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   OLG München, 02.09.2008 - 5St RR 160/08   

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https://dejure.org/2008,27912
OLG München, 02.09.2008 - 5St RR 160/08 (https://dejure.org/2008,27912)
OLG München, Entscheidung vom 02.09.2008 - 5St RR 160/08 (https://dejure.org/2008,27912)
OLG München, Entscheidung vom 02. September 2008 - 5St RR 160/08 (https://dejure.org/2008,27912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verletzung der Unterhaltspflicht: Feststellung der Unterhaltshöhe durch den Strafrichter; Mitteilung des notwendigen Eigenbedarfs im Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliche Anforderungen hinsichtlich der Feststellung von gesetzlichen Unterhaltspflichten durch den Strafrichter

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 212
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 04.05.2005 - 5St RR 11/05

    Erfordernis des Treffens tatsächlicher Feststellungen bei Veruteilung eines

    Auszug aus OLG München, 02.09.2008 - 5St RR 160/08
    8Neben zahlenmäßigen Angaben über tatsächliche oder mögliche Einkünfte und Verpflichtungen des Angeklagten muss im Urteil der notwendige Eigenbedarf mitgeteilt werden (OLG München, Beschluss vom 4.5.2005, Az: 5St RR 011/05 [nicht veröffentlicht] S. 3).
  • BayObLG, 26.06.2002 - 5St RR 167/02
    Auszug aus OLG München, 02.09.2008 - 5St RR 160/08
    Der Umstand, dass insoweit zivilgerichtliche Erkenntnisse existieren und der Angeklagte diese nicht erfüllt hat, erlaubt dem Strafrichter nicht den Schluss auf eine Unterhaltspflichtverletzung im Sinne des § 170 Abs. 1 StGB (BayObLG vom 26.6.2002 Az. 5St RR 167/02 zitiert nach juris, Rn. 21).
  • BayObLG, 22.08.2000 - 5St RR 236/00
    Auszug aus OLG München, 02.09.2008 - 5St RR 160/08
    Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des oder der Bedürftigen (§ 1610 Abs. 1 BGB), wobei für die Unterhaltsberechnung für Kinder Bedarfstabellen berücksichtigt werden können, die dann jedoch im Urteil angegeben werden müssen (BayObLG vom 22.8.2000 Az. 5St RR 236/00 zitiert nach juris, Rn. 6).
  • OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11

    Eigenständige Prüfung und Beurteilung des Bestehens einer gesetzlichen

    Die herangezogenen familiengerichtlichen Leitlinien und Tabellen hat der Strafrichter dabei in seinem Urteil anzugeben (OLG München NStZ 2009, 212 f.; OLG Koblenz a. a. O; siehe auch Lenckner/Bosch, in: Schönke/Schröder, § 170 Rn. 21).

    An eventuell vorhandene zivilgerichtliche Urteile über Bestehen und Höhe von Unterhalt oder an zwischen den Gläubiger und Schuldner geschlossene Vergleiche über Unterhaltsansprüche sind die Strafgerichte nicht gebunden (BayObLGSt 2002, 71; OLG München NStZ 2009, 212 f.; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.).

    Die vom Tatrichter für die Beurteilung des Bedarfs des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten herangezogenen Grundlagen müssen in einer Weise festgestellt und im Urteil dargelegt werden, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung der rechtlichen Wertung des Tatrichters ermöglicht (siebe OLG Hamm FamRZ 2007, 1199 f. m. w. N.; OLG München NStZ 2009, 212 f.; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.; Thüring. OLG StV 2005, 213; weit.

    Zu den festzustellenden und darzulegenden Beurteilungsgrundlagen bezüglich der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten gehören die Höhe der von ihm erzielten oder ggf. erzielbaren Einkünfte, die zu der Erzielung der (positiven) Einkünfte verbundenen Aufwendungen sowie regelmäßig die den Unterhaltsschuldner treffenden sonstigen Verpflichtungen, vor allem weitere Unterhaltsverpflichtungen sowie der Eigenbedarf des Verpflichteten (vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 342, 343; OLG München NStZ 2009, 212; OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 6; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.; Lenckner/Bosch, in: Schönke/Schröder, § 170 Rn. 22.).

  • OLG Hamm, 17.04.2012 - 3 RVs 24/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Unterhaltspflichtverletzung

    Dazu gehören in jedem Fall Angaben über Art und Höhe des Einkommens, abzugsfähige Steuern und Vorsorgeaufwendungen sowie berufsbedingte Aufwendungen, etwa durch Fahrtkosten, und das Bestehen etwaiger anderer vor- oder gleichrangiger Unterhaltsverpflichtungen, sowie schließlich der dem Pflichtigen zuzustehende Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt (vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 342; OLG München NStZ 2009, 212; Fischer, a.a.O., § 170 Rdnr. 8).

    3 BGB), gehören zum Gegenstand der Unterhaltsberechnung (vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 342; BayObLG NStZ 2009, 212).

  • OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10

    Strafurteil: Notwendiger Umfang tatrichterlicher Prüfungen zur Feststellung einer

    Hierbei darf er zwar - vorbehaltlich durch besondere Umstände bedingte Abweichungen - für die Unterhaltsberechnung für Kinder existierende Bedarfstabellen berücksichtigen, die dann jedoch im Urteil anzugeben sind (vgl. Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 170 Rdn 8; OLG München in NStZ 2009, 212; OLG Hamburg in StV 1989, 2006; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 170 Rdn 19 und 21).
  • OLG Saarbrücken, 03.12.2009 - Ss 104/09

    Anforderungen an die Feststellung der gesetzlichen Unterhaltspflicht im Rahmen

    Der Tatbestand des § 170 StGB setzt eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des bürgerlichen Rechts voraus, die der Strafrichter selbstständig und ohne Bindung an zivilrechtliche Entscheidungen zu prüfen hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 5 St RR 167/02, zitiert nach juris; OLG München, NStZ 2009, 212; OLG Hamm, NStZ 2008, 342; Thüring. OLG Beschluss vom 5. April 2006 - 1 Ss 36/06, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 1998 - 22 Ss 21/98 zu § 170 b StGB, zitiert nach juris; Fischer, StGB, 56. Auflage, § 170 Rn. 3; Schall in SK-StGB, § 170 Rn 21; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 27. Auflage, § 170 Rn. 13).
  • OLG Braunschweig, 15.08.2013 - 1 Ss 50/13

    Umfang der tatrichterlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen

    Die unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Lebensbedarfs des unterhaltsberechtigten Kindes erforderlichen Feststellungen zur Leistungsfähigkeit der Kindesmutter (vgl. hierzu OLG München NStZ 2009, 212 f, 213 [OLG München 02.09.2008 - 5 St RR 160/08]) fehlen ebenfalls.
  • LG Bielefeld, 10.11.2011 - 8 Qs 563/11

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers gem. § 140 Abs. 2

    Der Strafrichter hat ohne Bindung an vorliegende einschlägige zivilrechtliche Erkenntnisse die Unterhaltspflicht des Angeklagten, deren Verletzung ihm angelastet wird, der Höhe nach eigenverantwortlich festzustellen (vgl. OLG München, NStZ 2009, 212).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2019 - 4 Rv 26 Ss 1199/19

    Unterhaltspflichtverletzung, Leistungsfähigkeit, Grundsicherung

    Die Frage, ob ein potentieller Unterhaltsschuldner leistungsfähig ist, ist auch im Rahmen der Frage einer Strafbarkeit nach § 170 Abs. 1 StGB nach zivilrechtlichen Maßstäben (Ritscher in Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2017, § 170 Rn. 36) und ohne Bindung an zivil- bzw. familiengerichtliche Entscheidungen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 1 OLG 2 Ss 46/18, juris OLG München, Beschluss vom 2. September 2008 - 5St RR 160/08, juris; Münchener Kommentar, a.a.O., Rn. 31) zu beurteilen.
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