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   LG Saarbrücken, 30.05.2001 - 8 Qs 194/00   

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https://dejure.org/2001,15931
LG Saarbrücken, 30.05.2001 - 8 Qs 194/00 (https://dejure.org/2001,15931)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.05.2001 - 8 Qs 194/00 (https://dejure.org/2001,15931)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 8 Qs 194/00 (https://dejure.org/2001,15931)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO §§ 464b 472
    Keine Korrekturmöglichkeit für fehlerhafte Grundentscheidung über Auslagen des Nebenklägers im Kostenfestsetzungsverfahren

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 383
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bremen, 16.02.2015 - 1 Ws 1/15

    Gültigkeit einer gesetzeswidrigen Kostengrundentscheidung über die notwendigen

    Dies soll selbst dann gelten, wenn sie eine dem geltenden Recht unbekannte und von vornherein unzulässige Rechtsfolge ausspricht, fehlerhaft, oder sogar grob gesetzwidrig ist (LG Koblenz, Beschluss vom 24.09.2010 - 4 Qs 56/10 -, juris Rn. 14; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.02.2003 - 1 Ws 55/03 -, NZV 2003, 436; LG Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2001 - 8 Qs 194/00 -, NStZ-RR 2001, 383, 384; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, aaO, § 464 Rn. 29; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 464b Rn. 1; Gieg, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, aaO, § 464b Rn. 2).
  • LG Koblenz, 24.09.2010 - 4 Qs 56/10

    Bindung eines Rechtspflegers an eine bestandskräftige und fehlerhafte und grob

    Lediglich dann, wenn die Kostengrundentscheidung nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nichtig ist, wenn nämlich die Anerkennung der Gültigkeit wegen des Ausmaßes und des Gewichts der Fehlerhaftigkeit für alle billig und gerecht Denkenden geradezu unerträglich wäre, die Entscheidung im Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien unserer rechtstaatlichen Ordnung krass widerspräche, kann die Kostengrundentscheidung unbeachtlich sein (Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 30.05.2001 - 8 Qs 194/00 -, Meyer-Goßner a.a.O., § 464b Rdnr. 1).
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