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OLG Stuttgart, 05.07.1988 - 3 Ws 121/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 172 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Fernmündliche Einlegung; Urkundsbeamter der Geschäftsstelle; Niederschrift
Papierfundstellen
- MDR 1988, 989
- NStZ 1989, 42
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.1979 - 1 StR 164/79
Zur Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid per Telefon
Auszug aus OLG Stuttgart, 05.07.1988 - 3 Ws 121/88
Insoweit hat der BGH bereits grundlegend entschieden, daß dieser Rechtsbehelf fernmündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde eingelegt werden kann (BGHSt 29, 173 [hier: IV (468) 125 c]).Mit dem form- und fristgerechten Rechtsbehelf des Bußgeldverfahrens bewirkt der Betroff. den Übergang der Sache aus dem Bereich der Verwaltung an den Richter und somit den Eintritt einer Prozeßlage, die das bisherige Verfahren als bloßes Vorverfahren erscheinen läßt (BGHSt 29, 173, 175, 176).