl. BGH NStZ 1996, 191; Lackner/Kühl a.a.O., § 263 Rnr. 42; vgl. auch BGH wistra 1991, 307).

  • BGH, 23.02.1982 - 5 StR 685/81

    Schaden der Opitionskäufern - Unterschied zwischen Optionspreis und Marktpreis -

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 40/00
    Für das Vorliegen des Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB kommt es auf einen Vergleich des Wert des Vermögens des Getäuschten vor und nach der Vermögensverfügung an (BGHSt 30, 388, 389).
  • BGH, 14.06.1991 - 3 StR 155/91
    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 40/00
    Jedenfalls bei Risikogeschäften solcher Art reicht es zur Annahme einer Vermögensminderung auf Seiten des Getäuschten nicht aus, wenn lediglich eine Vermögensvermehrung ausbleibt (vgl. zu Letzterem auch BGH NJW 1985, 2428 und 1991, 2573; Lackner/Kühl, StGB, 23. Aufl., § 263 Rnr. 36).
  • BGH, 11.04.1985 - 4 StR 162/85

    Vorliegen aller Merkmale eines Betruges und deren revisionsrechtliche Überprüfung

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 40/00
    Jedenfalls bei Risikogeschäften solcher Art reicht es zur Annahme einer Vermögensminderung auf Seiten des Getäuschten nicht aus, wenn lediglich eine Vermögensvermehrung ausbleibt (vgl. zu Letzterem auch BGH NJW 1985, 2428 und 1991, 2573; Lackner/Kühl, StGB, 23. Aufl., § 263 Rnr. 36).
  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 479/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anrechnung einer den Bruttoerlös aus

    Dies hat der Gesetzgeber bedacht und in § 73c StGB einen Härteausgleich vorgesehen; in Ausnahmefällen (vgl. BGH NStZ 1995, 495 und 2000, 481) kann demnach ganz oder teilweise von der Verfallanordnung abgesehen werden.
  • BGH, 13.12.2000 - 1 StR 547/00

    Anordnung des Verfalls (Bruttoprinzip; Härteausgleich)

    Dies hat der Gesetzgeber bedacht und in § 73c StGB einen Härteausgleich vorgesehen; in Ausnahmefällen (vgl. BGH NStZ 1995, 495 und 2000, 481) kann demnach ganz oder teilweise von der Verfallanordnung abgesehen werden.
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