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   OLG Saarbrücken, 29.01.2004 - 1 Ws 239/03   

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https://dejure.org/2004,15725
OLG Saarbrücken, 29.01.2004 - 1 Ws 239/03 (https://dejure.org/2004,15725)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.01.2004 - 1 Ws 239/03 (https://dejure.org/2004,15725)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 1 Ws 239/03 (https://dejure.org/2004,15725)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    IRG § 54 Abs. 1
    Umwandlung einer in Österreich wegen Mordes verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 216
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • LG Krefeld, 14.08.2017 - 21 StVK 218/16

    Hartmut Hopp: Früherer Arzt der Colonia Dignidad muss in Deutschland in Haft

    Bei der Umwandlungsentscheidung ist das im Inland mit der Sache befasste Gericht an die tatsächlichen Feststellungen gebunden, die sich - ausdrücklich oder stillschweigend - aus dem im Urteilsstaat ergangenen Urteil ergeben (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 29.01.2004 - 1 Ws 239/03 -, Rn. 27 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 Ws 367/07 -, Rn. 26, juris; Schomburg/Hackner in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner: Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Auflage 2012, § 54, Rn. 4 f.m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.05.2009 - 2 Ws 125/09

    Auslieferung, Hindernis, Vollstreckungshilfe, Haftentlassung, Zeitpunkt

    Dabei sind Strafrahmenverschiebungen des deutschen Rechts, wie zum Beispiel Qualifikations- oder Privilegierungstatbestände, Regelbeispiele und zwingende Milderungsgründe nach § 49 StGB zu berücksichtigen, soweit danach keine eigene Strafzumessungsentscheidung zu treffen ist ( OLG Celle, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 Ws 367/07 -, zitiert nach juris Rn. 26; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216, 217).

    Dabei ist aber gerade nicht zu prüfen, ob der Verurteilte nach deutschem Recht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden wäre, da eine Anpassung des Strafmaßes nach deutschem Strafzumessungsrecht nicht in Betracht kommt ( OLG Köln, NStZ 2008, 641, 642; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216, 217; KG Berlin, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 1 AR 134/02; 5 Ws 80/02 -, zitiert nach juris Tenor; KG Berlin, NStZ 1995, 415, 416).

    Vielmehr muss anhand des festgestellten Sachverhaltes - wobei der Tatort als im Inland gelegen angesehen wird ( OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216, 217) - geprüft werden, ob die jeweiligen besonderen Voraussetzungen der lebenslangen Freiheitsstrafe nach deutschem Strafrecht verwirklicht sind, zum Beispiel Mordmerkmale im Sinne des § 211 StGB oder ein besonders schwerer Fall des Totschlags im Sinne des § 212 Abs. 2 StGB ( OLG Celle, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 Ws 367/07 -, zitiert nach juris Rn. 28).

    Dem steht auch nicht der Beschluss des OLG Saarbrücken vom 29. Januar 2004 (1 Ws 239/04, NStZ-RR 2004, 216 - 218) entgegen.

  • OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07

    Keine Übernahme der Vollstreckung durch niederländisches Justizministerium im

    Das gilt auch im Hinblick auf die Höhe der umzuwandelnden Strafe - Todesstrafe bzw. lebenslange Gefängnisstrafe - , weil das Umwandlungsverfahren weder ein eigenes, durch die Übernahme des ausländischen Schuldspruchs modifiziertes Strafverfahren darstellt, noch eine eigene Strafzumessung oder Anpassung des Strafmaßes nach deutschem Strafzumessungsrecht zu erfolgen hat (vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, S. 216).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2010 - 1 Ws 19/10

    Exequaturverfahren: Vollstreckung einer in Polen verhängten Freiheitsstrafe in

    Eine eigene Strafzumessung findet bei der Umwandlungsentscheidung daher nicht statt (vgl. Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, § 54 IRG Rn. 1; KG NStZ 1995, 415; OLG München, NStZ 1995, 207; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 216).
  • OLG Saarbrücken, 16.06.2008 - 1 Ws 46/08

    Exequaturverfahren: Voraussetzungen der Umwandlung eines auf Freiheitsstrafe

    Eine eigene Strafzumessung findet bei der Umwandlungsentscheidung daher nicht statt (vgl. Schomburg/Lagodny, a.a.O., § 54 IRG Rn. 1; Grützner/Pütz-Vogler § 54 IRG Rn. 1; KG NStZ 1995, 415; OLG München, NStZ 1995, 207; Senat NStZ-RR 2004, 216).
  • OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10

    Prüfungsmaßstäbe im Exequaturverfahren: Vollstreckung einer gegen einen deutschen

    Auch eigene Strafzumessungserwägungen nach den Maßstäben innerstaatlichen Rechts haben zu unterbleiben (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 216; KG, Beschl. vom 27. Februar 2002 - 5 Ws 80/02).
  • KG, 16.07.2007 - 5 Ws 53/06

    Internationale Rechtshilfe: Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen für die

    Die Übernahme der Vollstreckung begründet keine Befugnis des deutschen Gerichts, das der Vollstreckung zugrunde liegende ausländische Erkenntnis zu ändern (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O., OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 216; zu diesen Grundsätzen insgesamt: Senat NStZ 1995, 415 und seine vorgenannten Beschlüsse).
  • OLG Zweibrücken, 16.05.2017 - 1 Ws 115/17

    Vollstreckung einer in Spanien verhängten Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik

    Eine solche wäre im Exequatur-Verfahren ohnehin nicht zulässig (OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2010 - 1 Ws 19/10, BeckRS 2010, 12603; OLG Schleswig, NStZ 2004, 406 [407]; OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2004, 216 [217]; OLG München, NStZ 1995, 207; vgl. auch OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 241 [242], welches jedoch trotz Annahme einer Umwandlung auf die Vorgaben des Fortsetzungsverfahrens nach Art. 10 ÜberstÜbk zurückgreift).
  • OLG Celle, 18.10.2007 - 1 Ws 367/07

    Vollstreckbarkeit einer im Ausland verhängten, langjährigen Freiheitsstrafe;

    Da das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe nach § 38 Abs. 2 StGB 15 Jahre beträgt, kann die durch das ausländische Erkenntnis vorliegend verhängte höhere Freiheitsstrafe nur dann für vollstreckbar erklärt werden, wenn das deutsche Recht für die abgeurteilte Tat lebenslange Freiheitsstrafe (§ 38 Abs. 1 StGB) androht (vgl. KG NStZ 1995, 415; OLG München StV 1997, 372; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 216; Grotz in Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., IRG § 54 Rdnr. 10).
  • KG, 16.07.2015 - 4 Ws 61/15

    Überstellung eines deutsch-türkischen Straftäters aus Polen in die Bundesrepublik

    Hierbei ist u.a. auch die Möglichkeit eines besonders schweren Falles, hier des Totschlags im besonders schweren Fall gemäß § 212 Abs. 2 StGB, auf den auch die Strafvollstreckungskammer in aller Kürze Bezug genommen hat (BA S. 10), zu beachten (vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2004, 216; OLG Celle StV 2008, 652; s. auch KG aaO).
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