Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 13.12.2007

Rechtsprechung
   OLG München, 13.11.2007 - 1 Ws 986/07   

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https://dejure.org/2007,6008
OLG München, 13.11.2007 - 1 Ws 986/07 (https://dejure.org/2007,6008)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.2007 - 1 Ws 986/07 (https://dejure.org/2007,6008)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 2007 - 1 Ws 986/07 (https://dejure.org/2007,6008)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Vorbem. 4 Abs. 3 VV RVG
    Geplatzter Termin; Begriff des "Erscheinens"; kröperliche Anwesenheit im Gerichtsgebäude

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Terminsgebühr für einen nicht am Gerichtsort ansässigen Pflichtverteidiger; Entstehung einer Terminsgebühr trotz Aufhebung des Termins nach Reiseantritt des Verteidigers; Bestimmung des Zeitpunkts für das Entstehen einer Terminsgebühr

  • Burhoff online

    Geplatzter Termin; Begriff des Erscheinens; körperliche Anwesenheit im Gerichtsgebäude;

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwaltsvergütung: Entschädigung für einen geplatzten Termin, Begriff des Erscheinens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrecht - Terminsgebühr für sog. "geplatzten Termin"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1607 (Ls.)
  • NStZ-RR 2008, 159
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG München, 04.08.2014 - 6 St (K) 22/14

    Anreise eines auswärtigen Rechtsanwalts zu mehreren nacheinander terminierten

    Zu einem Termin erscheint ein Rechtsanwalt, wenn er im Gerichtsgebäude mit dem Ziel der Teilnahme an dem Gerichtstermin körperlich anwesend ist (Senat, Beschluss vom 14.3.2014, 6 St (k) 5/14; Beschluss vom 19.7.2013, 6 St (k) 15/13; OLG München, NStZ-RR 2008, 159 ).

    4 Abs. 3 Satz 2 VV RVG ist eine Ausnahmeregelung (OLG München, NStZ-RR 2008, 159 ), die eng auszulegen ist.

    Wollte man bereits die Anreise zu einem Gerichtstermin für ein Erscheinen im Sinne der Vorschrift ausreichen lassen, führte dies zu erheblichen Abgrenzungsproblemen (dazu OLG München, NStZ-RR 2008, 159, 160).

    Der Vergütungsanspruch nach dem RVG muss sich an den tatsächlichen Gegebenheiten orientieren, hypothetische Geschehensabläufe dürfen für die Frage des Vergütungsanspruchs keine Rolle spielen (OLG München NStZ-RR 2008, 159 ).

  • OLG München, 23.04.2018 - 6 St (K) 12/18

    Terminsgebühr für einen sog. geplatzten Termin

    Zu einem Termin erscheint ein Rechtsanwalt, wenn er im Gerichtsgebäude mit dem Ziel der Teilnahme an dem Gerichtstermin körperlich anwesend ist (Senat, Beschluss vom 14.3.2014, 6 St (k) 5/14; Beschluss vom 19.7.2013, 6 st (k) 15/13; OLG München, NStZ-RR 2008, 159).

    4 Abs. 3 Satz 2 VV RVG ist eine Ausnahmeregelung (OLG München, NStZ-RR 2008, 159), die eng auszulegen ist.

    Wollte man bereits die Anreise zu einem Gerichtstermin für ein Erscheinen im Sinne der Vorschrift ausreichen lassen, führte dies zu erheblichen Abgrenzungsproblemen (dazu OLG München, NStZ-RR 2008, 159, 160).

  • LG Magdeburg, 15.04.2020 - 21 Ks 5/19

    Möglichkeit einer Terminsgebühr für einen sogenannten "geplatzten Termin"

    Die Kammer folgt insoweit nicht der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, das eine solche erweiternde Auslegung ablehnt (vgl. nur OLG München, Beschl. v. 23.04.2018, Az. 6 St (K) 12/18; Beschl. v. 04.08.2014, Az. 6 St (K) 22/14; Beschl. v. 13.11.2007, Az. 1 Ws 986/07 ), denn diese Rechtsprechung vermag nicht zu überzeugen.

    Diesen Wertungswiderspruch könnte man alleine dadurch vermeiden, dass man - wie es das Oberlandesgericht München, ohne dies so klar auszusprechen, wohl vertreten will (vgl. Beschl. v. 23.04.2007, Az. 1 Ws 986/07, juris Rn. 21 a.E.) - jede Kenntniserlangung des Rechtsanwalts vor Erreichen des Gerichtsgebäudes als rechtzeitig im Sinne der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 3 VV-RVG ansehen und damit auch dem im Gericht erschienenen Rechtsanwalt die Terminsgebühr ungeachtet des Zeitpunktes seiner Kenntniserlangung stets versagen würde.

    ff) Auch der Hinweis des Oberlandesgerichts München (Beschl. v. 13.11.2007, Az. 1 Ws 986/07, juris Rn. 19 a.E.) darauf, dass die Geschäftsreise von der Verfahrensgebühr umfasst und zuzüglich des Abwesenheitsgeldes und der Reisekosten mit dieser abgegolten sei, geht für den beigeordneten Rechtsanwalt - da insoweit keine Rahmengebühren bestehen, die eine Berücksichtigung des zusätzlichen Aufwands zuließen - und ebenso für den Terminsvertreter, der eine Geschäftsgebühr nicht geltend machen kann, ins Leere.

  • OLG Koblenz, 21.12.2016 - 1 AR 105/16

    Höhe der Pauschgebühr in einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren

    OLG München, NStZ-RR 2008, 159 .
  • LSG Bayern, 08.03.2016 - L 15 SF 209/15

    Keine Entschädigung bei einem pannenbedingten Nichterscheinen bei Gericht

    Nur dann, wenn es aus einem in der Sphäre des Gerichts liegenden Grund nicht zu dem Erscheinen im gerichtlich angeordneten Termin gekommen ist, wird aufgrund des Grundsatzes von Treu und Glauben eine Entschädigung gleichwohl zuzusprechen sein (vgl. Hartmann, a. a. O. § 1, Rdnrn. 11, 44; zum RVG: OLG München, Beschluss vom 13.11.2007, Az.: 1 Ws 986/07).
  • LSG Bayern, 10.03.2016 - L 15 RF 3/16

    Keine Entschädigung bei Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung wegen eines

    Nur dann, wenn es aus einem in der Sphäre des Gerichts liegenden Grund nicht zu dem Erscheinen im gerichtlich angeordneten Termin gekommen ist, wird aufgrund des Grundsatzes von Treu und Glauben eine Entschädigung gleichwohl zuzusprechen sein (vgl. Hartmann, a. a. O., § 1, Rdnrn. 11, 44; zum RVG: OLG B-Stadt, Beschluss vom 13.11.2007, Az.: 1 Ws 986/07).".
  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22

    Voraussetzungen des Anwaltshonorars im Adhäsionsverfahren Vergütung des

    Die von der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang vorgenommene enge Auslegung dahingehend, dass ein Rechtsanwalt nur dann zu einem anberaumten Termin erschienen ist, wenn er im Gerichtsgebäude körperlich anwesend ist, greift nach Ansicht des Senats zu kurz (a.A. OLG München, Beschluss vom 23. April 2007 - 1 Ws 986/07 - Beschluss vom 23. April 2018 - 6 St K 12/18 - Beschluss vom 04. August 2014 - 6 St K 22/14 - Beschluss vom 15. September 2014 - 6 St K 24/14 - OLG Naumburg, Beschluss vom 12. August 2020 - 1 Ws (s) 154/20 -).
  • OLG Naumburg, 12.08.2020 - 1 Ws (s) 154/20

    Rechtsanwaltsvergütung in Strafsachen: Entstehen der Terminsgebühr für sog.

    Wollte man bereits die Anreise zu einem Gerichtstermin für ein Erscheinen im Sinne der Vorschrift ausreichen lassen, würde dies zu erheblichen Abgrenzungsproblemen führen, vgl. OLG München, Beschluss vom 13. November 2007, Az.: 1 Ws 986/07, und Beschluss vom 23. April 2018, Az.: 6 St (K) 12/18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 2011, Az.: 2 Ws 135/11, zitiert nach juris.
  • LG Potsdam, 30.04.2015 - 24 Qs 7/15

    Strafverteidigergebühren in der Berufung: Terminsgebühr für den

    Im Sinne der vorstehenden Regelung zum Termin erschienen ist nämlich nur derjenige Rechtsanwalt, der als Verteidiger im Gerichtsgebäude mit dem Ziel der Teilnahme an der Hauptverhandlung körperlich anwesend ist (OLG München, NStZ-RR 2008, 159).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 2 Ws 135/11

    Keine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 4108 bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber die hier gegebene Konstellation anders hätte regeln können, ohne dass erhebliche neue Auslegungsschwierigkeiten entstünden (vgl. zu dieser Problematik OLG München, Beschluss vom 13. November 2007, 1 Ws 986/07 - Juris).
  • LG Marburg, 16.08.2011 - 4 Qs 56/11

    Anforderungen an das Fälligwerden einer Terminsgebühr im strafgerichtlichen

  • LG Bochum, 19.06.2012 - 1 Qs 29/12

    Einzelrichterzuständigkeit in Beschwerdesachen gegen die Kostenfestsetzung nach §

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16

    Höhe der Pauschgebühr in einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren

  • OLG Koblenz, 19.12.2019 - 1 AR 97/19

    Pauschgebühr, Wahlanwaltshöchstgebühr, ausgefallene Termine, Übergangsgeld

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ws 688/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13254
OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ws 688/07 (https://dejure.org/2007,13254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2007 - 3 Ws 688/07 (https://dejure.org/2007,13254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 3 Ws 688/07 (https://dejure.org/2007,13254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erteilung von Geldauflagen bei bedingter Entlassung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB §§ 57 Abs. 3; 56b Abs. 2 Nr. 4
    Erteilung von Geldauflagen bei bedingter Entlassung

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Geldauflage bei einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Verbleib der Tatbeute bei dem Schädiger; Hinreichende Berücksichtigung des Genugtuungsinteresses der Geschädigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 159 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 04.07.1989 - 1 Ws 195/89
    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ws 688/07
    Andererseits war aber auch zu berücksichtigen, dass der Auflage die Funktion zukommen soll, den Verurteilten nach seiner Entlassung noch über eine gewisse Zeit nachdrücklich daran zu erinnern, dass die Vollstreckung nur ausgesetzt ist und er eine Zeit der Erprobung durchmacht (OLG Celle NStZ 1990, 148).
  • OLG Hamm, 17.03.1998 - 3 Ws 111/98

    Ablehnung der bedingten Entlassung, Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ws 688/07
    Hierbei bedarf es einer Abwägung zwischen dem Resozialisierungsinteresse des Verurteilten und dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit, bei der auch das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts für die Bestimmung des Maßes der noch hinnehmbaren Rückfallgefahr eine Rolle spielt (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 17.03.1998 - 3 Ws 111/98).
  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 153/98

    Haftung des Notars wegen Verletzung eines Treuhandauftrages

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ws 688/07
    Eine Gewissheit zukünftiger Straffreiheit ist nicht erforderlich, ein vertretbares Restrisiko kann verbleiben (OLG Hamm NJW 2000, 2453, 2454), die zukünftiger Straffreiheit muss lediglich wahrscheinlich sein (OLG Koblenz NJW 2000, 734, 735).
  • OLG Frankfurt, 10.12.1997 - 3 Ws 973/97
    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2007 - 3 Ws 688/07
    Dem durch die vorzeitige Entlassung möglicherweise nicht hinreichend Genüge getragenen Genugtuungsinteresse kann dann durch die Erteilung von Auflagen Rechnung getragen werden (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 126, 127).
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ws 279/09

    Rückfallprognose; Tatleugnung

    Eine Gewissheit zukünftiger Straffreiheit ist nicht erforderlich, ein vertretbares Restrisiko kann verbleiben, es muss nur die nahe liegende Chance zukünftiger Straffreiheit i. S. einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit hierfür bestehen (OLG Hamm Beschl. v. 13.12.2007 - 3 Ws 688/07 = BeckRS 2008, 00858; Hubrach in: Leipziger Kommentar StGB 12. Aufl. § 57 Rdn. 10, jew. m.w.N.).
  • OLG Dresden, 23.07.2009 - 2 Ws 368/09

    Arbeitsauflage; gemeinnützige Arbeit; Bewährung; Strafaussetzung; zwei Drittel;

    Denkbar ist beispielsweise, dass einem Täter nach der Haftentlassung die Früchte seines strafbaren Tuns belassen werden müssten, weil keiner der Tatgeschädigten auf das aus der Straftat erlangte und zu ihrer Sicherung mit einem dinglichen Arrest belegte Geld zugegriffen hatte (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 159).
  • OLG Jena, 13.12.2010 - 1 Ws 455/10

    Strafrestaussetzung: Bewährungswiderruf bei Nichterfüllung der Weisung zur

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft in Bezug genommenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Dresden (a.a.O.) und Hamm (Beschluss vom 13.12.2007, 3 Ws 688/07, bei juris).
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