Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 553/95 - 248   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3207
OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 553/95 - 248 (https://dejure.org/1996,3207)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.1996 - Ss 553/95 - 248 (https://dejure.org/1996,3207)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - Ss 553/95 - 248 (https://dejure.org/1996,3207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 175
  • StV 1996, 369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 553/95
    Die Wahlmöglichkeit zwischen Berufung und Sprungrevision wird aber dem Beschwerdeführer deshalb offen gelassen, weil vor Kenntnis des schriftlichen Urteils, allein aufgrund der Hauptverhandlung und der mündlichen Urteilsbegründung, die Entscheidung, welches Rechtsmittel angebracht ist, meist unmöglich sein wird (vgl. BGHSt 5, 338, 339; 33, 183, 188).

    An einer vor Beginn der Revisionsbegründungsfrist abgegebenen Erklärung ist der Anfechtungsberechtigte nicht festzuhalten, sondern ihm - auch wenn er sich zunächst für eine Rechtsmittelart entschieden hatte - der Übergang zur anderen zu ermöglichen (vgl. BGHSt 33, 183, 188).

  • BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 553/95
    Dem hält das OLG Celle (NJW 1982, 397) entgegen, seit der Entscheidung des BGH vom 20. November 1953 (BGHSt 5, 338 ff. = NJW 1954, 687) sei allgemein anerkannt, daß ein bei der Einlegung als Berufung bezeichnetes Rechtsmittel innerhalb der für die Revisionsbegründung vorgesehenen gesetzlichen Frist nachträglich als Revision bezeichnet werden könne.

    Die Wahlmöglichkeit zwischen Berufung und Sprungrevision wird aber dem Beschwerdeführer deshalb offen gelassen, weil vor Kenntnis des schriftlichen Urteils, allein aufgrund der Hauptverhandlung und der mündlichen Urteilsbegründung, die Entscheidung, welches Rechtsmittel angebracht ist, meist unmöglich sein wird (vgl. BGHSt 5, 338, 339; 33, 183, 188).

  • BGH, 15.01.1960 - 1 StR 627/59
    Auszug aus OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 553/95
    Zwar ist nach herrschender Meinung dann, wenn der Rechtsmittelführer das zunächst unbestimmt eingelegte Rechtsmittel später während der Rechtsmittelbegründungsfrist eindeutig bezeichnet hat, dieser an die nunmehr getroffene Wahl gebunden, ein nochmaliger Wechsel des Rechtsmittels also nicht mehr möglich (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 335 Rdnr. 12; KK-Pikart, StPO, 3. Aufl., § 335 Rdnr. 5; siehe auch BGHSt 13, 388, 392, der insoweit ausführt, daß dann, wenn der Beschwerdeführer aus freiem Entschluß von seinem Wahlrecht endgültig Gebrauch gemacht habe, es die Rechtssicherheit gebiete, ihm einen späteren "Übergang" zur Berufung zu versagen).
  • BGH, 27.11.1991 - 3 StR 157/91

    Urteilsinhalt bei Tatbestandserfüllung durch zahlreiche Taten

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 553/95
    Die einzelnen Vorgänge lassen sich weder nach Zeit (vgl. BGH NStZ 1992, 602, 603) noch aber nach den betroffenen Personen unterscheiden.
  • BGH, 18.12.1985 - 2 StR 619/85

    Anordnung der Zustellung eines Urteils an die Staatsanwaltschaft - Nicht auf

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 553/95
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den anderen Entscheidungen zugrunde liegenden Fällen zum einen dadurch, daß bei der Spezifizierung des Rechtsmittels als Berufung die Revisionsbegründungsfrist noch nicht begonnen hatte, da die Zustellung an Rechtsanwältin K. nicht auf Anordnung des Vorsitzenden erfolgt war (vgl. BGH NStZ 1986, 230).
  • OLG Celle, 02.04.1981 - 1 Ss 148/81
    Auszug aus OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 553/95
    Dem hält das OLG Celle (NJW 1982, 397) entgegen, seit der Entscheidung des BGH vom 20. November 1953 (BGHSt 5, 338 ff. = NJW 1954, 687) sei allgemein anerkannt, daß ein bei der Einlegung als Berufung bezeichnetes Rechtsmittel innerhalb der für die Revisionsbegründung vorgesehenen gesetzlichen Frist nachträglich als Revision bezeichnet werden könne.
  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 249/03

    Sprungrevision (Berufungseinlegung innerhalb der Einlegungsfrist: möglicher

    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung aber durch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 20. November 1953 (BGHSt 5, 338 ff.), 19. März 1974 (BGHSt 25, 321 ff.), 19. April 1985 (BGHSt 33, 183 ff.) und vom 25. Januar 1995 (BGHSt 40, 395 ff.) sowie durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Juni 1989 (BayObLGE 1989, 107) und des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Januar 1996 (NStZ-RR 1996, 175) gehindert.
  • OLG Köln, 09.06.2004 - Ss 224/04

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung; Nichterkennbarkeit des zugrundegelegten

    Dieses Wahlrecht verliert er nicht deshalb, weil er bereits vorher das Rechtsmittel anders bezeichnet hat (vgl. BGH NJW 2004, 789; SenE v. 16.01.1996 -Ss 553/95- = NStZ-RR 1996, 175; SenE v. 19.09.2003 -Ss 381/03-; Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. § 335 Rn 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht