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   OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 60/05   

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https://dejure.org/2005,6710
OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 60/05 (https://dejure.org/2005,6710)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 60/05 (https://dejure.org/2005,6710)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 1 Vollz (Ws) 60/05 (https://dejure.org/2005,6710)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei Gewährung einer Ausgleichsentschädigung für Freiheitsstrafe; Anrechnung einer vor 2001 erfolgten Untersuchungshaft auf Ausgleichsentschädigung; Berechnungszeitraum für die durch die Reform des Strafvollzugsgesetzes gewährten ...

  • Judicialis

    StVollzG § 43; ; StVollzG § 43 Abs. 2; ; StVollzG § ... 43 Abs. 3; ; StVollzG § 43 Abs. 4; ; StVollzG § 43 Abs. 5; ; StVollzG § 43 Abs. 10 Nr. 1; ; StVollzG § 43 Abs. 11; ; StVollzG §§ 109 ff.; ; StVollzG § 200; ; SGB IV § 18

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 18; StVollzG § 43 Abs. 11
    Strafvollzug: Wirksamwerden der Neuregelung der Gefangenenentlohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - Vollz 199/04
  • OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 60/05

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 61
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 60/05
    Die Neuregelung ist die Reaktion des Gesetzgebers auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1998 (BVerfG NJW 1998, 3337).
  • BVerfG, 24.03.2002 - 2 BvR 2175/01

    Neuregelung der Gefangenenentlohnung verfassungskonform

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 60/05
    Diese Neuregelung genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1998 (BVerfG NJW 2002, 2023).
  • LG Frankfurt/Main, 09.03.2004 - 19 StVK 375/03
    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Vollz (Ws) 60/05
    Nach alledem hat der Antragsteller keine Ansprüche für die Zeit vor dem 1. Januar 2001 (so auch im Ergebnis Arloth/Lückemann, StVollzG, § 43 Rdnr. 30; a.A., allerdings ohne jegliche Begründung, LG Frankfurt, NStZ 2005, 55).
  • OLG Hamm, 20.07.2022 - 1 Vollz (Ws) 196/22

    Ausgleichsentschädigung; Inhaftierte lebenslänglich

    Der Senat hält insoweit an seiner bisherigen - zu § 43 Abs. 11 S. 3 StVollzG ergangenen - Rechtsprechung, die Berechnung der Zehnjahresfrist aus § 43 Abs. 11 S. 3 StVollzG beginne (erst) mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung, wobei erlittene Untersuchungshaft nicht auf die Zehnjahresfrist anzurechnen sei (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juni 2005 zu 1 Vollz(Ws) 60/05, juris), nicht weiter fest.

    Der für Rechtsbeschwerden in Strafvollzugssachen für Nordrhein-Westfalen landesweit zuständige Senat hat sich zu der Frage der Berechnung des Zehnjahresintervalls nach dem Inkrafttreten des § 34 Abs. 3 S. 4 StVollzG NRW noch nicht geäußert und hält darüber hinaus an seiner bisherigen - zu § 43 Abs. 11 S. 3 StVollzG ergangenen - Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juni 2005 zu 1 Vollz(Ws) 60/05, juris) nicht weiter fest, sondern schließt sich der von dem Kammergericht Berlin (vgl. z.B. Beschluss vom 01. Dezember 2005 zu 5 Ws 482/04 Vollz, juris) und insbesondere den Oberlandesgerichten Karlsruhe (vgl. z.B. Beschluss vom 25. Februar 2008 zu 1 Ws 262/07, BeckRS 2016, 16730), Rostock (vgl. z.B. Beschluss vom 23. Juli 2007 zu I Vollz(Ws) 1/06, juris) und Celle (vgl. z.B. Beschluss vom 24. September 2008 zu 1 Ws 467/08, juris) vertretenen (überwiegenden) Ansicht an, wie nachfolgend unter Ziff. 2. weiter ausgeführt wird.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 23. Juni 2005 zu 1 Vollz(Ws) 60/05 zu § 43 StVollzG - (allein) zur Genese der gesetzlichen Neuregelung ebenfalls in Übereinstimmung mit der weiteren obergerichtlichen Rechtsprechung - Folgendes ausgeführt (vgl. Senat, a.a.O., juris Rn. 11 ff.):.

  • OLG Celle, 24.09.2008 - 1 Ws 467/08

    Fristbeginn i.R.d. Berechnung der zehnjährigen Frist für das Gutschreiben von

    Der Entscheidung des OLG Hamm vom 23. Juni 2005 (NStZ 2006, 61) wird entnommen, die Frist von zehn Jahren beginne mit dem Inkrafttreten der Neuregelung des § 43 StVollzG am 1. Januar 2001.
  • OLG Celle, 24.09.2008 - 1 Ws 468/08

    Fristbeginn i.R.d. Berechnung der zehnjährigen Frist für das Gutschreiben von

    Der Entscheidung des OLG Hamm vom 23. Juni 2005 (NStZ 2006, 61) wird entnommen, die Frist von zehn Jahren beginne mit dem Inkrafttreten der Neuregelung des § 43 StVollzG am 1. Januar 2001.
  • OLG Celle, 24.09.2008 - 1 Ws 469/08

    Fristbeginn i.R.d. Berechnung der zehnjährigen Frist für das Gutschreiben von

    Der Entscheidung des OLG Hamm vom 23. Juni 2005 (NStZ 2006, 61) wird entnommen, die Frist von zehn Jahren beginne mit dem Inkrafttreten der Neuregelung des § 43 StVollzG am 1. Januar 2001.
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