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   BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15   

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BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15 (https://dejure.org/2015,41878)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2015 - 1 StR 256/15 (https://dejure.org/2015,41878)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 1 StR 256/15 (https://dejure.org/2015,41878)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 AO; § 14 SchaumwZwStG; § 264 StPO
    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Schaumweinsteuer: Entstehen der Steuerschuld; Blankettvorschrift); Begriff der prozessualen Tat (eine Tat bei Verletzung unterschiedlicher, zeitlich auseinanderfallender Steuererklärungspflichten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 S 1 SchaumwZwStG vom 15.07.2009, § 7 Abs 1... S 2 SchaumwZwStG vom 15.07.2009, § 8 Abs 1 SchaumwZwStG vom 15.07.2009, § 11 Abs 1 Nr 1 SchaumwZwStG vom 15.07.2009, § 11 Abs 1 Nr 2 Buchst a SchaumwZwStG
    Hinterziehung von Schaumweinsteuer: Direkte Auslieferung von Schaumwein aus Italien an inländische Kunden eines deutschen Händlers ohne Lagerung des Schaumweins in einem Zwischenlager in Deutschland

  • IWW

    § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § ... 7 Abs. 1 Satz 1 SchaumwZwStG, § 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 SchaumwZwStG, § 7 Abs. 1 Satz 2 SchaumwZwStG, § 14 Abs. 4 Nr. 1 SchaumwZwStG, § 8 Abs. 1 SchaumwZwStG, § 15 Abs. 1 SchaumwZwStG, § 22 SchaumwZwStV, § 30 SchaumwZwStV, § 23 Abs. 7 SchaumwZwStV, § 21 Abs. 7 SchaumwZwStV, § 370 Abs. 4 AO, § 168 Satz 1 AO, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 11 Abs. 1 Nr. 1 SchaumwZwStG, § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a SchaumwZwStG, § 11 Abs. 4 Nr. 2 SchaumwZwStG, § 11 Abs. 4 Nr. 4 SchaumwZwStG, § 13 SchaumwZwStG, §§ 13, 14 SchaumwZwStG, § 13 Abs. 1 SchaumwZwStG, § 13 Abs. 1, 2 Nr. 4 SchaumwZwStG, Art. 20 Abs. 3 der Richtlinie 92/12/EWG, Art. 10 der Richtlinie 2008/118/EG, Richtlinie 92/12/EWG, § 13 Abs. 4 Satz 3 SchaumwZwStG, § 13 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 SchaumwZwStG, § 14 Abs. 4 Nr. 4 SchaumwZwStG, § 264 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Prüfung einer Verurteilung des Steuerschuldners wegen Steuerhinterziehung durch Abgabe unrichtiger Steueranmeldungen; Entstehung der Schaumweinsteuer durch Entziehung aus dem Steueraussetzungsverfahren und Überführung in den steuerrechtlich freien ...

  • rewis.io

    Hinterziehung von Schaumweinsteuer: Direkte Auslieferung von Schaumwein aus Italien an inländische Kunden eines deutschen Händlers ohne Lagerung des Schaumweins in einem Zwischenlager in Deutschland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Prüfung einer Verurteilung des Steuerschuldners wegen Steuerhinterziehung durch Abgabe unrichtiger Steueranmeldungen; Entstehung der Schaumweinsteuer durch Entziehung aus dem Steueraussetzungsverfahren und Überführung in den steuerrechtlich freien ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung durch aktives Tun oder durch Unterlassen? - und die Anklageschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sekt aus Italien - und seine unmittelbare Lieferung an Großkunden.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 296
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15
    Denn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat bei Vorliegen besonderer rechtlicher Verknüpfungen auch im Steuerstrafrecht trotz zeitlichen Auseinanderfallens der Verletzung unterschiedlicher steuerlicher Erklärungspflichten eine Tat im prozessualen Sinn angenommen (BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 362 ff.; BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, wistra 2008, 22).
  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

    Auszug aus BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15
    Denn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat bei Vorliegen besonderer rechtlicher Verknüpfungen auch im Steuerstrafrecht trotz zeitlichen Auseinanderfallens der Verletzung unterschiedlicher steuerlicher Erklärungspflichten eine Tat im prozessualen Sinn angenommen (BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 362 ff.; BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, wistra 2008, 22).
  • BGH, 18.12.2012 - 1 StR 415/12

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Bestimmtheit der Weisung:

    Auszug aus BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15
    Maßgeblich sind insoweit die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 mwN).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08

    Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen

    Auszug aus BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15
    cc) Soweit im Steuerstrafrecht der Umfang und die Reichweite der prozessualen Tat neben der einschlägigen Blankettvorschrift maßgeblich durch die sie ausfüllenden Normen des Steuerrechts bestimmt wird (zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2013 - 1 StR 374/13, NStZ 2014, 102 mwN und vom 27. Mai 2009 - 1 StR 665/08, NStZ-RR 2009, 340, 341 mwN), führt dies im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 374/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15
    cc) Soweit im Steuerstrafrecht der Umfang und die Reichweite der prozessualen Tat neben der einschlägigen Blankettvorschrift maßgeblich durch die sie ausfüllenden Normen des Steuerrechts bestimmt wird (zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2013 - 1 StR 374/13, NStZ 2014, 102 mwN und vom 27. Mai 2009 - 1 StR 665/08, NStZ-RR 2009, 340, 341 mwN), führt dies im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.
  • BFH, 30.11.2004 - VII R 25/01

    Zuwiderhandlung im Verfahren unter Steueraussetzung; Nichteintreffen der

    Auszug aus BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15
    Treffen in diesen Fällen dagegen die Schaumweine nicht an ihrem Bestimmungort ein, gilt nach alter Rechtslage die Unregelmäßigkeit mit der Folge der Steuerentstehung als im Abgangsmitgliedstaat eingetreten, wenn nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist der Nachweis über die ordnungsgemäße Beendigung des Verfahrens oder den Ort, an dem die Unregelmäßigkeit tatsächlich eingetreten ist, erbracht wird (vgl. Art. 20 Abs. 3 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchssteuerpflichtiger Waren (ABl. Nr. L 76 S. 1, ber. ABl. 1995 Nr. L 17 S. 20); vgl. zum BranntwMonG BFH, Urteil vom 30. November 2004 - VII R 25/01, BFHE 208, 334; Beschluss vom 12. Oktober 2006 - VII B 302/05).
  • BFH, 22.08.2013 - VII R 20/12

    Zu den Folgen eines nicht ordnungsgemäß erledigten

    Auszug aus BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15
    Dafür ist ausreichend, dass die H. KG als Empfängerin objektiv als Inhaberin eines Steuerlagers zum Bezug des Schaumweins unter Steueraussetzung berechtigt war, unabhängig davon, ob das Verfahren im Weiteren ordnungsgemäß durchgeführt wird (vgl. BFH, Beschluss vom 22. August 2013 - VII R 20/12, ZfZ 2013, 333 mwN).
  • BFH, 12.10.2006 - VII B 302/05

    Branntweinsteuer; Anwendungsbereich von Art. 20 Abs. 3 der System-Richtlinie

    Auszug aus BGH, 09.12.2015 - 1 StR 256/15
    Treffen in diesen Fällen dagegen die Schaumweine nicht an ihrem Bestimmungort ein, gilt nach alter Rechtslage die Unregelmäßigkeit mit der Folge der Steuerentstehung als im Abgangsmitgliedstaat eingetreten, wenn nicht innerhalb einer vorgegebenen Frist der Nachweis über die ordnungsgemäße Beendigung des Verfahrens oder den Ort, an dem die Unregelmäßigkeit tatsächlich eingetreten ist, erbracht wird (vgl. Art. 20 Abs. 3 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchssteuerpflichtiger Waren (ABl. Nr. L 76 S. 1, ber. ABl. 1995 Nr. L 17 S. 20); vgl. zum BranntwMonG BFH, Urteil vom 30. November 2004 - VII R 25/01, BFHE 208, 334; Beschluss vom 12. Oktober 2006 - VII B 302/05).
  • BGH, 23.08.2017 - 1 StR 173/17

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Kraftfahrzeugsteuer bei widerrechtlicher

    Da damit auch nur dieser Lebenssachverhalt der Kognitionspflicht des Gerichts unterworfen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 StR 256/15, NStZ 2016, 296 mwN), war für die vom Generalbundesanwalt beantragte Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO schon deswegen kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 447/85; NJW 1986, 1116: Verfahrensweise nach § 154a Abs. 2 StPO).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 496/16

    BGH hebt Verurteilung zweier Angeklagter wegen Körperverletzung mit Todesfolge

    Die Anklage lässt aber eindeutig erkennen, dass der geschichtliche Lebensvorgang im Sinne des § 264 StPO, einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die sich im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld zum Tod des Jungen in der Wohnung der Angeklagten abgespielt haben und die geeignet sind, das Tun der Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen, der gerichtlichen Kognitionspflicht unterworfen werden sollte (vgl. zum prozessualen Tatbegriff nur BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12, BGHSt 58, 72 mwN; Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 StR 256/15, NStZ 2016, 296; Urteil vom 17. August 2017 - 4 StR 127/17, NStZ-RR 2017, 352).
  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 273/15

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Körperschaftssteuer: verdeckte

    Denn Tat in diesem Sinne ist der vom Eröffnungsbeschluss betroffene geschichtliche Lebensvorgang einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, NStZ 2008, 411, 412; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 StR 256/15 Rn. 23).
  • BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17

    Begriff der prozessualen Tat (Steuerstrafrecht: regelmäßig keine prozessuale Tat

    Maßgeblich sind insoweit die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 StR 256/15, NStZ 2016, 296, 298 mwN).

    Ebenso fehlt es vorliegend an "besonderen rechtlichen Verknüpfungen' die - unter Modifikation des sonst für die prozessuale Tatidentität Maßgeblichen - ausnahmsweise zeitlich auseinanderfallende Verletzungen unterschiedlicher steuerlicher Erklärungspflichten zu einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinne verbinden können (dazu BGH aaO NStZ 2016, 296, 298 f.).

  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 213/19

    Umsatzsteuerhinterziehung (Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat der

    Nach dem Anklagevorwurf ist Gegenstand der prozessualen Tat (§ 264 Abs. 1 StPO) allein die Abgabe unrichtiger Umsatzsteuererklärungen (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) gegenüber dem Finanzamt H. -H. Soweit der Angeklagte es unterlassen hat (§ 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 AO), in einem anderen Mitgliedstaat, in dem die Lieferschwelle des § 3c Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 2 UStG überschritten wurde, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, wäre eine solche Unterlassungshandlung ein weiterer Gesetzesverstoß, der wegen des unterschiedlichen Erklärungsadressaten nicht von dem vorliegenden Verfahrensgegenstand umfasst ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 1 StR 256/15 Rn. 27 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 15.10.2018 - 2 KLs 11/18

    Theo Zwanziger

    Eine Tat im prozessualen Sinne gemäß § 264 StPO ist der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, einschließlich aller damit zusammenhängenden oder darauf bezogenen Vorkommnisse und tatsächlichen Umstände, die geeignet sind, das in diesen Bereich fallende Tun des Angeklagten unter irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt als strafbar erscheinen zu lassen (vgl. etwa BGH vom 09.12.2015 - 1 StR 256/15).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 S 846/17

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Streitwertfestsetzung; Anzahl der Waffen;

    Zu dem von der Anklage und dem darauf bezogenen Eröffnungsbeschluss erfassten einheitlichen geschichtlichen Vorgang gehört dementsprechend alles, was mit diesem nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet (BGH, Beschl. v. 09.12.2015 - 1 StR 256/15 - NStZ 2016, 299 m.w.N.).
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